Unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit

Bis zu 1.000 Euro Bußgeld: Bräunen auf dem Balkon kann teuer werden

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Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel brennt, fallen auf dem Balkon gerne die Hüllen. Die nahtlose Bräune kann aber ganz schön teuer werden.

Im Sommer wollen viele nicht auf Sonnenbaden ohne Kleidung verzichten. Wenn man aber auf dem heimischen Balkon oder im Garten zu viel Haut zeigt, kann dies durchaus zum Problem werden. Denn nicht jeder Nachbar freut sich über so viel Freizügigkeit. Auf dem Balkon sind ohnehin einige Dinge verboten.

Sonnenbaden auf dem Balkon? Das sollte man nur angezogen, sonst kann ein saftiges Bußgeld drohen.

Unbekleidet Sonnenbaden auf Balkon und im Garten – grundsätzlich erlaubt

Grundsätzlich dürfen Mieter ihren Balkon oder Garten nutzen, wie sie wollen. Das gilt auch für Sonnenbaden ohne Kleidung, stellt der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Mitteilung klar. Dabei muss jedoch auf die Anwohner Rücksicht genommen werden. Und auch der Vermieter kann unter Umständen mitreden.

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Langanhaltende und gleichmäßige Bräune

Die St.Tropez Self Tan Classic Bronzing Mousse (werblicher Link) ist mit der Note 2,0 Testsieger bei Stiftung Warentest. Die Mousse ist für alle Hauttypen geeignet und hat einen angenehmen Duft. Sie verleiht eine klassische Bräune und sorgt für eine lang anhaltende Wirkung.

Bei Ordnungswidrigkeit droht Bußgeld fürs Sonnenbaden

Wer sich auf dem Balkon, Terrasse oder am Pool gerne unbekleidet sonnt – sei es in der Mietwohnung oder im Eigenheim – der darf dies in der Regel auch. Es sei denn, jemand fühlt sich dadurch belästigt. Dann kann im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet wird, heißt es in einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Ihrer Gesundheit zuliebe sollten Sie als Sonnenschutz übrigens nie Hausmittel verwenden, berichtet ruhr24.de.

So überleben die Balkonpflanzen Ihren Urlaub

Üppige Blumenkästen auf einem Balkon in einem Wohngebiet. Wir verraten, wie Ihre Pflanzen Ihren Urlaub problemlos überstehen.
Auf dem Balkon blüht und sprießt es endlich. Doch steht der Urlaub an, bangen viele Hobbygärtner um ihre Blütenpracht. Wir verraten, wie Ihre Pflanzen Ihre Abwesenheit problemlos überstehen. © Hanke/Imago
Jemand gießt seine Balkonpflanzen mit einer Gießkanne. Der simpelste Tipp ist die Pflanzen vor Urlaubsantritt noch einmal kräftig zu bewässern.
Der simpelste Tipp ist natürlich die Pflanzen vor Urlaubsantritt noch einmal kräftig zu bewässern – je mehr Wasser die Erde aufnimmt, umso länger kann Ihr Grün daran zehren. Achten Sie nur darauf, dass überschüssiges Wasser noch ablaufen kann, damit die Wurzeln nicht zu faulen beginnen. © Westend61/Imago
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Bitten Sie Verwandte, Freunde oder Nachbarn für Sie nach dem Rechten zu sehen und Ihre Pflanzen zu gießen. © IMAGO/Joseffson
Automatisches Bewässerungssystem für den Hausgarten Copyright xKTHx ALLAT836345
Wenn sich kein Aufpasser für Ihre Grünlinge findet, können Sie sich im Baumarkt ein Bewässerungssystem zulegen. Je nach Bedarf gießen diese Ihre Pflanzen automatisch ein- bis zweimal täglich. Eine besonders spezielle Technik mit Sensoren unterbricht die Bewässerung, wenn ausreichend Flüssigkeit im Topf vorhanden ist. © KTH
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Holen Sie die Pflanzen aus der prallen Sonne – Sie können ja nie wissen wie heiß das Wetter in Ihrer Abwesenheit Zuhause wird.  © Casa Media via www.imago-images.de
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Stellen Sie die Blumen während des Urlaubs in ein schattiges Eck oder holen Sie die Töpfe gleich zu sich in die Wohnung. So schützen Sie Ihre Balkonpflanzen nicht nur vor dem Austrocknen, sondern auch vor möglichen Unwettern. © A. Tamboly via www.imago-images.de
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Der Flaschentrick eignet sich ebenfalls perfekt für die Urlaubszeit: Stechen Sie ein paar Löcher in den Deckel einer befüllten Wasserflasche und stellen Sie sie kopfüber in den Blumenkübel. Auf diese Weise erhalten Ihre Pflanzen eine stetige Wasserzufuhr. Probieren Sie allerdings vorher ein bisschen aus, wie groß die Löcher sein müssen, damit die Dosierung nicht zu hoch ist, und ob Ihre Flasche einen sichereren Stand hat. © Alexandra C. Ribeiro via www.imago-images.de
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Auch ein genialer Trick, von dem Sie vielleicht schon gehört haben: Stellen Sie Ihre Pflanzen einfach ohne Übertopf in die Badewanne, sobald Sie ein bisschen Wasser eingelassen und den Boden mit alten Tüchern ausgelegt haben. So können die Wurzeln über längere Zeit an der Flüssigkeit zehren. © Casa Media via www.imago-images.de
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Schneiden Sie Ihre Pflanzen vor dem Urlaub ein wenig zu: So verbrauchen Sie weniger Energie für die Wasserverteilung. Vor allem verfaulte oder trockene Blätter und Stängel sollten entfernt werden. © imago stock&people
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Und sollten einige Balkonpflanzen Ihren Urlaub doch nicht überlebt haben, so können Sie welke, abgestorbene Pflänzchen immer noch durch neue Blumen ersetzen. © Rainer Berg, via www.imago-images.de

Wann eine Kündigung durch den Vermieter möglich ist

Mit einer Kündigung des Mietvertrags muss jedoch niemand rechnen, der sich hüllenlos auf dem Balkon oder im mitgemieteten Garten bräunt. Das müssen Vermieter in der Regel dulden. Anders sieht es aus, wenn Bewohner eines Mehrfamilienhauses die sommerlichen Temperaturen für ein Schäferstündchen auf dem Balkon nutzen – hier kann eine Abmahnung „wegen Störung des Hausfriedens“ drohen, informiert der DMB. Auch beim Grillen kann übrigens eine saftige Strafe drohen.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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