Es drohen Bußgelder

Neue Regelung für Winterreifen: Worauf ab Oktober 2024 zu achten ist

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Ab Oktober gelten neue Vorschriften für Winterreifen. Fahrzeuge, die M+S-Reifen verwenden, riskieren hohe Bußgelder. Welche Reifen sind die richtigen?

Kassel – Der Herbst steht vor der Tür und mit ihm kommen verstärkte Niederschläge, glatte Straßen und herabfallende Blätter. Die richtige Bereifung ist gerade in den kalten Jahreszeiten entscheidend für die Sicherheit auf den Straßen. In Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Jedoch müssen Autofahrer bei winterlichen Bedingungen wie Schnee, Matsch oder Glatteis mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Verhältnissen – dazu zählen Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte – Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung „M+S“ oder dem „Alpine“-Symbol verwendet werden müssen. Bei Zuwiderhandlungen droht, gemäß Bußgeldkatalog, ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Falls andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen.

Die richtigen Autoreifen für den Winter 2024: Auf die Symbole kommt es an

Bisher waren Winterreifen mit der „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) auch ohne umfassende Qualitätsprüfungen für den Wintereinsatz zugelassen. Das ändert sich jedoch ab dem 1. Oktober 2024. Ab diesem Datum dürfen nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol – einer Schneeflocke vor einem Bergpiktogramm – als Winterreifen verwendet werden. Laut ADAC durchlaufen diese Reifen strenge Testverfahren, um sicherzustellen, dass sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ausreichend Haftung und Stabilität bieten.

Um sicherzustellen, dass die Reifen den aktuellen Vorschriften entsprechen, sollten Autofahrer nach dem Alpine-Symbol auf der Reifenflanke suchen. Dieses Symbol zeigt an, dass der Reifen für winterliche Bedingungen zugelassen ist. Wer noch ältere „M+S“-Reifen verwendet, kann das Produktionsdatum über die DOT-Nummer auf dem Reifen ermitteln. Diese vierstellige Nummer gibt Auskunft über die Produktionswoche (Kalenderwoche) und das Jahr – die ersten beiden Ziffern stehen für die Kalenderwoche, die letzten beiden für das Produktionsjahr. Nur Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, durften bis September 2024 als Winterreifen verwendet werden.

Sicher unterwegs: Zum Jahreszeitenwechsel sollten Autofahrer auf die richtige Bereifung achten.

Reifenwechsel zum Winter: Worauf ab Oktober 2024 zu achten ist

Beim Wechsel auf Winterreifen ist neben der richtigen Kennzeichnung auch der Zustand entscheidend. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor, der ADAC empfiehlt jedoch, Winterreifen bei einer Profiltiefe von unter vier Millimetern zu ersetzen. Auch das Alter spielt eine Rolle: Spätestens nach acht Jahren sollten Winterreifen aufgrund der alternden Gummimischung und der damit verbundenen geringeren Haftung erneuert werden.

Eine Ausnahme von diesen Vorgaben bilden Ganzjahresreifen, die sowohl im Sommer als auch im Winter verwendet werden können, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind.

Vorsicht im Urlaub: Diese Winterreifenpflicht gelten im Ausland

Doch wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Wenn man beispielsweise plant, in den Skiurlaub zu fahren oder andere europäische Länder im Winter zu bereisen, sollten man sich frühzeitig über die dortigen Regelungen informieren. Hier ein paar Länder, in denen, laut ADAC, besondere Regelungen gelten:

  • Österreich: Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für die kalten Monate. Allerdings müssen Fahrzeuge zwischen dem 1. November und 15. April bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn Winterreifen oder Schneeketten nutzen. Bußgelder bei Verstößen können bis zu 5000 Euro betragen.
  • Italien (Südtirol): In vielen Teilen Italiens gelten regionale Vorschriften. In Südtirol gibt es eine Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April. Auf der Brennerautobahn A22 sowie im Stadtgebiet von Bozen gilt sogar eine witterungsunabhängige Pflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 345 Euro.
  • Frankreich: In Frankreich ist zwischen dem 1. November und dem 31. März in bestimmten Bergregionen eine Winterreifenpflicht vorgeschrieben. Diese Pflicht betrifft insgesamt 48 Departements. Bußgelder bei Nichteinhaltung betragen 135 Euro.
  • Schweiz: Es besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Allerdings können bei Behinderung des Verkehrs oder Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen erhebliche Geldbußen verhängt werden.
  • Tschechien: Hier gilt eine Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 31. März bei Schnee, Eis oder Temperaturen unter 4 °C
  • Skandinavische Länder (z.B. Norwegen, Finnland, Schweden): Diese Länder haben strikte Winterreifenregelungen, meist vom 1. November bis 31. März. In Finnland und Schweden müssen auch Anhänger mit Winterreifen ausgestattet sein.

Neben Winterreifen können in einigen Ländern auch Schneeketten vorgeschrieben sein, insbesondere in bergigen Regionen. In Österreich etwa dürfen Schneeketten bei durchgängig schneebedeckter Fahrbahn anstelle von Winterreifen verwendet werden. In der Schweiz und Italien kann es auf bestimmten Strecken kurzfristig per Beschilderung eine Schneekettenpflicht geben. Es sollte jederzeit auf die entsprechenden Hinweise geachtet und bei Bedarf das Fahrzeug rechtzeitig aus- bzw. umgerüstet werden. (ls)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Westend61

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