Neues Gesetz

Italien verschärft Regeln drastisch: Bis zu 30 Jahre Fahrverbot drohen

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In Italien müssen sich Autofahrer künftig auf härtere Strafen einstellen. Im Fokus stehen dabei Alkohol- und Drogenverstöße.

Vor der Fahrt in den Urlaub gibt es vieles zu beachten. Insbesondere dann, wenn das Ziel Italien heißt. Zum Beispiel wegen der Maut, die schnell zur Gebührenfalle werden kann. Doch auch die Verkehrsregeln sind dort deutlich strenger als hierzulande. Einige Strafen wurden nun nochmals deutlich verschärft.

Der italienische Ministerrat hat dazu ein Gesetzesdekret erlassen, wie auch tz.de berichtet. Autofahrern drohen demnach bis zu 30 Jahre Führerscheinentzug. Das neue Gesetz zielt dabei vor allem auf Fahrer ab, die sich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss hinters Steuer setzten.

Wiederholungstäter müssen vor der Fahrt pusten

So sieht der Gesetzesentwurf laut dem italienischen Nachrichtenmagazin la Repubblica eine Null-Toleranz-Grenze vor, die auch immer mehr Deutsche befürworten. Schon beim ersten Verstoß wird der Führerschein für bis zu drei Jahre eingezogen.

Je nach Verstoß müssen Autofahrer in Italien ihren Führerschein künftig für viele Jahre abgeben.

Schlägt der Alkoholtest erneut aus, muss künftig vor jeder Fahrt der Atemalkohol gemessen werden. Für Wiederholungstäter sieht das Gesetz nämlich den Einbau einer Alkohol-Zündschlosssperre vor. Ist der Promillewert zu hoch, bleibt das Auto aus. In Schweden und den USA kommen solche Geräte bereits zum Einsatz. Wer trotzdem noch einmal angetrunken erwischt wird, muss seinen Lappen für bis zu 30 Jahre abgeben.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Führerschein muss auch bei anderen Verstößen abgegeben werden

Ähnlich streng soll in Italien auch durchgegriffen werden, wenn Minderjährige unter Drogeneinfluss beim Fahren ohne Führerschein erwischt werden. Statt mit 18 darf man die Fahrprüfung dann erst mit 24 absolvieren. Und auch beim Telefonieren am Steuer wird künftig der Lappen einkassiert. Und zwar für sieben bis 15 Tage. Gleiches gilt auch bei einem Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder wenn man nicht angeschnallt ist.

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Die Verschärfungen sollen dabei helfen, die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, wie das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr la Repubblica erklärte. Eine Abstimmung im Parlament könnte im Herbst erfolgen.

Rubriklistenbild: © Manfred Segerer/Imago

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