Abstand und Co.

Durchblick im Nebel: Diese fünf Tricks bringen Sie sicher ans Ziel

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Nebel kann plötzlich die Sicht stark einschränken. Jetzt ist besondere Vorsicht gefragt. Doch viele Autofahrer reagieren falsch.

Nebel ist eine der tückischsten Wetterbedingungen für Autofahrer. Er kann die Sichtweite innerhalb von Sekunden drastisch reduzieren und die Fahrbedingungen erheblich erschweren. Die Gefahr, potenzielle Hindernisse zu spät zu erkennen, steigt enorm an. Nebel tritt oft morgens und abends auf, kann aber auch zu anderen Zeiten und an unerwarteten Orten auftreten.

Eine der größten Gefahren bei Nebel ist die drastisch verringerte Sichtweite, die innerhalb weniger Sekunden auftritt. Dies führt oft zu unangepasster Geschwindigkeit und zu geringem Abstand, was die Unfallgefahr erhöht. „Viele Autofahrer hängen sich oft instinktiv an das Rücklicht des Fahrzeugs vor ihnen, das vermittelt eine trügerische Sicherheit“, erklärt Roland Frisch vom ÖAMTC. Auf Autobahnen und Landstraßen ist der Abstand dann oft viel zu gering.

Richtige Beleuchtung ist wichtig: Wann Sie Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einsetzen dürfen

Wer trotz Nebel sicher ans Ziel kommen will, sollte einige Tipps und Tricks beherzigen. So ist etwa die richtige Beleuchtung des Fahrzeuges wichtig. Die beste Kombination bei Nebel besteht aus Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. Hier gelten jedoch strenge Regeln.

Autofahren im Nebel ist mit vielen Herausforderungen verbunden.

Nebelscheinwerfer dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet werden. Sie verbessern die Sicht, indem sie das Licht flach über die Straße streuen. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden. Dann gilt zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Wichtig: Schalten Sie die Nebelschlussleuchte bei besserer Sicht umgehend wieder aus, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Vom Fernlicht sollten Sie indes die Finger lassen, da es die Sicht durch Reflexionen verschlechtert. Auch die modernste Lichtautomatik erkennt Nebel nicht immer zuverlässig. Daher sollten Sie bei schlechter Sicht selbst das Abblendlicht einschalten.

Sicher durch den Nebel: Passen Sie die Geschwindigkeit an

Zudem sollten Sie bei Nebel die Geschwindigkeit anpassen. Am besten bremsen Sie bereits vor der Nebelbank ab, da oft auch die Fahrbahn feucht ist und sich damit der Bremsweg verlängert. Grundsätzlich gilt, dass die Höchstgeschwindigkeit immer der Sichtweite in Metern entsprechen sollte. Können Sie 100 Meter weit sehen, sollten Sie nicht schneller als 100 km/h fahren. Als Orientierung können die Leitpfosten am Straßenrand dienen, diese befinden sich im Abstand von 50 Metern.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Genug Abstand halten: Nebel-Faustregel hilft

Und auch der Abstand zum Vordermann sollte bei Nebel eingehalten werden. Hier lässt sich die gleiche Faustformel wie bei der Geschwindigkeit anwenden. Heißt: Der Abstand zum Vordermann sollte der Sichtweite entsprechen. Bei 50 Metern Sichtweite, sollten Sie also 50 Meter Abstand halten, rät der ADAC.

Sicher unterwegs bei Nebel: Nicht überholen!

Ein weiter wichtiger Tipp bei Nebel – der eigentlich selbstredend sein sollte: Nicht überholen! Denn dafür ist eine ausreichende Sicht die Grundvoraussetzung und die ist nicht gegeben. Um Unfälle zu vermeiden, sollte man daher von Überholmanövern gänzlich absehen. Egal wie langsam das Fahrzeug vor einem unterwegs ist.

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Nebel erfordert besondere Aufmerksamkeit

Insgesamt ist eine erhöhte Achtsamkeit wichtig. So sind Markierungen und Verkehrsführungen oftmals schwer oder spät erkennbar. Zusätzliche Orientierung bieten die Reflektoren an den Leitpfosten am Straßenrand. Leuchten diese orange, weist das auf eine Ausfahrt hin.

 

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa

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