Elf Bundesländer betroffen

Deutschlandweiter Süßigkeiten-Rückruf: Erstickungsgefahr für Kinder – Verkauf ab sofort gestoppt

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Eine bunte Süßigkeit kann eine potenzielle Gefahr für Kinder darstellen. Die Folge: Ein Rückruf und ein sofortiger und dauerhafter Verkaufsstopp.

München – Seien es Schokolade, Gummibärchen oder Kekse – vor allem Kinder haben eine besondere Vorliebe für Süßigkeiten. Doch auch diese sind hin und wieder von einem Rückruf betroffen. Aktuell trifft es „Jelly Straws“, die im Supermarkt „Go Asia“ angeboten wurden. Es herrscht akute Erstickungsgefahr.

Produkt verschwindet aus Sortiment: Süßigkeit darf nach Rückruf nicht mehr verkauft werden

Laut dem Hersteller Orient Master GmbH besteht aufgrund der Konsistenz und Verzehrform die Gefahr, „im Hals stecken zu bleiben.“ Dies wurde von der Lebensmittelaufsicht Berlin bemerkt. Gefährdet sind insbesondere Kinder. Laut Informationen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit besteht bei dem vom Rückruf betroffenen Produkt ein Erstickungsrisiko aufgrund der Konsistenz, Form, physikalischen und chemischen Eigenschaften sowie Verzehrform.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor einer Süßigkeit, die bundesweit verkauft wurde. Es droht Erstickungsgefahr.

Zur Erklärung: Die „Jelly Straws“ sind kleine, geleeartige Süßigkeiten, die in flexiblen, bunt gefärbten Plastikschläuchen verpackt sind. Um sie zu essen, muss der obere Teil des Schlauchs abgeschnitten und der Geleeinhalt direkt in den Mund gedrückt werden. Das Bundesamt weist darauf hin, dass die Erstickungsgefahr durch die umgebende Flüssigkeit erhöht wird, da sie die Gleitfähigkeit der Geleemasse beim Herausdrücken begünstigt. Da Kinder dazu neigen, das Gelee ungekaut zu schlucken, wurde beschlossen, die Süßigkeit vollständig und permanent aus dem deutschen Sortiment zu entfernen.

Es handelt sich konkret um folgendes Produkt:

ProduktJelly Straws
Hersteller Orient Master GmbH
Packungsinhalt1500 Gramm
Los-NummerChargenunabhängige Beanstandung
MindesthaltbarkeitsdatumUnabhängige Beanstandung

Diese Bundesländer sind vom Süßigkeiten-Rückruf betroffen

Kunden werden aufgefordert, das Produkt in der jeweiligen Filiale zurückzugeben, der Preis wird erstattet. Laut dem Portal lebensmittelwarnung.de sind zum aktuellen Zeitpunkt (23. August) sind folgende elf Bundesländer vom Rückruf betroffen:

Erst zuletzt wurde über einen dringenden Rückruf einer anderen Süßigkeit informiert, auch hier bestand erhöhte Erstickungsgefahr für Kinder. Zuvor gab es eine bundesweite Lebensmittelwarnung für Gummibärchen. In dem Produkt wurde gesundheitsschädliches Fliegenpilz-Gift entdeckt. (cln/asc)

Rubriklistenbild: © xDenisMArtx/Imago

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