Beim Einkaufen verboten – damit machen sich Kunden unwissentlich strafbar
VonSophia Lavcanski
schließen
Die Frage, was Kunden im Supermarkt alles dürfen und was nicht, beschäftigt viele Menschen, die häufig einkaufen. echo24.de gibt die passenden Antworten.
Tatsächlich gilt laut der „Verbraucherzentrale“: „Vor dem Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse gehören die Lebensmittel weiterhin dem Supermarkt. Deshalb dürfen Sie sie aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht verzehren.“ Dennoch gäbe es einige Supermärkte, bei denen es in Ordnung sei, leere Verpackungen an der Kasse vorzuzeigen. Kunden empfiehlt es sich in jedem Fall, bei einem Mitarbeiter oder dem Unternehmen nachzufragen.
Verpackungen im Supermarkt aufreißen – wann ist es erlaubt und wann nicht?
Auch beim Öffnen von Produkten oder Packungen im Supermarkt können sich Kunden strafbar machen, wenn die Verpackungen dabei beschädigt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So darf ein Kunde beispielsweise ohne Probleme Shampoo oder Duschgel-Verpackungen öffnen, um an ihnen zu schnuppern, solange dabei das Produkt nicht beschädigt oder verwendet wird.
Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist
Anders sieht es beim Aufreißen von Getränkeverpackungen aus. Ob einzelne Flaschen aus eingeschweißten Sixpacks entfernt werden dürfen, lasse sich laut „Chip“ am Preisschild erkennen. Steht dort nicht nur der Gesamtpreis, sondern auch der für einzelne Flaschen oder Dosen, können Kunden sie problemlos aus der Verpackung holen und einzeln kaufen. Ist das nicht der Fall und die Flasche wird dennoch entnommen, könnte es an der Kasse zu Ärger kommen.
Die eigene Tasche beim Einkaufen verwenden – gilt das als Diebstahl?
Streng genommen gilt das Einstecken der Ware – die zu diesem Zeitpunkt ja noch dem Supermarkt gehört – in Tasche oder Rucksack laut dem Strafgesetzbuch (StGB) § 242 als Diebstahl. Dennoch berichten die meisten Supermärkte davon, dass zur Vollendung des Diebstahls ein Vorsatz, also die Absicht zu klauen, vorliegen muss.