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DHL ändert Regeln für Paket-Empfang: Was Kunden jetzt wissen müssen

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Neue DHL-Regel soll das Klima schützen (Symbolfoto).
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DHL ändert ab Oktober ein paar Regeln. Eine Änderung hat das Unternehmen nicht freiwillig beschlossen.

Kassel – DHL-Beschwerden sind nicht neu: Manchmal können Kundinnen und Kunden ihre Pakete nicht abholen, manchmal kommen die Pakete nicht an. Zuletzt sorgte eine Preiserhöhung für Ärger. Nun müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine weitere Neuerung einstellen.

Der Paketdienstleister wird ab Herbst seine Empfangs- und Versandoptionen ändern, berichtet Inside Digital. Die größte Neuerung betrifft wohl die Klimaneutralität: Kundinnen und Kunden erhalten die Möglichkeit, Pakete klimaneutral empfangen zu können – gegen einen finanziellen Aufpreis. Das Verbraucherportal Paketda informiert darüber, dass ab Herbst die Möglichkeit bestünde, eine Jahresgebühr zu bezahlen und so alle Pakete und Warenpost-Sendungen klimaneutral mit „DHL GoGreen Plus“ zu erhalten.

Unternehmen\tDHL
HauptsitzBonn
Gründung25. September 1969, San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten
Umsatz81,75 Milliarden EUR (2021)

DHL-Änderung soll Klima schützen: Das ist neu

Der Service solle auch funktionieren, wenn der Absender keinen „GoGreen-Service“ gebucht hat. Diesen Service konnte bisher nur der Absender nutzen, nicht der Empfänger. Der Preis für den neuen Service sei noch nicht bekannt. Zum Vergleich: Firmenkunden zahlen für solch grüne Pakete zwei Cent Aufschlag und für Warenpost einen Cent mehr.

Privatkunden sollen den Zuschlag wohl als Jahresbeitrag bezahlen. Dieser Beitrag solle für Klimaschutz-Maßnahmen der Deutschen Post DHL verwendet werden. Mit Elektrofahrzeugen, Fotovoltaikanlagen und Wärmepumpen für Postgebäude sollen dann CO2-Emissionen vermieden werden.

Gericht zwingt DHL zu Neuerung: Was sich ändert

Zudem sei eine weitere DHL-Neuerung geplant: Kundinnen und Kunden sollen eine Sendung bereits vor der Zustellung ablehnen können. Sobald die Sendung im Sendungsverfolgungssystem erfasst und für Kunden sichtbar ist, könne storniert werden. Wichtig: Ist eine Annahme erst einmal verweigert, könne dies nicht mehr zurückgenommen werden. DHL werde die Sendung zurück zum Absender schicken.

Zu einer weiteren Änderung wurde DHL durch ein Gerichtsurteil gezwungen: Wurde ein Paket an einem sogenannten Ablageort hinterlegt, müssen Zusteller und Zustellerinnen eine Nachricht darüber hinterlassen. In der Regel erfolgt das elektronisch, kann aber auch per Einwurf einer Benachrichtigungskarte in den Briefkasten erfolgen.

Bisher mussten Zusteller und Zustellerinnen keine Nachricht hinterlassen, wenn das Paket an einem Ablageort abgestellt wurde. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt und hat Recht bekommen. Deshalb kann die Sendung künftig nicht mehr als zugestellt betrachtet werden, bloß weil sie am Ablageort hinterlegt wurde. Eine Nachricht über die Zustellung ist Pflicht. (Jan Wendt)

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