Ohne Ankündigung

Frau will Katzen per Kamera überwachen – und entdeckt ihren Vermieter in der Wohnung

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Eine Frau will per Überwachungskamera nach den Katzen sehen. Dabei entdeckt sie einen ungebetenen Gast in Ihrer Wohnung – den Vermieter.

Die Geschichte beginnt zunächst harmlos: Eine Frau auf Dienstreise will von unterwegs aus nach den Katzen in Ihrer Wohnung sehen. Zu diesem Zweck hat sie Überwachungskameras in Ihrer Wohnung installiert. Doch dann macht sie eine unliebsame Entdeckung: Ihre Katzen sind nämlich nicht alleine in der Wohnung. Der Vermieter der Frau hat ohne ihr Wissen die Wohnung betreten und schleicht nun durch die Räume. Die Mieterin ist entsetzt und teilt die Geschichte auf Twitter: „Ohne Worte“, lautet der traurige Kommentar von „Rotkäppchen“, wie sich die Frau im sozialen Netzwerk nennt. Doch die Frage ist: Darf der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten? Und darf er überhaupt einen Schlüssel behalten?

Vermieter dürfen keinen Schlüssel zur Wohnung behalten

Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Laut Angaben des Deutschen Mieterbund (DMB) müssen Vermieter sämtliche Schlüssel zur Wohnung dem Mieter übergeben. Vermieter dürfen keine Wohnungsschlüssel zurückbehalten – auch nicht für „Notfälle“. Mieter können zwar freiwillig einen Zweitschlüssel dem Vermieter überlassen, aber auch in diesem Fall darf der Vermieter nie ohne Erlaubnis und schon gar nicht ohne Vorankündigung die Mietwohnung betreten.

Diese Stellen vergessen Sie beim Putzen andauernd

Fußmatte mit dem Schriftzug Welcome vor einer Wohnungstür. Diese Stelle vergessen wir wahrscheinlich immer, weil es einfach zu offensichtlich ist
Wo laufen wir regelmäßig mit schmutzigem Schuhwerk drüber? Über die Fußmatte natürlich. Diese Stelle vergessen wir wahrscheinlich immer, weil es einfach zu offensichtlich ist. Deshalb sollte diese auch regelmäßig abgesaugt und feucht gereinigt werden. © Waldmüller/Imago
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Verstaubte Pflanzen sind ein ziemlich trauriger Anblick. Gönnen Sie Ihren grünen Freunden also mal ein kleines „Bad“, indem Sie mit einem feuchten Lappen darüber wischen. © -
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Auch Ihre Reinigungsmittel selbst müssen Sie im Auge behalten. Lappen, Schwämme und Co. sollten sowieso regelmäßig ausgetauscht werden. Weitere Putzutensilien säubern Sie am besten mit Desinfektionsmittel und warmen Wasser - und zwar nach jeder Verwendung. © imago stock&people
Junge Frau (model released) trägt Make-up mit einem Pinsel auf *** Young woman model released applies make up with a bru
Gerade Beauty- und Schminkprodukte werden schnell von Schmutz befallen - checken Sie deswegen auch hier regelmäßig, ob Ihre Pinsel, Cremes & Co. noch in Top-Zustand sind © Petra Schneider-Schmelzer via www.imago-images.de
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Vom Fernsehschalter lassen wir nur ungern die Finger - deswegen ist er auch voller ziemlich fieser Bakterien, die wir über unsere Hände verbreiten. Besonders in den Ritzen bei den Knöpfen tummeln sich viele ungebetene Gäste. Reinigen Sie also nicht nur die Oberfläche der Bedienung, sondern auch die Einkerbungen. © IMAGO/steheap
Lichtschalter Ein Lichtschalter ist an einer Wand angebracht Chemnitz Sachsen Deutschland *** Light
Genau wie bei der Fernbedienung ist es mit dem Lichtschalter - durch regelmäßiges Berühren sammeln sich auch hier zahlreiche Bakterien. Einfach mal mit Desinfektionsmittel oder einem feuchten Lappen darüber gehen. © Peter Endig via www.imago-images.de
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Wer kennt das nicht? Zuerst will man den spannenden Krimi gar nicht mehr aus der Hand geben und nach dem Auslesen landet er plötzlich im staubigen Regal. Doch der Staub wirkt sich auf Dauer auf die Qualität des Papieres aus - wischen Sie also auch Ihre Bücher mindestens einmal im Jahr ab. © IMAGO/Marcos Osorio
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Dass die Bettdecke regelmäßig gewaschen werden sollte, müsste eigentlich bekannt sein. Trotzdem lassen sich viele Deutsche damit viel mehr Zeit, als sie es sollten. Alle zwei Wochen muss sie in der Waschmaschine landen. © IMAGO/moodboard
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Oft vergessen wir bei Lebensmitteln auf das Haltbarkeitsdatum zu schauen und riskieren so Schimmel im Kühlschrank. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig, wie lange das Essen noch gut ist und reinigen Sie den Kühlschrank mindestens zwei Mal im Jahr von Grund auf. © IMAGO/Michael Gstettenbauer
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Sie wundern sich, warum der Wasserkocher so langsam ist? Dann wird es vielleicht mal wieder Zeit zu entkalken. Alle drei Wochen ist dieser Vorgang nötig - in Regionen mit härterem Wasser noch öfter. © IMAGO/kvkirillov
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So niedlich die Stofftiere auch sind - Milben sind mindestens genauso große Fans von ihnen. Waschen Sie die Plüschtiere also regelmäßig bei möglichst 60 Grad. © Jürgen Ritter via www.imago-images.de
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Auch der Duschvorhang braucht seine Reinigung: Einmal im Monat gehört er bei rund 30 Grad in die Waschmaschine. © Monkey Business 2 via www.imago-images.de
Reinigung Badezimmer Toilette *** Cleaning Bathroom Toilet
Nach dem Kloputzen nicht die Bürste vergessen! Am besten geben Sie bei der Badreinigung den WC-Reiniger in die Toilettenschüssel und halten die Bürste mit rein. © -
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Zahnputzbecher werden besonders oft vernachlässigt: Dabei gehören sie zu den schmutzigsten Gegenständen im Haushalt! Putzen Sie ihn einmal in der Woche gründlich. © imago stock&people

