Bis zu 1.000 Euro Bußgeld: Bräunen auf dem Balkon kann teuer werden
VonAndrea Stettner
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Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel brennt, fallen auf dem Balkon gerne die Hüllen. Die nahtlose Bräune kann aber ganz schön teuer werden.
Im Sommer wollen viele nicht auf Sonnenbaden ohne Kleidung verzichten. Wenn man aber auf dem heimischen Balkon oder im Garten zu viel Haut zeigt, kann dies durchaus zum Problem werden. Denn nicht jeder Nachbar freut sich über so viel Freizügigkeit. Auf dem Balkon sind ohnehin einige Dinge verboten.
Unbekleidet Sonnenbaden auf Balkon und im Garten – grundsätzlich erlaubt
Grundsätzlich dürfen Mieter ihren Balkon oder Garten nutzen, wie sie wollen. Das gilt auch für Sonnenbaden ohne Kleidung, stellt der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Mitteilung klar. Dabei muss jedoch auf die Anwohner Rücksicht genommen werden. Und auch der Vermieter kann unter Umständen mitreden.
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Bei Ordnungswidrigkeit droht Bußgeld fürs Sonnenbaden
Wer sich auf dem Balkon, Terrasse oder am Pool gerne unbekleidet sonnt – sei es in der Mietwohnung oder im Eigenheim – der darf dies in der Regel auch. Es sei denn, jemand fühlt sich dadurch belästigt. Dann kann im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet wird, heißt es in einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland(RND). Ihrer Gesundheit zuliebe sollten Sie als Sonnenschutz übrigens nie Hausmittel verwenden, berichtet ruhr24.de.
Wann eine Kündigung durch den Vermieter möglich ist
Mit einer Kündigung des Mietvertrags muss jedoch niemand rechnen, der sich hüllenlos auf dem Balkon oder im mitgemieteten Garten bräunt. Das müssen Vermieter in der Regel dulden. Anders sieht es aus, wenn Bewohner eines Mehrfamilienhauses die sommerlichen Temperaturen für ein Schäferstündchen auf dem Balkon nutzen – hier kann eine Abmahnung „wegen Störung des Hausfriedens“ drohen, informiert der DMB. Auch beim Grillen kann übrigens eine saftige Strafe drohen.