Individueller Betrag und Berechnung

Durchschnittliches Gehalt in Deutschland: Wie hoch fällt die Rente später aus?

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Die Berechnung der Rente bei Durchschnittsverdienst ist nicht einfach, denn neben dem Einkommen gibt es auch individuelle Faktoren. Ein Überblick.

Normalerweise müsste nach einem fleißigen Arbeitsleben genug Geld zusammen gekommen sein, um einen unbesorgten Ruhestand zu haben – so denken zumindest viele Deutsche über ihre Rente. Aber ist das so? Wie viel Rente gibt es für ein Durchschnittsgehalt wirklich? echo24.de gibt einen Überblick.

Rente nach Durchschnittsverdienst: So viel Geld gibt es damit im Ruhestand

Die Höhe der Rente bei einem Durchschnittsverdienst ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keine einfache Antwort auf die Frage, wie hoch die Rente bei einem Durchschnittsverdienst ist, da die Höhe der Rente von vielen individuellen Faktoren abhängt, die es bei Berechnungen zu beachten gilt.

Faktoren, die die Rente beeinflussen:

  • Einkommen
  • Beitragszahlungsdauner
  • Entgeltentwicklung
  • Rentenreform
  • Persönliche Lebensumstände
  • Dynamische Entwicklung des Lohns

Je höher das Einkommen während des Erwerbslebens, desto höher fällt normalerweise auch die Rente aus. Doch dabei gilt es zu bedenken, dass auch die Beitragsjahre eine Rolle spielen und je länger in die Rentenkasse eingezahlt wurde, desto höher fällt die Rente aus. Wer früher in Rente gehen möchte, muss sogar mit Abschlägen rechnen.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Darüber hinaus werden regelmäßig Rentenreformen durchgeführt. Die Rente steht immer wieder in der Diskussion und die Reformen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese die Berechnungsgrundlagen und damit die Höhe der Rente stark beeinflussen können.

Außerdem sind auch die persönlichen Lebensumstände zu berücksichtigen. Zwar können beispielsweise für die Erziehung von Kindern Entgeltpunkte für die Rente erworben werden, gleichzeitig müssen aber auch die Dauer einer möglichen Erwerbsunterbrechung berücksichtigt werden.

Diese Rolle spielt das Durchschnittsgehalt für die Rente

Kaum jemand wird direkt nach Abschluss seiner Ausbildung oder Studium mit dem Durschschnittgehalt ins Berufsleben starten. Laut „Statista“ lag das Durchschnittsgehalt in Deutschland in 2023 bei circa 4.480 Euro bei Vollzeit Arbeitenden und bei Berücksichtigung aller Beschäftigten, also auch Teilzeit und in geringfügiger Beschäftigung, bei 3.540 Euro. Doch

Um die Entgeltpunkte zu ermitteln, wird das Verdienst Jahr für Jahr mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ erklärt. Ab welchem Gehalt es einen Entgeltpunkt gibt, wird also jedes Jahr neu entschieden. Auch 2024 entscheidet das Durchschnittsgehalt über die Entgeltpunkte.

Wer in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt aller versicherungspflichtig Beschäftigten, erhält einen Entgeltpunkt. Liegt der eigene Verdienst über oder unter dem Durchschnitt, gibt es entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte, wie „VZ Vermögens-Zentrum Deutschland“ erklärt. Aber Achtung, manchmal wird auch das Maximum erreicht und ab einem bestimmten Betrag steig die Höhe der Rente nicht mehr.

Warum es keine pauschale Antwort für eine Rente mit Durchschnittsgehalt gibt

Das Durchschnittsgehalt fällt jedes Jahr unterschiedlich aus. Doch würde ein Arbeitnehmer jedes Jahr genau den Durchschnittsgehalt unter allen versicherungspflichtig Beschäftigten verdienen, würde er genau einen Entgeldpunkt erhalten. Die Höhe der Rente wird unter anderem auch von der Zahl der Entgeltpunkte beeinflusst.

Die Berechnung der Rente bei Durchschnittsverdienst ist nicht einfach, denn neben dem Einkommen gibt es auch individuelle Faktoren.

Dennoch gibt es keine genaue Berechnung für die Höhe der Rente bei Durchschnittsgehalt, denn die individuellen Besonderheiten eines Lebens müssen, berücksichtigt werden. Darunter fallen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Phasen mit mehr oder weniger hoch ausfallendem Einkommen und Beträgen, die in die Rentenkasse eingezahlt werden. Grundsätzlich ist die Rentenhöhe nicht statisch, sondern unterliegt einer dynamischen Entwicklung aufgrund von Faktoren wie Löhne, Preise und demografischer Entwicklung.

Durchschnittliche Rente statt Rente nach Durchschnittsgehalt

Die durchschnittliche Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren liegt nach Angaben der Bundesregierung bei 1543 Euro im Monat. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage von Linksfraktionschef Dietmar Bartsch hervor, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) berichtet.

Wie die persönliche Rentenhöhe ermittelt werden kann:

  • Rentenversicherungskonto: Über das persönliche Rentenversicherungskonto kann man sich einen Überblick über die bisherige Beitragszahlung und eine erste Schätzung der zukünftigen Rente verschaffen.
  • Rentenberatung: Eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung gibt detaillierte Auskünfte zur individuellen Rentenperspektive.

Eine zusätzliche private Altersvorsorge kann die gesetzliche Rente außerdem zusätzlich aufbessern. Wer die höchste Rente erhalten möchte, sollte die Berufe kennen mit denen es im Alter viel Geld gibt.

Rubriklistenbild: © picture alliance / Zoonar | wolfilser

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