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Cannabis ist seit Frühling 2024 legal. Doch das heißt auch, dass es eine Regelung fürs Autofahren geben muss. Das ist der aktuelle THC-Grenzwert am Steuer:
Seit Frühling 2024 ist sowohl der Konsum als auch Besitz von Cannabis in Deutschland legal. Doch das bedeutet auch, dass es ein paar Anpassungen der Regeln im Straßenverkehr geben muss. Nach einigem hin und her konnte sich der Bundestag auf einen auch von der Wissenschaft unterstützten THC-Grenzwert beim Autofahren einigen (nützliche Tipps findest du auch in unserem Auto-Ratgeber).
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Das ist erlaubt
In Deutschland ist es für Erwachsene ab dem 1. April 2024 erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich zu tragen. Zudem ist der persönliche Anbau von maximal drei Cannabisstauden gestattet. Außerdem dürfen Vereine mit speziellen Genehmigungen Cannabis anpflanzen und verkaufen.
Auf längere Sicht könnte auch der kommerzielle Verkauf in speziellen Geschäften oder auch Apotheken möglich sein. Verschiedene Modellprojekte dafür sind in Planung. Auch Cem Özdemir spricht sich dafür aus – in einem alten Video präsentierte der langjährige Verfechter der Cannabis-Legalisiereung, einen „Überraschungsgast“ im Hintergrund.
Cannabis am Steuer: Das sind die neuen Regeln
Während bislang maximal ein Nanogramm THC im Blut am Steuer nachweisbar sein durfte, gilt ab August 2024 ein neuer Grenzwert: Dieser wurde bereits im Juni beschlossen. Eine dafür ins Leben gerufene Arbeitsgruppe hat begleitend zur Legalisierung eine Empfehlung für einen Grenzwert auf wissenschaftlicher Basis im Straßenverkehr vorgelegt.
Die Expertenkommission schlug eine Konzentration von 3,5 Nanogramm Wirkstoff THC pro Milliliter Blutserum vor. Wenn dieser Wert erreicht wird, ist „nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend“, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Und so wurde die neue Regel am Steuer auch umgesetzt. Das heißt: Der aktuelle THC-Grenzwert am Steuer beträgt 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut.
Bevölkerung solle umfassend über Risiken aufgeklärt werden
Die Nutzung von Cannabis könne nämlich die Sinneswahrnehmung beeinträchtigen und die Reaktionszeit verlängern. Vor allem für Neukonsumenten, die sich mit den psychoaktiven Effekten von Cannabis nicht auseinandergesetzt hätten, könne dies unbekannte Risiken bergen. Aus diesem Grund gelte es, die Bevölkerung umfassend über die gesteigerten Unfallrisiken aufzuklären und klarzustellen, dass das Führen von Fahrzeugen unter Drogeneinfluss illegal bleibe.
In Fachkreisen wurde vor der Legalisierung kontrovers diskutiert, ob der ursprünglich geltende Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für das Fahren unter Cannabiseinfluss angemessen ist oder angehoben werden sollte. Verkehrssicherheitsexperten und Juristen in Deutschland sprachen sich für eine Erhöhung des derzeitig zulässigen THC-Gehalts im Blut aus. In der Probezeit gilt jedoch noch der alte Wert. Bei Verstoß drohen 250 Euro Bußgeld.
Grenzwert von THC muss noch erfasst werden
Die Begründung für die letztendliche Erhöhung des THC-Grenzwertes ist, dass der ursprüngliche Grenzwert von 1,0 Nanogramm Wirkstoff zwar den Konsum von Cannabis nachweisen kann, jedoch keinen eindeutigen Schluss auf eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zulässt. Für den Anbau von Hanfpflanzen im Garten war zunächst ebenfalls die Befürchtung, es sei illegal, doch mit der Gesetzesänderung gehört auch dies der Vergangenheit an.
Für Fahranfänger befürwortete auch der ADAC die Beibehaltung des strengeren Werts: Aufgrund der möglichen Wirkungen solle für sie der Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum weiterhin gelten, analog zu den Bestimmungen für Alkohol im §24c StVG.
Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung bearbeitet und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Sarah Isele sorgfältig geprüft.
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