Urteil des Landgerichts Leipzig

Autowerbung: Händler darf Umweltbonus bei Preisangabe nicht abziehen

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Für bestimmte Elektroautos gibt es einen „Umweltbonus“ in Höhe von 6.000 Euro – doch den dürfen Händler nicht einfach in der Werbung vom Kaufpreis abziehen.

Werbesprüche hin, Werbesprüche her – am Ende dürfte die meisten Kunden immer noch der Preis eines Produkts überzeugen. Je niedriger, desto größer der Kaufanreiz. Deshalb endet beispielsweise an der Tankstelle der Spritpreis in der Regel auch immer mit einer unauffälligen 9. Und auch beim Autokauf ist ein niedriger Preis ein schlagendes Argument – speziell bei den immer noch verhältnismäßig teuren Elektroautos. Doch bei den Preisangaben gibt es auch für Händler Grenzen, wie nun ein Urteil des Landgerichts Leipzig (Az. 05 O 555/22) zeigt.

Der Umweltbonus für E-Autos darf von Autohändlern nicht in der Werbung vom Kaufpreis abzogen werden. (Symbolbild)

Autowerbung: Händler darf Umweltbonus bei Preisangabe nicht abziehen

So warb ein Autohändler für einen Renault Zoe zu einem Preis von 22.789 Euro – dabei war aber bereits die „Umweltprämie“ in Höhe von 6.000 Euro abgezogen, die es für Elektroautos bis zu einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 gibt. Diese können Käufer im Nachhinein beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen – ab 2023 wird sie aber deutlich sinken. Die Beantragung ist erst nach der Zulassung möglich – und es besteht zudem kein Rechtsanspruch darauf. Sind die Fördermittel erschöpft, fließt auch kein Geld mehr. Tatsächlich waren also für das Fahrzeug 28.798 Euro zu bezahlen gewesen. Die Wettbewerbszentrale war juristisch dagegen vorgegangen.

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Autohändler zieht Umweltbonus vom Preis ab – Gericht: irreführende Preisgestaltung

Das Gericht sah in der Werbung des Autohändlers gleich mehrere Wettbewerbsverstöße, wie die Wettbewerbszentrale mitteilt. Nicht den tatsächlich zu zahlenden Endpreis mitzuteilen, sei ein Verstoß gegen die Regelungen der Preisangabenverordnung. Außerdem sei eine derartige Preisgestaltung irreführend.

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Kia EV6
Kia EV6: 309 Kilometer. Dank moderner 800-Volt-Ladetechnik fährt das Mittelklasse-SUV aus Südkorea klar an die Spitze. Die Version mit Heckantrieb und 77,4-kWh-Akku war das einziges Modell des Testfeldes, das die 300-Kilometer-Marke knackte. Basispreis: 46.990 Euro. © weigl.biz
Mercedes-Benz EQS 450+
Mercedes-Benz EQS 450+: 275 Kilometer. Die Luxuslimousine für mindestens 107.326 Euro holt aus der verwendeten 400-Volt-Technik dank präzisem Lade- und Temperatur-Management das Optimum heraus. Getestet wurde die Long-Range-Version mit 108-kWh-Akku und Heckantrieb. © Deniz Calagan/Mercedes-Benz AG
BMW iX
BMW iX: 273 Kilometer. Das große Elektro-SUV trat als xDrive50 mit serienmäßigem Allradantrieb zum Test in der Oberklasse-Kategorie an – und mit mächtigem 105,2-kWh-Akku. Der Basispreis des mächtigem Stromers liegt bei 84.600 Euro. © Uwe Fischer/BMW
Hyundai Ioniq 5
Hyundai Ioniq 5: 272 Kilometer. Das südkoreanische SUV ist technisch mit dem Testsieger Kia EV6 verwandt, und nutzt dieselbe schnelle 800-Volt-Technik. Die sparsamere Heckantriebsversion kostet ab 43.900 Euro, getestet wurde die Ausführung mit 72,6-kW-Akku für 4.000 Euro Aufpreis. © Dino Eisele/Hyundai
Porsche Taycan GTS
Porsche Taycan: 271 Kilometer. In der Oberklasse lagen die Testwerte relativ dicht beieinander. In der Version GTS fährt der Elektro-Porsche (Basispreis 86.733 Euro) mit 93,4-kWh-Akku nur knapp hinter den Klassenbesten her, er kann ebenfalls mit 800 Volt laden. © Porsche AG
Audi e-tron GT quattro
Audi e-tron GT quattro: 237 Kilometer. Der viertürige, Elektrosportler mit Allradantrieb basiert auf dem Porsche Taycan und verfügt daher ebenfalls über schnelle 800-Volt-Technik und einen 93,4-kWh-Akku, ist aber etwas größer und geräumiger. Preis: ab 104.000 Euro. © Audi
BMW i4 eDrive40
BMW i4: 235 Kilometer. Die Elektroversion der konventionell angetriebenen 4er-Reihe ist das sportlichste Modell der Mittelklasse-Wertung. Als eDrive40 kostet er ab 59.200 Euro und verfügt über einen Akku mit 83.9 kWh Kapazität. © BMW
Tesla Model 3
Tesla Model 3: 221 Kilometer. Der Elektroauto-Pionier legt seit jeher mehr Wert auf Reichweite als auf schnelles Laden, was bei der Akku-Auslegung ein Zielkonflikt ist. Der Test der Long-Range-Version mit 82,1-kWh-Akku erfolgte an markeneigenen Superchargern. Basispreis des Model 3: 52.965 Euro. © Tesla
Polestar 2
Polestar 2: 218 Kilometer. Die noch junge Marke gehört zum chinesischen Geely-Konzern, die Autos werden von dessen Tochter Volvo entwickelt und in China produziert. Den Polestar gibt es ab 46.495 Euro, gemessen wurde die heckgetriebene Long-Range-Version mit 78-kWh-Akku. © Polestar
BMW iX3
BMW iX3: 201 Kilometer. Ein weiterer BMW nach dem bewährten Muster, ein Verbrennermodell zum Stromer umzurüsten. Das Mittelklasse-SUV kostet ab 67.300 Euro und verfügt über einen Akku mit 80 kWh Kapazität. © BMW

Autohändler zieht Umweltbonus vom Preis ab – Gericht: wesentliche Informationen vorenthalten

Zudem würden bei einer solchen Preisgestaltung dem Kunden wesentliche Informationen vorenthalten. Dazu zähle auch das „nicht rechtzeitige Bereitstellen der Information, dass in dem angegebenen Preis bereits die BAFA-Prämie eingerechnet wurde“. Auch dass der Händler auf Nachfrage dem Käufer gegenüber richtiggestellt habe, dass er 6.000 Euro mehr als in der Werbung zahlen müsse, ändere nichts an der Rechtslage. Genauso wenig ließ das Gericht das Argument gelten, die zuständige Mitarbeiterin habe die Neuwagen ohne die Prämie auspreisen sollen – solche Fehler müsse sich der Händler zurechnen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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