VonVivian Wergschließen
Wenn im Urlaub der Koffer nicht am Zielflughafen ankommt, ist das ärgerlich. Was Reisende tun müssen und welche Rechte sie bei Verlust ihres Gepäckstücks haben.
München – Städtereise oder Strandurlaub – mit dem kalendarischen Sommeranfang startet die Urlaubssaison nun so richtig durch. Ob Türkei, Italien oder Griechenland, den Deutschen ist ihr Urlaub sehr wichtig, und dafür geben sie immer mehr Geld aus. Das bestätigt eine Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. Mit ein paar Tipps können Sie den Mega-Ansturm zur Ferienzeit in beliebte Urlaubsziele vermeiden.
Doch wenn beim langersehnten Urlaub der Koffer verloren geht, verspätet oder beschädigt ankommt, ist der Frust bei den Urlaubern groß. Den Ärger darüber müssen die Betroffenen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, aber keineswegs hinnehmen. Vielmehr sollten diese ihre Rechte durchsetzen und eine Entschädigung verlangen. Bei Airline-Streiks können Passagiere Ansprüche auf Ersatzflug oder Unterkunft geltend machen. Auch Bahnfahrende sollten bei Warnstreiks ihre Fahrgast-Rechte kennen.
Im Urlaub, aber ohne Koffer: Verlust des Gepäckstücks umgehend am Flughafen melden
Für viele ist das Urlaubsvergnügen ohne die eigenen Siebensachen meist schon vorbei, bevor es angefangen hat. Doch selbst wenn der Koffer beim Hinflug verloren geht, muss noch nicht alles verloren sein. Zunächst sollte man schon am Flughafen tätig werden und sich beim Gepäckschalter „Lost & Found“ melden – ganz gleich, ob eine Pauschalreise oder individuell gebucht wurde, schreibt das Online-Magazin Reisereporter.de
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Ist der Koffer tatsächlich nicht auffindbar, muss zwingend eine Verlustmeldung aufgegeben werden. Beim Verlust oder Beschädigung des Gepäckstücks haftet im Regelfall die Fluggesellschaft. Daher sollten Betroffene am Schalter der Airline unbedingt einen sogenannten Property Irregularity Report (RIP) ausfüllen. Dieser dient später als Nachweis, dass das Problem im Zusammenhang mit dem Flug entstanden ist. Bei Pauschalreisen sind hingegen die Reiseveranstalter in der Verantwortung. „Hier greift die Gewährleistung“, so das Online-Magazin weiter.
Beschädigung, Verspätung oder Gepäckverlust: Welche Ansprüche Reisende in solchen Fällen haben
Betroffene können nach Angaben der Verbraucherschützer Schadensersatz verlangen und bei Pauschalreisen zusätzlich einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Welche Rechte Betroffene geltend machen könne, haben wir nachfolgend zusammengefasst:
- Bei Flügen: Für verspätetes, beschädigtes oder verschwundenes Gepäck liegt die Haftungshöchstgrenze bei rund 1.500 Euro pro Fluggast, nicht pro Gepäckstück. Ausnahme: Kann die Airline jedoch nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um Koffer und Taschen rechtzeitig auszuhändigen, muss sie nicht zahlen.
- Bei Pauschalreisen: Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, kann ein Minderungsanspruch geltend gemacht werden. Gerichte sprechen den Betroffenen bei Gepäckverlust oder -verspätung 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag zu. Kann der Zweck der Reise ohne Gepäck nicht erfüllt werden, kann außerdem das Recht, Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend gemacht werden.
- Kaufbelege aufbewahren für Kostenerstattung: Ist der Koffer verspätet, entstehen vor Ort weitere Kosten wie die Anschaffung notwendiger Hygiene- und Kleidungsartikel. Laut Art. 19 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) muss die Fluggesellschaft auch für Schäden einstehen, die durch die verspätete Beförderung des Gepäcks entstehen. Taucht ein Koffer innerhalb von 21 Tagen nicht wieder auf, gilt er als verloren und die Airline muss Koffer und Inhalt ersetzen. Dabei wird nur der Wert ersetzt, den die verlorene Sache zum Zeitpunkt der Reise noch hatte.
- Bei Gepäckverspätungen: Eine entsprechende Schadensmeldung ist innerhalb 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich einzureichen.
- Bei Beschädigungen: Hier beträgt die Frist nur sieben Tage. Das gilt auch, wenn ein Teil der Gepäckstücke auf dem Flug verloren geht. Da es sich um sogenannte Ausschlussfristen handelt, müssen die Betroffenen diese beachten.
Um die Minderungsansprüche bei Pauschalreisen geltend zu machen, ist es wichtig, dass Beschwerden unverzüglich angezeigt werden – sonst können Reisende später keine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen, mahnt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Verspäteter Koffer beim Rückflug: Das gilt bei der Rückreise
„Kommt ein Koffer bei der Rückreise in die Heimat verspätet an, haben Reisende, im Gegensatz zu Gepäckverlusten im Ausland, meist keinen Anspruch auf eine Entschädigung“, so die ARAG. Der Grund: Es darf davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen zu Hause über die Gegenstände des täglichen Bedarfs verfügen.
Wer bei der Wahl seines Reiseziels flexibel ist, kann sich günstige Angebote sichern – an welchen Urlaubsorten Pauschalreisen 2024 günstig sind. Einige europäische Reiseziele gelten jedoch als gefährlich. (vw)
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