VonJosefine Lenzschließen
Wer Bürgergeld bezieht und einen Führerschein machen will, der überlegt, wie er diesen finanzieren kann. Übernimmt das Jobcenter die hohen Kosten für den Lappen?
Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland derzeit das Bürgergeld. Seit Anfang des Jahres sind die Beiträge für die Sozialleistungen angestiegen, allerdings müssen die Betroffenen trotzdem schauen, wie sie über die Runden kommen. So erhält eine alleinstehende Person beispielsweise einen Regelsatz von 563 Euro.
Obendrauf kommen dann noch Zusatzleistungen, die das Jobcenter übernimmt. Dazu zählen unter anderem Mieten und Heizungskosten. Doch wie sieht es eigentlich mit anderen Kostenübernahmen aus? Wird beispielsweise auch der Führerschein bezahlt, wenn man Bürgergeld bezieht?
Bürgergeld erhalten und Führerschein machen wollen: Übernimmt das Jobcenter die Kosten?
Wer Bürgergeld bekommt, der muss auf einige Dinge achten. So gilt unter Umständen beispielsweise das Auto als Vermögenswert und muss in manchen Fällen sogar verkauft werden. In anderen Fällen kann der Kauf eines Fahrzeugs vom Jobcenter übernommen werden. Und wie sieht es in Sachen Führerschein aus?
Der Führerschein kann in einigen Städten in Deutschland über 3.000 Euro kosten. Ein Betrag, der für einige Bürgergeld-Empfänger eine deutliche Herausforderung darstellt. Die Kosten dann beim Jobcenter einzureichen, geht aber nicht so einfach.
Bürgergeld erhalten: Zahlt das Jobcenter den Führerschein?
Grundsätzlich muss die Arbeitsagentur nicht für den Führerschein aufkommen. Wie bei den meisten Regeln gibt es aber auch hier Ausnahmen. Laut der Ratgeberseite arbeitslosenselbsthilfe.org ist die Agentur für Arbeit dazu verpflichtet, Leistungen zur beruflichen Eingliederung zu erbringen.
Das bedeutet konkret für den Führerschein: Wird dieser für den Erwerb eines Jobs gebraucht, dann können die Kosten vom Jobcenter übernommen werden. „Durch Fort- und Weiterbildungen sollen beispielsweise die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesteigert werden. In den Rahmen dieser Maßnahme kann auch die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter oder das Arbeitsamt (bei ALG-1-Beziehenden) fallen“, so arbeitslosenselbsthilfe.org.
Trotz Bürgergeld: Jobcenter zahlt Führerschein – aber nur unter dieser Bedingung
Damit das Jobcenter die Kosten für einen Führerschein übernimmt, muss klar ersichtlich sein, dass er für einen Job gebraucht wird. „Eine rechtliche Grundlage, um für den Führerschein eine Kostenübernahme beim Jobcenter zu bewirken, besteht nur indirekt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Es ist also wichtig, dass Sie gut begründen, warum Ihnen die Fahrerlaubnis bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bieten kann“, heißt es weiter. Je nach Jobcenter und Bearbeiter kann also die Kostenübernahme auch untersagt werden.
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