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Im Todesfall müssen sich die Erben um einiges kümmern – darunter auch um den Erbschein. Aber wofür braucht es das Dokument eigentlich? Und wie viel kostet die Urkunde?
Stirbt ein Angehöriger, müssen die Hinterbliebenen meist nicht nur den Tod eines geliebten Menschen verarbeiten. Neben der Organisation einer Beerdigung, deren Kosten meist die Angehörigen übernehmen müssen, gibt es zusätzlich noch das Erbe. Hat der Verstorbene ein Testament ohne einen Notar verfasst und es auch nicht an einer offiziellen Stelle hinterlegt, muss das Schriftstück erst einmal gefunden werden. Gibt es kein Testament, steht noch ein weiterer Schritt an: Ein Erbschein muss beantragt werden. Doch wofür brauchen Erben das Dokument überhaupt?
Antrag für Erbschein: In diesen Fällen ist der Nachweis nötig
Besonders, wenn es beim Erbe um Grundstücke geht oder die Hinterbliebenen das Konto des Verstorbenen auflösen wollen, braucht es einen Nachweis, dass man erbberechtigt ist. Das schreibt das Bundesjustizministerium auf einer Übersichtsseite zum Thema Erben. Liegt ein notarielles Testament vor, braucht es laut dem Ministerium nicht unbedingt einen Erbschein.
Ein Antrag auf einen Erbschein kann bei dem Nachlassgericht gestellt werden, das für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Amtsgerichte, an denen Nachlassgerichte angesiedelt sind, klären auf ihren Internetseiten häufig auch selbst über den Erbschein auf. So erklärt das Amtsgericht Heilbronn, dass der Erbschein die Sicherheit im Rechtsverkehr garantieren soll.
Neben dem Nachlassgericht kann auch ein Notar den Erbschein erstellen. Wenden sich Erben für den Schein an ein Notariat, können sie sich dort auch den Erbscheinsantrag auch ohne Mehrkosten beurkunden lassen, so das Bundesjustizministerium.
Kosten für Erbschein: So teuer kann es für Hinterbliebene werden
Doch wie viel kostet ein Erbschein? Einen genauen Wert kann das Bundesjustizministerium nicht nennen. Denn die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Die Beurkundung außerhalb eines Notariats kostet dann nochmal so viel.
In einer Broschüre zum Thema Erben nennt das Ministerium dann doch einen Betrag – allerdings nicht für den Erbschein allein: „Kosten für Beerdigung, Grabdenkmal und Grabpflege, Kosten einer Testamentseröffnung, eines Erbscheins und ähnlichen können ohne Nachweis mit einem Pauschbetrag von 10.300 Euro als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.“ Um die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten, kann auch im Vorfeld ein Treuhandkonto mit dem notwendigen Geld eröffnet werden.
Erbschein nach Todesfall beantragen: Welche Dokumente Erben brauchen
Liegt nach dem Tod kein Testament vor, greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Gibt es mehrere Erben, beispielsweise bei mehreren Geschwistern, muss nicht jeder von ihnen einen Erbschein beantragen, informiert das Amtsgericht Mannheim. Für den Antrag eines Erbscheins müssen die Erben nachweisen, dass sie auch wirklich erbberechtigt sind.
Zu einem Termin bei Notar oder Gericht sollten also Urkunden, die die Verwandtschaft beweisen, mitgebracht werden. Dazu zählen Heiratsurkunden beim hinterbliebenen Ehepartner oder Geburts- und Sterbeurkunden für alle nahen Verwandten. Sollte eine oder mehrere Ehen des Verstorbenen geschieden worden sein, braucht es laut dem Amtsgericht Mannheim auch die dazugehörigen Unterlagen.
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