„Startschuss für nötigen Umbau“

Transparenz für Verbraucher: Bundestag beschließt staatliches Tierhaltungslogo für Fleisch

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Der Bundestag hat ein staatliches Tierhaltungslogo beschlossen. Ab 2024 wird es im Supermarkt Pflicht. Doch was bedeutet das für Verbraucher?

Kassel/Berlin – Lange wurde um eine staatliche Kennzeichnung gerungen, jetzt hat der Bundestag ein offizielles Tierhaltungslogo beschlossen. Das bedeutet: Beim Kauf von Schweinefleisch im Supermarkt und Discounter wie Aldi, Lidl und Co. muss künftig ein entsprechendes Logo über die Haltungsbedingungen informieren.

Staatliches Tierhaltungslogo kommt: Özdemir will in diesem Jahr Pflichtangabe einführen

Bundesagrarminister Cem Özdemir hat seinen Entwurf durch den Bundestag bekommen. Noch in diesem Jahr will der Grünen-Politiker die Pflichtangabe einführen. Zunächst soll es die Kennzeichnung nur auf Schweinefleisch-Produkten geben. Andere Produkte sollen dann zügig folgen.

Der Bundestag hat ein staatliches Tierhaltungslogo für Fleisch im Supermarkt beschlossen.

Und was wird auf dem Logo abgebildet sein? Nach Özdemir wird schrittweise auf jeder Verpackung in Form eines schwarz-weißen Logos stehen, wie das Tier gehalten wurde. Das soll laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht nur bessere Regelungen im Tierschutzrecht bewirken, sondern auch Transparenz für Verbraucher schaffen. Ab 2024 soll das Gesetz verbindlich gelten, in diesem Jahr können Unternehmen freiwillig auf die Angabe setzen.

Tierhaltungslogo auf Schweinefleisch im Supermarkt: Diese Kategorien gibt es

Geplant ist ein System mit fünf Kategorien. Diese Haltungsformen sollen auf dem Logo abgebildet werden:

  • Stall – Haltung während der Mast nach gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Stall+Platz – Schweinen steht 12,5 Prozent mehr Platz zu; Buchten müssen über Raufutter verfügen
  • Frischluftstall – Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen
  • Auslauf/Freiland – Tieren steht ganztägig Auslauf zur Verfügung
  • Bio – Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung; Schweine haben größere Auslauffläche und mehr Platz im Stall

Das Logo kommt in schlichter Form: Ein weißes, leicht abgerundetes Rechteck, in dem in schwarzer Umrahmung „Tierhaltung“ steht. Darunter sind die jeweiligen Kategorien aufgeführt. Bei Produkten aus verschiedenen Haltungsformen können auch Prozentangaben stehen. Stammt das Produkt zu mindestens 80 Prozent aus einer Haltungsform, reicht ein Aufdruck.

Musterabbildung der neuen Tierhaltungskennzeichnung.

Bundestag beschließt neue Tierhaltungskennzeichnung: Finanzierung und was noch geplant ist

Auf den Kosten müssen die Landwirte nicht allein sitzen bleiben. Die Ampel-Koalition stellt als Startfinanzierung eine Milliarde Euro bereit. Das reicht jedoch nur für die ersten Jahre und nur für Schweine. Die weitere Finanzierung auch für weitere Tierarten wird vorerst noch gesucht. Im Raum steht nach Experten-Empfehlungen beispielsweise eine „Tierwohlabgabe“ auf tierische Produkte. Demnach wäre ein Aufschlag von 40 Cent pro Kilogramm Fleisch möglich.

Die Koalition will noch in diesem Jahr die Kennzeichnung auf verarbeitete Waren wie Wurst und die Gastronomie ausweiten. Auch Zuchteber, Sauen und Ferkel sollen einbezogen werden. Bis 2025 folgen dann weitere Tierarten. Künftig seien aber auch höhere Standards in der Tierhaltung geplant. Deshalb hat der Bundestag auch Erleichterungen im Baurecht für Ställe beschlossen, etwa um Stallungen zur vergrößern, solange die Höchstzahl der Tiere gleich bleibt.

Was Verbände und Verbraucherzentralen zum neuen Tierhaltungslogo sagen

Zwar kommt das einheitliche Logo gut an. Der Biobauernverband Bioland bezeichnete die Pläne als „Startschuss für den dringend nötigen Umbau der Tierhaltung“. Von Verbraucherschützern hingegen gab es Kritik. Um einen „Label-Dschungel“ zu vermeiden, forderten die Verbraucherzentralen eine Informationskampagne über die jeweiligen Haltungsformen. Zudem sollte das staatliche Label freiwillige ersetzen.

Der Deutsche Tierschutzbund hingegen mahnte, dass das neue Gesetz „keinem einzigen Tier zu einem besseren Leben“ verhelfe. Im Gegenteil: Mit den unteren Stufen würden „eindeutig tierschutzwidrige Haltungssysteme“ staatlich gesiegelt. Die Organisation „Vier Pfoten“ bemängelte, dass es bei der zweiten Stufe nur ein „läppisches ‚Plus‘ von wenigen Quadratzentimetern mehr Platz“ gebe. Das sei aus der neuen Kennzeichnung nicht ersichtlich. Bereits vor zwei Jahren beschloss Discounter-Riese Aldi, Billigfleisch aus dem Sortiment zu werfen. Nachdem bei Lidl besorgniserregende Keime in Hähnchenfleisch entdeckt wurden, entfachte eine Debatte um Tierwohl. (kas/dpa)

Rubriklistenbild: © Marius Becker/dpa

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