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Durchblick im Nebel: Diese fünf Tricks bringen Sie sicher ans Ziel

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Das Fahren im Nebel kann eine wirkliche Herausforderung darstellen. Mit den korrekten Tipps und Taktiken sind Sie dennoch auf der sicheren Seite.

Nebel ist eine der heimtückischsten Wetterbedingungen für Autofahrer. Er kann die Sichtweite in Sekundenbruchteilen drastisch einschränken und das Fahren erheblich erschweren. Die Wahrscheinlichkeit, potenzielle Hindernisse zu spät zu bemerken, nimmt stark zu. Nebel kann zu jeder Tageszeit und an unerwarteten Orten auftreten – häufig jedoch morgens und abends.

Die drastische Reduzierung der Sichtweite ist eine der größten Gefahren bei Nebel, die in wenigen Sekunden eintreten kann. Dies führt häufig zu überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Abstand, was das Unfallrisiko erhöht. Roland Frisch vom ÖAMTC erklärt: „Viele Autofahrer hängen sich oft instinktiv an das Rücklicht des Fahrzeugs vor ihnen, das vermittelt eine trügerische Sicherheit“. Auf Autobahnen und Landstraßen ist der Abstand dann oft viel zu gering.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte: Wann sie eingesetzt werden dürfen

Um trotz Nebel sicher ans Ziel zu gelangen, gibt es einige Tipps, die Sie befolgen können. Dazu gehört etwa die korrekte Fahrzeugbeleuchtung. Die optimale Kombination bei Nebel umfasst Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. Hierbei sind jedoch strenge Vorschriften zu beachten.

Autofahren im Nebel ist mit vielen Herausforderungen verbunden.

Nebelscheinwerfer (werblicher Link) dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet werden. Sie verbessern die Sicht, indem sie das Licht flach über die Straße streuen. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden. In diesem Fall ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuhalten. Wichtig ist, die Nebelschlussleuchte sofort auszuschalten, sobald die Sicht verbessert ist, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Fernlicht sollte vermieden werden, da es die Sicht durch Reflexionen verschlechtert. Allerdings erkennen auch moderne Lichtautomatiken Nebel nicht immer zuverlässig. Daher sollte bei schlechter Sicht das Abblendlicht manuell eingeschaltet werden.

Sicher durch den Nebel: Geschwindigkeit ans Wetter anpassen

Darüber hinaus ist es wichtig, die Geschwindigkeit bei Nebel anzupassen. Es ist ratsam, bereits vor dem Eintreffen der Nebelbank abzubremsen, da die Fahrbahn oft feucht ist und der Bremsweg sich dadurch verlängert. Grundsätzlich sollte die Höchstgeschwindigkeit immer der Sichtweite in Metern entsprechen. Wenn Sie 100 Meter weit sehen können, sollten Sie nicht schneller als 100 km/h fahren. Die Leitpfosten am Straßenrand, die im Abstand von 50 Metern platziert sind, können als Orientierung dienen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Bei Nebel auf Abstand achten: Faustregel hilft

Auch der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte bei Nebel eingehalten werden. Hier kann die gleiche Faustregel wie bei der Geschwindigkeit angewendet werden. Das bedeutet, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug der Sichtweite entsprechen sollte. Bei einer Sichtweite von 50 Metern sollten Sie also einen Abstand von 50 Metern einhalten, empfiehlt der ADAC.

Überholen Sie bei Nebel nicht!

Ein weiterer wichtiger Ratschlag bei Nebel, der eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist das Vermeiden von Überholmanövern! Denn dafür ist eine ausreichende Sicht die Grundvoraussetzung und die ist nicht gegeben. Um Unfälle zu vermeiden, sollte man daher von Überholmanövern gänzlich absehen. Egal wie langsam das Fahrzeug vor einem unterwegs ist.

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Nebel erfordert besondere Aufmerksamkeit

Insgesamt ist eine erhöhte Aufmerksamkeit wichtig. So sind Markierungen und Verkehrsführungen oft schwer oder spät erkennbar. Zusätzliche Orientierung bieten die Reflektoren an den Leitpfosten am Straßenrand. Leuchten diese orange, weist das auf eine Ausfahrt hin.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa

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