Von Bürgergeld bis Erwerbsminderung

Unterschiede bei Grundsicherung: Wer Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat

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Wer unterhalb des Existenzminimums lebt, hat unter Umständen Anspruch auf Unterstützung. Doch Grundsicherung ist nicht gleich Grundsicherung – es gilt bestimmte Unterschiede zu beachten.

In Deutschland gibt es Unterstützung für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können – die sogenannte Grundsicherung. Diese gewährleistet ein Existenzminimum, einschließlich einer warmen Unterkunft und Geld für Lebensmittel, Kleidung und Verbrauchsgüter. Allerdings ist nicht jede Grundsicherung gleich. Abhängig von der individuellen Lebenslage können Betroffene verschiedene Formen der Grundsicherung beanspruchen.

Margret Böwe vom Sozialverband VdK Deutschland erklärt, dass unter dem Begriff der Grundsicherung sowohl die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch als Bürgergeld bekannt, fallen. „Allen ist das Prinzip der Bedarfsdeckung gemein“, so Böwe. Dennoch können sich die Anforderungen für die Beantragung und die Zugangsvoraussetzungen erheblich unterscheiden.

Grundsicherung für Arbeitssuchende: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Das Bürgergeld steht denen zur Verfügung, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und bei denen auch vorrangige Leistungen – wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag – nicht ausreichen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Antragsteller grundsätzlich in der Lage sein müssen, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf diese Leistung.

Bürgergeld als Grundsicherung für Arbeitssuchende: So hoch ist die Unterstützung

Der aktuelle Regelsatz beträgt 563 Euro pro Monat. Darüber hinaus übernimmt der Staat angemessene Miet- und Heizkosten sowie die Kosten für die Sozialversicherung. Zusätzlich können Mehrbedarfe, etwa für Schwangere oder Alleinerziehende, geltend gemacht werden. Oft gibt es zusätzlich Erleichterungen wie die Befreiung von Rundfunkgebühren und ein Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Mit wenigen Ausnahmen, wie etwa einem möglichen Pflegegeld, werden alle Einnahmen, also Lohn, Kindergeld und Unterhalt, vom Leistungsanspruch beim Bürgergeld abgezogen. Zudem muss Vermögen über 15.000 Euro pro Person zunächst für den eigenen Lebensunterhalt aufgewendet werden. Im ersten Jahr gilt eine Karenz, bei der nur Vermögen über 40.000 Euro aufgewendet werden müssen. Auch das Einkommen und Vermögen des Partners, der in der Bedarfsgemeinschaft lebt, wird berücksichtigt.

Bürgergeld: Wie wird der Antrag gestellt – und was passiert bei Änderung der Lebensumstände?

Der Antrag kann beim Jobcenter gestellt werden, auch online unter www.jobcenter.digital. Benötigt werden unter anderem ein gültiges Ausweisdokument, Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie Belege über die Wohnkosten.

Änderungen in der Lebenssituation, wie zum Beispiel das Aus- oder Einziehen eines Partners oder Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft oder eine Änderung des Einkommens, müssen den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Auch längere Urlaube und Abwesenheiten sollten mit den zuständigen Stellen abgeklärt werden, da sonst der Anspruch entfallen kann.

Grundsicherung im Alter: Anspruch und Höhe der Unterstützung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die das Existenzminimum nicht aus eigenen Mitteln decken können und die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug erreicht haben. Auch bei der Grundsicherung im Alter beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro. Der Staat übernimmt auch hier angemessene Miet- und Heizkosten sowie Sozialversicherungsbeiträge.

Mehrbedarfe, zum Beispiel aufgrund einer Gehbehinderung, werden ebenfalls gezahlt. Darüber hinaus werden auch Menschen in der Grundsicherung im Alter von den Rundfunkgebühren befreit und erhalten unter Umständen ein kommunales Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Grundsicherung im Alter: Welche Einkünfte und welches Vermögen werden berücksichtigt?

Einnahmen werden grundsätzlich vom Leistungsanspruch abgezogen. Auch hier gibt es nur wenige Ausnahmen – wie etwa das Pflegegeld. Wer im Alter Vermögen von mehr als 10.000 Euro besitzt, muss dieses zunächst aufbrauchen, bevor ein Anspruch besteht. Auch das Einkommen und Vermögen des in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners wird berücksichtigt.

Wichtig für den Antrag auf Grundsicherung im Alter: Das muss beachtet werden

Der Antrag kann beim zuständigen Sozialamt oder bei der Rentenversicherung gestellt werden, die den Antrag an das Sozialamt weiterleitet. Bei einigen Behörden ist dies auch online möglich. Benötigt werden Einkommens- und Vermögensnachweise – unter Umständen auch die des Partners.

Änderungen der Lebensumstände, die die relevanten Zugangsvoraussetzungen betreffen, müssen laut Margret Böwe unverzüglich gemeldet werden.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Wer hat Anspruch auf Geld?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die das Existenzminimum nicht aus eigenen Mitteln erreichen, mindestens 18 Jahre alt sind und dauerhaft erwerbsgemindert sind – zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Laut Bundesarbeitsministerium muss die Einschränkung so erheblich sein, dass Betroffene auf absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können.

Der Regelsatz entspricht denen der anderen beiden Grundsicherungsarten: derzeit 563 Euro. Auch hier werden Miet- und Heizkosten in angemessener Höhe sowie Sozialversicherungsbeiträge vom Staat übernommen. Mehrbedarfe, zum Beispiel aufgrund einer Gehbehinderung, werden ebenfalls gezahlt. Darüber hinaus werden auch Menschen in der Grundsicherung bei Erwerbsminderung von den Rundfunkgebühren befreit und erhalten unter Umständen ein kommunales Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Mit wenigen Ausnahmen, wie auch hier das Pflegegeld, werden alle Einnahmen vom Leistungsanspruch abgezogen. Die Vermögensfreigrenze liegt hier ebenfalls bei 10.000 Euro pro Person.

Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung stellen: Wie und wo das möglich ist

Der Antrag kann beim zuständigen Sozialamt oder bei der Rentenversicherung gestellt werden. Ob ein Onlineantrag möglich ist, kann unter www.sozialplattform.de geprüft werden. Benötigt werden der Nachweis über die dauerhafte Erwerbsminderung sowie Einkommens- und Vermögensnachweise, unter Umständen auch die des Partners. Falls sich die Lebensumstände ändern, besteht eine umfassende Informationspflicht des Empfängers. Zum Beispiel, wenn die Rentenhöhe steigt.

Dieser Text wurde unter Mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt.

Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

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