1500 Euro mehr

Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige: So bekommen Sie finanzielle Unterstützung

  • schließen

Pflegende Angehörige stehen oft unter hohem Druck. Der Entlastungsbeitrag kann hier Abhilfe schaffen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

München – Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird von Angehörigen teilweise oder ganz zu Hause gepflegt. Das kann zu einer enormen psychischen und körperlichen Belastung werden. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es den sogenannten Entlastungsbeitrag.

1.500 Euro mehr im Jahr: Entlastungsbeitrag soll pflegende Angehörige entlasten

Laut Bundesgesundheitsministerium beträgt der monatlich bis zu 131 Euro. Aufs Jahr gerechnet wären das insgesamt 1.572 Euro. Anspruch darauf haben Bedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1. Bedingung ist allerdings: „Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen“, betont das Ministerium. Das bedeutet, der monatliche Zuschuss ist für die Entlastung von pflegenden Angehörigen oder zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen vorgesehen.

Demzufolge können Sie in diesem Zusammenhang den Entlastungsbeitrag beanspruchen:

  • Leistungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege (auch für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionen)
  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste oder Betreuungsdienste
  • Leistungen zur Unterstützung im Alltag (Betreuungsangebote, Pflegebegleiter, Haushaltshilfen)

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag müssen laut Ministerium aber vom jeweiligen Landesrechts anerkannt werden. Vorteilhaft ist beim Entlastungsbeitrag vor allem: Wird der Beitrag in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, kann der Restbetrag auf Folgemonate übertragen werden.

So bekommen Sie den Entlastungsbeitrag für die Pflege

Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Die Kosten müssen Pflegebedürftige und Angehörige aber zunächst selbst tragen, informiert die Verbraucherzentrale. Die Pflegekasse erstattet die Kosten. Dafür müssen die entsprechenden Belege eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale stellt ein entsprechendes Musterschreiben bereit.

Angehörige zu pflegen kann oft eine hohe Belastung bedeuten.

Sollten der Entlastungsbeitrag jedoch nicht ausreichen, kann ein Teil der Pflegesachleistungen umgewidmet werden, so die Verbraucherzentrale. „Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen, also den Pflege- oder Betreuungsdienst, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen“, heißt es dazu. Auch andere Leistungen stehen pflegenden Angehörigen noch zu. Ein Experte fordert dagegen mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. (kas)

Rubriklistenbild: © Dirk Bauer/imago

Kommentare