Kritik von Rentenberatern

„Doppelt ungerecht“: Rentner trifft Nachzahlung beim Pflegebeitrag zweifach

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Im Juli 2025 schmälert eine Rückzahlung von Pflegebeiträgen die Rentenerhöhung. Dies benachteiligt Millionen Ruheständler somit gleich zweifach.

Die Anhebung des Pflegebeitrages im Januar 2025 belastete direkt nach dem Jahreswechsel die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland. Jetzt sind auch Ruheständler, die Rente beziehen, dran. Sie müssen im Juli 2025 rückwirkend für die ersten sechs Kalendermonate zahlen. Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert die Regelung und spricht gleich von einer doppelten, versteckten Ungerechtigkeit. Was hat es damit auf sich?

„Doppelte Ungerechtigkeit“ für Rentner: Wie sie die Pflegenachzahlung im Juli belastet

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung hob die Bundesregierung im Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte an. Zunächst wurden die Rentner vom erhöhten Pflegebeitrag noch verschont. Dafür kommt es jetzt für rund 22 Millionen Senioren in der Bundesrepublik richtig dicke. So fordert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Juli 2025 eine einmalige Nachzahlung in Höhe von 1,2 Prozent der Monatsrente – also sechsmal den Pflegebeitrag für den Zeitraum von Januar bis Juli. Die beschlossene Rentenerhöhung im Sommer fällt somit zunächst geringer aus.

Das Fiese: Die DRV verlangt die Nachzahlung pauschal von jedem Ruheständler in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie lange jemand bereits Rente bezieht, interessiert den Träger dabei nicht. Auch, wer im Mai oder Juni 2025 erstmalig seine Rentenzahlung auf das Konto überwiesen bekommt hat, wird zur Kasse gebeten und muss die volle Summe blechen.

Eine Beispielrechnung: Ein Neurentner, der die Durchschnittsbruttorente von 1200 Euro im Juni erhält, muss mehr als 14 Euro rückwirkend überweisen, obwohl er durch die Verschonung vom höheren Pflegebeitrag nur rund 2,40 Euro einsparte. „Das ist sachlich nicht gerechtfertigt“, zitiert t-online Thomas Neumann, den Präsidenten des Bundesverbands der Rentenberater.

Teure Nachzahlung von Pflegebeiträgen vermeidbar? Verband der Rentenberater übt Kritik

Dazu kommt, dass in die Nachzahlung der Rentenzuschlag ab 1. Juli 2025 von 3,74 Prozent eingerechnet wurde. Von Ruheständlern mit einer Rente von 1200 Euro kassiert die Pflegeversicherung durch diesen Kniff je Monat etwa 54 Cent mehr.

Der Verband spricht von „zwei versteckten wie vermeidbaren Ungerechtigkeiten, die zulasten der Rentner entstehen“ und stellt sich die Frage, warum die Beitragserhöhungen nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse üblich, bereits nach zwei Monaten Verzögerung greifen konnten. Wenn die Senioren also schon ab März 2025 neben höheren Beitragssätzen für die Krankenversicherung diese auch für die Pflege gezahlt hätten, wären ihnen teurere Rückzahlungen erspart geblieben.

Deutsche Rentenversicherung verteidigt einmalige rückwirkende Zahlung im Juli

Die DRV verteidigt sich gegenüber t-online, dass eine nicht pauschale Abgeltung des Pflegebeitrages den bürokratischen Aufwand gesprengt hätte. Auch, dass der Beitragssatz sehr kurzfristig zum 1. Januar 2025 aufgrund höherer Ausgaben angehoben werden musste, habe eine Lösung mit unterschiedlichen Beitragshöhen erheblich erschwert. Dem Träger fehlte schlicht und einfach die Zeit, die erst im Dezember 2024 beschlossene Änderung zu bearbeiten. 

Rubriklistenbild: © Kira Hofmann/Imago

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