Fahrerassistent schützt vor Sekundenschlaf

EU-Verordnung: Zu müde zum Fahren - Müdigkeitswarner wird bald Pflicht im Auto

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Vom 6. Juli an müssen Fahrzeuge mit mehr technischen Sicherheitsfunktionen ausgerüstet sein. Das schreibt eine EU-Verordnung vor. Unter anderem wird es eine Müdigkeitserkennung geben.

München ‒ Bereits im Jahr 2019 beschloss das EU-Parlament eine Verordnung zu verpflichtenden Assistenzsystemen für Autos. Nun werden die Systeme zur Pflicht. Ab 6. Juli müssen Neufahrzeuge - der Sicherheit zuliebe - einiges mehr haben. Unter anderem auch die sogenannte „Müdigkeitserkennung“. Mit der Funktion soll der bekannte „Sekundenschlaf am Steuer“ verhindert werden. Er analysiert das Fahrverhalten des Fahrers und weist ihn mit akustischen und optischen Zeichen darauf hin, dass er eine Pause machen soll.

Bewertet wird das Fahrverhalten durch kontinuierliche Aufzeichnung von Augen- und Lidbewegungen des Fahrers sowie der Lenkbewegung am Steuer. Als Parameter dienen dabei ungewöhnlich hektische Lenkbewegungen oder eine steigende Anzahl an Bremseingriffen. Einige Systeme beobachten mittels einer nach innen gerichteten Kamera die Augen des Fahrers, um beispielsweise schweifende Blickrichtungen zu erkennen. Manche Fahrzeuge schlagen dem Fahrer sogar ein Fitness-Programm mit spezieller Musik vor, sorgen für besondere Beleuchtung im Wagen und frische Luftzufuhr. Eine erzwungene, technisch angeordnete Fahrzwangspause soll es hingegen nicht geben.

EU-Verordnung: 50 Prozent aller Unfälle in Nachtstunden passieren wegen Müdigkeit

Die Müdigkeitserkennung soll speziell Fahrern bei langen Autofahrten, Fahrten zu später Stunde oder übermüdeten Berufskraftfahrern helfen, nicht am Steuer einzunicken. Denn nur ein kurzer Augenblick, eine einzige Sekunde kann schon zu einem Unfall führen. Studien zufolge sind beinahe 50 Prozent aller Unfälle in den Nachtstunden auf Müdigkeit am Steuer zurückzuführen, schreibt der ADAC.

Müdigkeit am Steuer - oft unterschätzte Ursache für Unfälle im Straßenverkehr. (Symbolbild)

Müdigkeitsbedingt gilt ein Crash meist nur, wenn der Fahrer dies bei der polizeilichen Befragung selbst zu Protokoll gibt. Im Jahr 2020 wurden laut Statistischem Bundesamt insgesamt 1448 Unfälle mit Personenschaden ­registriert, bei denen Übermüdung von Fahrern vorlag. Die Dunkelziffer ist nach Expertenschätzung deutlich höher. Laut der ADAC-Unfallforschung kommen die Fahrer bei Müdigkeitsunfällen häufig bei hohem Tempo von der Straße ab oder geraten auf die Gegenfahrbahn. Deshalb werden hierbei überproportional viele schwer oder tödlich verletzt, so der ADAC.

EU-Verordnung: Studie offenbart erschreckende Zahlen über Müdigkeit am Steuer

Um so erschreckender die Zahlen, die der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) nach Angaben des ADAC ermittelt hat. Bei einer Umfrage des DVR aus dem Jahr 2016 gaben 26 Prozent von 1000 befragten Autofahrern an, bereits mindestens einmal am Steuer eingeschlafen zu sein. Noch drastischer lesen sich die Zahlen bei den Menschen, die viel auf Autobahnen unterwegs sind: So ergab eine weitere Umfrage des DVR und der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) aus dem Jahr 2017, dass 46 Prozent von 353 befragten Lkw-Fahrern mindestens schon einmal während der Fahrt eingenickt sind, so der ADAC weiter.

Dabei glauben 45 Prozent der Befragten, ihre Fahrbeeinträchtigungen durch Müdigkeit mit ihrer Fahrerfahrung ausgleichen zu können. Und 43 Prozent der Autofahrer sind überzeugt, den Zeitpunkt des Einschlafens sicher vorhersehen zu können. Und 17 Prozent der befragten Fahrer fahren trotz Müdigkeit laut DRV weiter. Was offenbar viele nicht wissen, es drohen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, wer wegen Müdigkeit einen Unfall verursacht.

  • Gibt der Unfallverursacher an, dass er sehr müde war oder eingeschlafen ist oder kann ihm das anderweitig nachgewiesen werden, kann er damit gegen §315c des Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Hier heißt es: „Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug ­sicher zu führen“, kann bei Gefährdung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden, wenn er die Gefahr fahrlässig verursacht. Auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wird in diesen Fällen meist verhängt bzw. ausgesprochen.
    Quelle: ADAC

EU-Verordnung: Technische Maßnahmen gegen Müdigkeit am Steuer

Damit die Fahrer nicht am Steuer einschlafen, werden sie im Hintergrund von einer Software überwacht. Dabei analysiert eine ausgeklügelte Elektronik das Fahrverhalten des Fahrers. „Weichen die zu erwartenden Sollwerte der Lenkbewegung und Fahrzeugposition zu stark von den Istwerten ab, wird der Fahrer erst sanft, später immer deutlicher auf seine Fahrschwächen hingewiesen“, erklärt Focus.de das System des Aufmerksamkeit-Assistenten. Je nach „Intelligenz“ des Müdigkeitswarners werden auch Fahrtdauer, Blinkverhalten und Tageszeit in die Berechnung miteinbezogen. Die Software analysiere das Fahrverhalten ab einer Fahrgeschwindigkeit von 65 Stundenkilometern, schreibt Focus.de weiter. Die Elektronik sei als Lenkwinkelsensor oftmals als Teil des Schleuderschutzes ESP verbaut. Dabei flössen auch Fahrdauer, das Blickverhalten oder die Betätigung der Pedale mit in die Berechnung ein.

Die EU-Verordnung sieht vor, dass alle neu entwickelten Autos in der Grundausstattung über dieses neue Assistenzsystem verfügen müssen. Neuwagen sind inzwischen häufig mit einer Müdigkeitserkennung ausgestattet. Es lässt sich aber ein Sekundenschlafwarner auch unabhängig von der Fahrzeugklasse nachträglich einbauen.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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