VonSimon Monesschließen
Ab Juli wird die Lkw-Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Müssen künftig auch Wohnmobile zahlen? Der ADAC klärt auf.
Europaweit gibt es in zahlreichen Staaten eine Autobahnmaut. In Dänemark kosten wiederum nur einige Brücken extra. In Deutschland scheiterte der Versuch, eine Maut für Autos einzuführen, vor einigen Jahren krachen. Lkw müssen indes schon seit einigen Jahren zahlen. Diese wird im Juli nun auch auf andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet, wie auch echo24.de berichtet.
Mancher Autofahrer dürfte sich daher nun die Frage stellen: Gilt das auch für Wohnmobile? Die Antwort auf diese Frage ist ein klares Jein. Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u. a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und nur der Personenbeförderung dienen, sind von der Maut befreit. Das gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die dauerhaft zu Wohnmobilen umgestalten wurden, erklärt der ADAC.
Mautfreiheit für Wohnmobile: Was Sie wissen müssen
Martin Zöllner, Campingexperte des Automobilklubs, erläutert: „Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei.“ Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sind Fahrzeuge, die mit dauerhaften Wohneinrichtungen wie Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit und Wohnraum ausgestattet sind, generell von der Mautpflicht ausgenommen.
Eine Ausnahme stellen Wohnmobile über 3,5 Tonnen dar, die über einen eigenen Ladebereich oder angekuppelten Transportanhänger verfügen. Hier „muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, um mautfrei zu bleiben“, heißt es vom ADAC. Anderenfalls wird künftig eine Gebühr fällig.
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Ausweitung der Lkw-Maut: Ausnahmen auch für Handwerker
Einige Campingfahrzeuge, die auf Lkw- oder Omnibus-Chassis basieren, könnten jedoch Probleme haben. Diese Fahrzeuge sind oft nicht sofort als Wohnmobile erkennbar, auch wenn sie entsprechend zugelassen sind. „Das wissen wir nicht genau“, sagt Zöllner über die genaue Anzahl betroffener Fahrzeuge, „sicher nur ein kleiner Teil.“ Selbstausbauer nutzen häufig Lkw oder Unimogs mit Kastenaufbau, bei denen von außen nicht erkennbar ist, ob sie als Wohnmobile genutzt werden.
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Doch auch Lastwagen können von der Mautpflicht befreit werden, wenn diese ausschließlich als Wohnmobil genutzt werden. Dies müssen die Halter jedoch gegenüber Toll Collect nachweisen. Und das kann schwierig sein. Zusätzlich zu den Regelungen für Wohnmobile gibt es auch eine Handwerkerausnahme. Diese besagt, dass Handwerkerfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen von der Mautpflicht befreit sind. Diese Ausnahme gilt für Fahrten, bei denen Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die notwendig sind, um handwerkliche Dienstleistungen auszuführen. Auch handwerklich gefertigte Güter, die im eigenen Betrieb hergestellt oder weiterverarbeitet wurden, fallen darunter. Ebenfalls ausgenommen sind Elektroautos, wie Shell erklärt.
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