Teueres Andenken

Strafzettel im Ausland: Autofahrer sollten Bescheid kritisch prüfen

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Auch Wochen nach dem Urlaub kann noch ein teures Andenken winken: ein Bußgeld. Wer sich richtig verhält, kann bares Geld sparen.

Mit Bayern ist nun auch das letzte Bundesland in das neue Schuljahr gestartet. Die Sommerferien sind damit endgültig vorüber. Mitunter trudelt jetzt aber ein nicht so schönes Andenken an den Urlaub ein: ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland. Ignorieren sollte man diesen jedoch unter keinen Umständen. Doch wie reagiert man richtig und wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Eine kritische Prüfung des Bescheides ist in jedem Fall wichtig.  „Insbesondere der Vorwurf und die Tatdaten (beispielsweise Tatort, Tatzeit, weitere Tatmodalitäten) sind zu hinterfragen und auf Plausibilität zu prüfen“, sagt Tom Louven, Anwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de der AutoBild.

Bußgeld aus dem Ausland: Anwalt rät zur kritischen Prüfung des Bescheids

Wer Zweifel hat, sollt eine tiefer gehende juristische Prüfung des Dokuments oder Bescheides durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Sind diese gerechtfertigt, kann ein Einspruch eingelegt werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde.

Wer im EU-Ausland einen Strafzettel bekommt, sollte den Bescheid kritisch prüfen.

Ein Einspruch kann auch dann ein Mittel sein, wenn eine Rechtsmittelbelehrung in dem Bußgeldbescheid fehlt. Und auch bei Parkverstößen aus Kroatien rät der ADAC dazu, das Bußgeld nicht so hinzunehmen. Notare und Anwälte aus Pula verlangen bei ausstehenden Parkgebühren von zehn bis 40 Euro, nicht selten bis zu 500 Euro an zusätzlichen Gebühren  – unter anderem für Rechtsverfolgungskosten. „Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische Notare hierzu nicht befugt sind. Kroatische Gerichte sehen neuerdings die meisten Gebühren der Anwälte ebenfalls als überzogen an“, schreibt der ADAC. In England kann auch die Bekleidung des Kontrolleurs helfen, um das Bußgeld zu vermeiden. Die muss nämlich nach Vorschrift sein.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Bußgeld im Ausland: Wer schnell zahlt, kann sparen

Was, aber wenn man doch zahlen muss? „Sollte die Zahlung nach kritischer Überprüfung berechtigt sein: das Bußgeld so schnell wie möglich zahlen, um eine Erhöhung der Geldbuße zu vermeiden“, rät Louven. In einigen EU-Ländern kann nämlich genau das schnell passieren. Wer sein Bußgeld hingegen zügig zahlt, der kann oft von hohen Rabatten profitieren. „Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. Besonders großzügig sind hier Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

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Einfach gar nicht zu bezahlen, ist aber auch keine Option. Denn Bußgeldbescheide aus den EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden. Zumindest dann, wenn die Geldstrafe für den Verstoß bei mehr als 70 Euro liegt – inklusive Verwaltungskosten wohlgemerkt. „Regelmäßig wird die Bagatellgrenze also erreicht. Damit ein Bescheid aus dem europäischen Ausland vollstreckt werden kann, müssen die Dokumente ganz beziehungsweise zumindest die maßgeblichen Inhalte des Bescheides in deutscher Sprache verfasst sein“, erklärt Louven der AutoBild.

Rubriklistenbild: © Action Pictures/Imago

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