Größerer Anspruch

Mehr Bürgergeld erhalten: In diesen Fällen gilt der Mehrbedarf

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Wer Bürgergeld beantragt, bekommt einen Regelbetrag. Doch dazu kommt in einigen Fällen ein Mehrbedarf. Wann es mehr Geld vom Staat gibt.

Anträge bei Ämtern ist für viele Menschen der absolute Horror. Der Antrag auf Bürgergeld geht mit einem Trick jedoch ganz einfach. Außerdem können Antragsteller bereits im Voraus berechnen, wie viel Geld ihnen zusteht. Beim Regelbetrag des Bürgergeldes muss es allerdings nicht bleiben. In einigen Fällen greift der sogenannte Mehrbedarf.

Mehrbedarf an Bürgergeld: Diese Menschen erhalten mehr Geld vom Staat

Der Regelbetrag ist laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein monatlicher Pauschalbetrag. In der Zahlung werden die Kosten für Essen, Kleidung und Körperpflege berücksichtigt, aber auch der Hausrat und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Alleinstehende erhalten seit Jahresbeginn 563 Euro, Paare pro Person 506 Euro.

Für Kinder gibt es zusätzliches Geld on top. Wer selbst Bürgergeld erhalten will, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Außerdem gelten noch weitere Altersgrenzen bei der Antragstellung von Bürgergeld.

Extra Unterstützung für Alleinerziehende und Schwangere: So viel Bürgergeld gibt es zusätzlich

Durch besondere Lebensumstände kann es zu einem Mehrbedarf an Bürgergeld kommen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche haben Schwangere einen Anspruch auf 17 Prozent mehr des Regelbedarfs. Das gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind geboren wird.

Alleinerziehende müssen sich jedoch keine Sorgen um die Zeit nach der Geburt machen. Bis zum siebten Lebensjahr gilt für ein Kind ein Mehrbedarf von 36 Prozent auf Bürgergeld. Danach erhalten Alleinerziehende noch zwölf Prozent. Wer zwei oder drei Kinder alleine erzieht, bekommt einen zusätzlichen Bürgergeld-Mehrbedarf. Ab fünf Kindern setzt der Bürgergeld-Mehrbedarf sogar bei 60 Prozent an.

Mehr Bürgergeld für Menschen mit Behinderung: In diesen Fällen gilt Mehrbedarf

Für Menschen mit Behinderung gibt es zum Bürgergeld einen Mehrbedarf von 35 Prozent. Allerdings greift diese Regel nur, wenn ihnen möglich ist, am Arbeitsleben teilzunehmen, oder sie entsprechende Hilfe bekommen, damit das künftig möglich ist. Schwerbehinderte, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, erhalten ab dem 15. Geburtstag einen Mehrbedarf von 17 Prozent.

Kosten für Umzüge oder die Heizung werden meist nicht vom Bürgergeld normalerweise nicht abgedeckt. Doch in Einzelfällen können auch die Nebenkosten als Mehrbedarf gelten. Für diesen Bereich sind dann die örtlichen kommunalen Träger zuständig. Außerdem kann der Mehrbedarf des Bürgergeldes auch in Einzelfällen bestehen, wenn es einen besonderen Bedarf gibt. Das Ministerium führt dazu das Beispiel auf, dass ohne die Zahlung das Umgangsrecht mit dem Kind nicht wahrgenommen werden kann.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer

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