Wann Vermieter die Wohnung betreten dürfen – und wann nicht

Ist im Mietvertrag ein Besichtigungsrecht geregelt, darf der Vermieter die Wohnung durchaus betreten. Allerdings muss dann die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung rechtzeitig erfolgen. „Mindestens 24 Stunden werden als angemessen angesehen“, heißt es auf Haufe.de. Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug, etwa weil ein Wasserrohrbruch droht, erhebliche Schäden in der Wohnung anzurichten. Ist der Mieter in diesem Fall nicht erreichbar, dürfen Vermieter die Wohnung öffnen lassen. Um eine kostspielige Notöffnung zu verhindern, kann aber auch eine Regelung zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden, die es ihm erlaubt, einen Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson des Mieters abzuholen.

Eine Frau wollte ihre Katzen zu Hause überwachen und erblickte ihren Vermieter auf dem Video.

Mieter dürfen Schloss austauschen

Mieter dürfen außerdem jederzeit das Schloss an der Wohnungstür austauschen, um sich vor unliebsamen „Besuch“ zu schützen – sei es von Vormietern, Ex-Partnern oder auch hartnäckigen Vermietern. „Klauseln im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die Ihnen verbieten, Ihr Türschloss zu wechseln, sind in aller Regel unwirksam“, informiert die Rechtsberatung DAHAG. Das alte Schloss sollten Sie jedoch unbedingt aufbewahren, denn der Vermieter kann verlangen, dass Sie es bei Ihrem Auszug wieder einsetzen. Zudem müssen Mieter die Kosten für ein neues Schloss selbst tragen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Deutschland in der Energiekrise: Dürfen Vermieter eigentlich das Warmwasser abdrehen oder die Nebenkosten beliebig erhöhen? Mieter sollten auf jeden Fall ihre Nebenkostenabrechnung gründlich prüfen, denn die ist oft falsch.

Rubriklistenbild: © Monika Skolimowska/dpa

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