Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

EU-Verordnung: Notbremsassistent im Auto wird ab Juli Pflicht

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Ab Juli 2022 soll ein Notbremsassistent in neuen Fahrzeugen Pflicht werden. Das schreibt die EU-Verordnung 2019/2144 vor.

München ‒ Assistenten gelten als die rechte Hand des Chefs. Die agieren meist unauffällig im Hintergrund und nehmen den Chefs unangenehme Aufgaben ab. Ein solche Aufgabe bekommt im übertragenden Sinne nun der Notbremsassistent im Auto. Er erkennt selbstständig Gefahrensituationen und bremst das Fahrzeug ab – auch dann, wenn der Fahrer handlungsunfähig ist. Dieses System nutzt Radar, Lidar und Kamerasysteme im Fahrzeug sowie Daten aus dem Steuergerät. Sollten die äußeren Bedingungen für einen korrekten Einsatz nicht geschaffen sein, deaktiviert sich das System sogar selbstständig und vorübergehend.

Der Fahrer erhält einen Hinweis im Cockpit, er kann auch jederzeit das System „übersteuern“. Auch das manuelle Deaktivieren des kompletten Notbremsassistenten sowie dessen akustische Warnungen sind möglich – nach einem Neustart des Fahrzeugs ist das System automatisch wieder aktiv.

Künftig soll der Notbremsassistent im Auto auch Unfälle mit Radlern im Straßenverkehr zu verhindern helfen. (Symbolbild)

EU-Verordnung: Notbremsassistent gilt ab kommendem Juli

Der Notbremsassistent ist eine von acht Assistenzsystemen, die ab Juli Pflicht werden. Das schreibt die EU-Verordnung mit dem sperrigen Namen „Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ vor. Sie ist bereits seit November 2019 in Kraft.

Grund für die EU-Verordnung ist demnach das Bestreben nach weniger Verkehrsunfällen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Sie gilt ab kommenden 6. Juli und regelt den pflichtgemäßen Einbau von Assistenzsystemen für die Hersteller von Fahrzeugen. Insgesamt acht weitere Einrichtungen müssen ab diesem Zeitpunkt in allen neu entwickelten Autos an Bord sein. Ab Juli 2024 dürfen keine Neuwagen ohne die zusätzlichen Systeme mehr zugelassen werden. Das gilt neben Pkw auch für Lkw und Busse.

EU und Verkehr 2022: Diese Assistenzsysteme wird es bald in allen Autos geben:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Notbremsassistent
  • Notbremslicht
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
  • Rückfahrassistent
  • Reifendrucküberwachung (seit 2014 Pflicht)
  • Sicherheitsgurt-Warnsystem (seit 2019 Pflicht)
  • Unfalldatenspeicher (Black-Box)
    Quelle: Tüv Nord

EU-Verordnung: Bremsschutz auch für Radfahrer und Fußgänger geplant

Für die Stichtage 6. Juli 2022 und 7. Juli 2024 muss der Notbremsassistent Hindernisse und bewegte Fahrzeuge vor dem Pkw erkennen. In einer zweiten Phase muss das System dann auch auf Radfahrer und Fußgänger reagieren können. Eine Terminierung steht hier noch nicht fest.

Und wie im richtigen Leben, muss man sich die Frage stellen, was bringen die Helferlein im Fahrzeug. Kann sich der Autofahrer künftig im Sitz getrost zurücklehnen und auf die Technik in seinem Auto verlassen? Oder behält er die Hände besser dort, wo sie hingehören beim Fahren - am Lenkrad. Denn laut ADAC sind diverse Notbremsassistenten technisch noch nicht dafür ausgelegt, wegen Fußgängern und Radfahrern zu bremsen.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/imago

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