Eigenmarke betroffen

Süßigkeiten-Rückruf gestartet: Verletzungen durch Glassplitter möglich

  • schließen

Der Discounter Netto informiert über einen Süßigkeiten-Rückruf. Der betroffene Kuchen sollte keinesfalls verzehrt werden.

Kassel – Süßigkeiten-Liebhaber sollten aktuell einen genauen Blick in ihren Vorrat werfen. Ein Tiefkühl-Kuchen von Netto Nord ist von einem aktuellen Rückruf betroffen. Das Produkt sollte keinesfalls verzehrt werden. Auch ein weiteres Netto-Produkt war vor Kurzem von einem Rückruf betroffen.

Der aktuelle Süßigkeiten-Rückruf ist auf eine potenzielle Verletzungsgefahr zurückzuführen. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Glassplitter im Produkt befinden“, teilt Netto in einer Mitteilung mit. Betroffen ist ein Mohnkuchen der Hausmarke Finton‘s Bakery.

Netto hat einen Süßigkeiten-Rückruf gestartet. In einem Kuchen wurden Glassplitter gefunden.

Süßigkeiten-Rückruf gestartet: Kuchen auf keinen Fall essen

Die Produkte wurden in Filialen von Netto Nord (nicht im Netto Marken-Discount) verkauft. Kunden, die einen vom Rückruf betroffenen Kuchen erworben haben, können diesen laut Unternehmensangaben in allen Netto-Nord-Filialen zurückgeben oder umtauschen, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Alle Informationen zum Rückruf im Überblick:

ProduktFinton‘s Bakery Mohnkuchen
Mindesthaltbarkeitsdatum21.08.2024
ChargeL105
EAN4027939010517

Kuchen von Netto im Rückruf: Verzehr der Süßigkeit kann zu inneren Blutungen führen

Der „Finton‘s Bakery Mohnkuchen“ wurde sofort aus dem Verkauf entfernt, so der Discounter. Kundinnen und Kunden, die die Süßigkeit erworben haben, sollten diese auf keinen Fall verzehren. Das Verschlucken von Glassplittern kann zu schweren Verletzungen führen. Verletzungen im Mund- und Rachenbereich, innere Verletzungen oder Blutungen sind möglich, wie das Verbraucherportal produktwarnung.eu mitteilt.

Ein Kuchen der Netto-Eigenmarke wird zurückgerufen. Der Rückruf betrifft nur eine Charge.

Im Produktionsprozess kann es vorkommen, dass Fremdkörper wie Metallschrauben, Glassplitter von Behältern oder Kunststoffteile in Lebensmittel geraten. „Entdeckt ein Unternehmen, dass eines seiner produzierten Lebensmittel zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann und unsicher ist, so ist es zum Rückruf verpflichtet“, informiert die Verbraucherzentrale. (sne)

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteurin Sarah Neumeyer sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Imago

Kommentare