Stichtag ist 6. Juli

Intelligente Fahrassistenten: Automatische Tempobremse ab sofort Pflicht bei Neuwagen

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Intelligente Fahrassistenten sind ab 6. Juli 2022 bei Neuwagen vorgeschrieben. Dadurch soll es zu weniger Verkehrsunfällen kommen (Symbolbild).

Verkehrsunfälle gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen - vor allem bei jungen Menschen. Das soll sich ändern, eine neue EU-Verordnung schreibt nun Fahrassistenten in Neuwagen vor.

Brüssel -Verkehrsunfälle sind laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO die häufigste Todesursache bei jungen Menschen im Alter zwischen fünf und 29 Jahren.

2,3 Millionen registrierte Verkehrsunfälle gab es laut Statistischem Bundesamt allein im Jahr 2021 in Deutschland. Um die Unfallzahlen zu reduzieren, sieht die Europäische Union intelligente Assistenzsysteme in Neuwagen vor - darunter auch eine automatische Tempobremse.

Europäische Verordnung: Ab wann die automatische Tempobremse gilt

Die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist seit Jahren stark rückläufig. Als Gründe gibt das Statistische Bundesamt rechtliche Regelungen, straßenbauliche Maßnahmen, aber auch eine verbesserte Fahrzeugtechnik an. Durch die verpflichtende Einführung von intelligenten Assistenzsystemen soll die Sicherheit auf Deutschlands Straßen nochmals erhöht werden. Viele der Systeme wie etwa der Rückfahrassistent sind in neuen Autos ohnehin schon Standard.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Die intelligenten Fahrassistenzsysteme sind laut EU-Verordnung ab 6. Juli 2022 für alle neuentworfenen Fahrzeugtypen vorgeschrieben, also für alle erstmals produzierten Modelle. Ab 7. Juli 2024 gilt die Regelung auch für alle anderen Neuwagen aus Modellreihen, die bereits auf dem Markt sind.

Europäische Verordnung: Diese Fahrassistenzsysteme sind ab sofort vorgeschrieben

  • Der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA - Intelligent Speed Assistance) warnt den Fahrer, wenn er das Tempolimit übertritt. Das Gaspedal „vibriert“ und eine Anzeige erscheint im Cockpit. Aus Sicherheitsgründen kann der Autolenker das System überstimmen und dennoch schneller fahren, was etwa beim Überholen relevant sein kann. Der Assistent kann Verkehrszeichen erkennen, erhält aber auch GPS-Daten von Navigationssystemen. Das System ist automatisch aktiv, lässt sich aber deaktivieren.
  • Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab. Eine Aufprall soll damit verhindert oder zumindest weniger folgenschwer werden. Dafür nutzt der Assistent Daten aus dem Steuergerät, Radar und Kamerasysteme. Auch Lidar kommt zum Einsatz, dabei handelt es sich um eine Art dreidimensionale Laserscannung der Fahrzeugumgebung. Das System ist beim Neustart des Autos automatisch aktiv, lässt sich aber deaktivieren. Zunächst muss der Notbremsassistent laut EU Hindernisse und andere Fahrzeuge in Bewegung erkennen können, zu einem späteren Zeitpunkt auch Fußgänger und Radfahrer. Wann genau steht noch nicht fest.
  • Die ergebnisbezogene Datenaufzeichnung (Blackbox) speichert Daten in den Sekunden vor und nach einem Unfall - anonymisiert und in einem geschlossenen System. Die Informationen dienen etwa Behörden zur Unfallforschung. Die Blackbox misst zwar Daten wie Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße, Geschwindigkeit und Aktivierung der Sicherheitssysteme, die Versicherung erhält laut EU-Angaben keinen Zugriff darauf. Die Datenaufzeichnung kann nicht deaktiviert werden.
  • Der Notfall-Spurhalteassistent (ELK - Emergency Lane Keeping) warnt den Fahrzeuglenker, falls das Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt und greift selbst ein. Das System kann selbst gegenlenken, falls eine Gefahrensituation besteht - wenn das Auto etwa droht, in den Gegenverkehr zu fahren. Nicht zu verwechseln ist dieses System daher mit dem bereits bekannten Spurhalteassistent, der die Fahrer lediglich warnt. Das System ist beim Neustart des Autos automatisch aktiv, lässt sich aber deaktivieren.
  • Weitere intelligente Assistenzsysteme sind das Notbremslicht, der Müdigkeitswarner, ein Rückfahrassistent und ein Sicherheitsgurt-Warnsystem. Auch eine standardisierte Schnittstelle für das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ist vorgesehen. Wann genau ein solches Kontrollgerät Pflicht wird, hat die EU noch nicht näher festgelegt.

Ein Tempolimit auf Autobahnen spaltet in Deutschland die Gemüter. So mancher Autofahrer sieht sich vielleicht auch von der automatischen Tempobremse „bevormundet“. Doch der Autolenker hat immer das letzte Wort, das ist allein schon aus Sicherheitsgründen wichtig - etwa beim Überholen. Die Assistenzsysteme unterstützen nur, die Verantwortung bleibt immer beim Fahrer selbst.

Manchmal übersehen Autolenker schlicht das geltende Tempolimit und fahren unbeabsichtigt zu schnell. Für solche Fälle dient der intelligente Geschwindigkeitsassistent auch als „Blitzversicherung“, es sollten damit weniger Strafzettel ins Haus flattern. Widerstand gegen neue Regeln bei Pkws ist in Deutschland fast Tradition, man erinnere sich nur an die Proteste gegen die Gurtpflicht in den 70er Jahren. Laut EU-Kommission können intelligente Assistenten bis zum Jahr 2038 rund 25.000 Verkehrstote und 140.000 schwere Verletzungen vermeiden, denn rund 90 Prozent aller Verkehrsunfälle gehen auf menschliches Versagen zurück. Doch die extra Sicherheit gibt es nur für jene, die es sich leisten können. Denn Neuwagen sind in Deutschland knapp und teuer.

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