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Um Steuern zu sparen, gibt es einige legale Tricks – und das in fast jeder Lebenslage. Experten erklären, was möglich ist.
München – Die deutschen Steuergesetze gleichen einem Dschungel an Paragrafen. Viele Verbraucher verlieren dabei schnell mal den Überblick, wofür sie eigentlich Abgaben leisten müssen. Doch wer genauer hinschaut, könnte erkennen, dass an einigen Stellen auch Rückzahlungen warten. Wer sie geltend macht, kann beim Steuerzahlen viel Geld sparen.
Einkommenssteuergesetz: So können Steuerzahler Geld sparen
In der Regel wird die Besteuerung wohl eher als etwas Negatives gesehen. Doch wer im Rahmen des Gesetzes handeln will, kommt um sie nicht herum. Laut Bundesfinanzministerium gibt es alleine in Deutschland elf Steuerarten. Diese teilen sich in viele verschiedenen Unterarten auf. Doch wo Abgaben fällig sind, können Verbraucher an vielen Stellen auch sparen.
Denn mit der Steuererklärung können sich Steuerzahlende einen Teil ihrer gezahlten Abgaben wieder holen. Das Einkommenssteuergesetz bietet viele Optionen, die Steuerlast zu senken. Ein Weg, um sich Geld von den monatlichen Abgaben – wie beispielsweise der Lohnsteuer – zurückzuholen, sind gesetzliche Pauschalbeträge. Dabei handelt es sich um private und berufliche Aufwendungen, die in der Regel ohne einen Nachweis geltend gemacht werden können.
Mit Home-Office-Pauschale bis zu 1.260 Euro zurückholen
Einer der bekanntesten Pauschalbeträge in einer Steuererklärung ist die in der Corona-Pandemie populär gewordene Home-Office-Pauschale. Anfang Juli dieses Jahres hatte die Bundesregierung verkündet, die Pauschale zu entfristen und verbessern zu wollen. Steuerpflichtige könnten somit pro Tag sechs Euro für die Arbeit im Home-Office geltend machen.
Was sind Steuern und warum müssen wir sie zahlen?
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Damit finanziert er Aufgaben, die im Interesse der Gemeinschaft sind. Dazu gehören beispielsweise das Bildungs- und Gesundheitswesen oder die öffentliche Infrastruktur. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist also einerseits verpflichtet, Steuern zu zahlen. Andererseits profitieren alle auch von den Leistungen, die damit finanziert werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Bislang konnten Steuerzahler jedoch nur 120 Home-Office-Tage angeben und somit höchstens 600 Euro zurückholen. Seit 2023 könnten nun jedoch jährlich 1260 Euro, also 210 Tage im Home-Office geltend gemacht werden.
Steuergesetz entlastet Arbeitswege – 30 Cent pro Kilometer
Doch auch Angestellte, die nicht im Home-Office arbeiten, können auf andere Pauschalen zurückgreifen. Für Menschen, die einen Arbeitsweg haben, gibt es sogar eine Art Gegenstück dazu: Die Entfernungspauschale – bei vielen bekannt als Pendlerpauschale. Dabei können für jeden Arbeitstag je Kilometer Arbeitsweg 30 Cent geltend gemacht werden, jedoch immer nur für eine Fahrt. Genauer genommen gilt also die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstelle. Auch mit dem 49-Euro-Ticket lassen sich Steuern sparen.
Zudem gibt es unter anderem folgende Pauschalen, die parallel zueinander angegeben werden können:
- Verpflegungspauschale
- Arbeitsmittelpauschale
- Umzugskostenpauschale
- Sonderausgaben-Pauschalbetrag
- Sparer-Pauschalbetrag
- Behinderten-Pauschalbetrag
- Hinterbliebenen-Pauschalbetrag
- Pflege-Pauschalbetrag
Steuern sparen mit Handwerksleistungen – keine Barzahlung mehr erlaubt
Doch auch in bestimmten Lebenssituation lassen sich maßgeschneidert ein paar Steuern zahlen. Sowohl für Mieter als auch Eigentümer sieht das Steuergesetz vor, dass auch haushaltsnahe Tätigkeiten und Handwerksleistungen von der Steuer abgesetzt werden können. Experten des Internetportals steuertipps.de raten jedoch dazu, darauf zu achten, diese Beträge zu überweisen. Barzahlungen würden zur Eindämmung von Schwarzarbeit dabei nicht mehr anerkannt werden.
Bis zu 14.000 Euro mit energieeffizienten Maßnahmen sparen
Dann könnten jedoch mit Handwerksleistungen maximal 1200 Euro abgesetzt werden und bei haushaltsnahen Dienstleistungen 4000 Euro. Zudem winken hohe Steuervergünstigungen, wenn Kosten für energieeffiziente Maßnahmen am Haus oder in der Wohnung durchgeführt werden.
Steuerzahlende können sich so im folgenden Kalenderjahr nach Abschluss der Maßnahmen um je sieben Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 14.000 Euro zurückholen. Im übernächsten Kalenderjahr reduziere sich der Betrag auf sechs Prozent, höchstens aber 12.000 Euro.
Steuern sparen in der Ehre: Mit Steuerklasse 4 lassen sich in vielen Fällen Steuern sparen
Auch mit der Eheschließung lassen sich Steuern sparen. Selbst die Kosten für die Hochzeit selbst, wie Catering beispielsweise, könnten sogar gelten gemacht werden, die wiederum unter haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Nach einer Hochzeit profitieren Eheleute zudem von einem doppelten Sparerpauschalbetrag sowie einer Erhöhung des Freibetrages für Schenkungen und Hinterbliebene.
In einer Ehe könnten jedoch allgemein Steuern gespart werden, wenn die Eheleute gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben, wie die Experten von steuertipps.de erklären. Dabei werde bei unterschiedlich hohem Einkommen und Lohnsteuerabzug das Ehegattensplitting angewendet, wodurch eine Art Ausgleich erfolgen würde.
Ehepaare würden somit in die Steuerklasse 4 eingeordnet werden, was sich in den meisten Fällen als sinnvoll erweisen würde. Liege das Einkommen des Ehepaars jedoch zu weit auseinander, kann es durchaus sinnvoll sein, die Steuerklassenkombination 3 und 4 zu wählen.
Steuerklärung – Auch Rentner, Studenten und Auszubildende profitieren
Doch auch den jungen und alten Menschen sind einige Senkungen der Steuerlast gegönnt. Rentner können sich mit einer Steuererklärung ebenfalls einen Teil ihrer Abgaben zurückholen. Hierzu gehören unter anderem Gewerkschaftsbeiträge, Gebühren für einen Rentenberater, Kontoführungsgebühren, Haftpflichtversicherung des Autos und Krankheits- und Pflegekosten.
Studenten und Auszubildende hingegen profitieren bei der Steuererklärung von Erstattung der Ausbildungskosten. Dazu zählen Fahrtkosten, Laptop, Fachbücher, Gebühren für Lehrgänge und Prüfungs- und Zulassungsgebühren. Auch Wohnkosten und Ausbildungsdarlehen könnten dabei geltend gemacht werden.
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