VonAdrian Kilbschließen
Rentenversicherungsbeiträge sind seit 2023 von der Steuer befreit – die Rente wird erst im Ruhestand besteuert. Wer trotzdem doppelt Steuern gezahlt haben könnte.
Während des Berufslebens müssen Arbeitnehmer in Deutschland hohe Steuergelder an den Staat abdrücken. Und auch im Ruhestand bleiben sie davon oftmals nicht verschont. Denn auch die Rente muss ab einem bestimmten Betrag versteuert werden – auch wenn seit dem Jahr 2024 mehr Senioren davon ausgenommen sind, weil der steuerliche Grundfreibetrag erhöht wurde.
In manchen Fällen besteht sogar das Risiko der Doppelbesteuerung, auch wenn diese rechtswidrig ist und ausgeschlossen werden soll. Was es damit auf sich hat und welche Berufsgruppen davon betroffen sein können.
Steuern werden auf die Rente fällig: Anteil des steuerpflichtigen Teils steigt jährlich
Auf Einkünfte kann der Staat Steuern erheben. Auch Renten sind Einkünfte – sie werden auch Alterseinkünfte genannt – und bilden deshalb erst einmal keine Ausnahme. Wie die Auszahlungen steuerlich behandelt werden, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Für Menschen, die sich 2005 oder vorher zur Ruhe gesetzt haben, werden 50 Prozent der Bruttorente – also des Betrags vor Steuern und Abgaben – als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.
Nach einer Gesetzesreform steigt seit dem Jahr 2005 der Anteil des steuerpflichtigen Teils der Rente für Neurentner jährlich an. Beim Renteneintritt im Jahr 2024 sind bereits 84 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig, ab dem Jahr 2040 soll schließlich die volle Rente der Steuerpflicht unterliegen. Angepeilt ist, diesen Übergangszeitraum über 2040 hinaus auszudehnen.
Beiträge zur Rentenversicherung sind seit 2023 komplett steuerfrei
Um die Steuern bei der Auszahlung der Altersrenten aufzufangen, wurden in Deutschland gleichzeitig seit 2005 die Beiträge zur Rentenversicherung – aus der die gesetzlichen Renten bezahlt werden – Schritt für Schritt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Seit dem Jahr 2023 sind die Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer befreit. Stattdessen werden die Renteneinkünfte erst im Ruhestand komplett besteuert.
Durch diese nachgelagerte Besteuerung möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Ruheständler in Deutschland erneut Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, obwohl schon während ihrer Erwerbstätigkeit ihre Rentenbeiträge versteuert wurden.
Doppelbesteuerung der Rente: Wer davon betroffen sein kann
So soll die sogenannte Doppelbesteuerung der Rente vermieden werden. In der Übergangszeit kann diese aber trotzdem vorkommen – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig sind. Von 2005 bis 2023 haben Rentner auf einen Teil ihrer Beiträge zur Rentenversicherung Steuern bezahlt, die bei Eintritt der Rente erneut besteuert werden könnten.
Insbesondere Selbständige, die nicht von steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen bei den Rentenversicherungsbeiträgen profitieren konnten und sich ihre Altersvorsorge selbst aufbauen mussten, seien potenziell weiterhin von einer Doppelbesteuerung betroffen, sagt Wirtschaftsprofessor Dirk Kiesewetter an der Universität Würzburg. Wer fast ausschließlich als Arbeitnehmer in seinem Erwerbsleben tätig war, sei tendenziell eher nicht von der Doppelbesteuerung betroffen.
Viele Rentner zahlen keine Steuern – keine nennenswerten Nebeneinkünfte
„In der Regel ist diese nachgelagerte Besteuerung der Renten von Vorteil“, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). „Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern Ihre Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre. Beziehen Sie dann eine Altersrente, sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente.“
Das führt nach Angaben der DRV dazu, dass viele Rentner gar keine Steuern zahlen, wenn sie keine nennenswerten Nebeneinkünfte haben – zum Beispiel aus vermieteten Immobilien. In den kommenden Jahren wird die Zahl der steuerzahlenden Rentenempfänger aber kontinuierlich ansteigen.
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