Kraftanstrengung für Generationen

Experten räumen mit Renten-Irrtum auf: Rentenbeiträge werden ausgegeben statt zurückgelegt

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Ein unbeschwerter Ruhestand ist für viele ein Traum. Doch sie sollten nicht einen Irrglauben verfolgen. Zumal das Rentensystem seine Schwächen hat.

München – Im Alter mit seinem Geld zurechtkommen, ist nicht leicht. Nicht immer reicht die eigene Rente aus, um als Senior ein Leben ohne finanzielle Sorgen führen zu können. Viele alte Menschen geraten zum Beispiel in Geld-Not, wenn die Pflegeheimkosten die eigene Rente übersteigen.

Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die in Altersarmut leben, hat sogar einen neuen Höchststand erreicht. Dies ist sowohl ein Weckruf als auch eine deutliche Aufforderung an Politik und Gesellschaft. Bis 2036 wird die Generation der Babyboomer, die Millionen von Versicherten umfasst, das gesetzliche Rentenalter erreichen. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf das umlagefinanzierte Rentensystem haben. Klingbeil will das System retten, weil die demografische Zeitbombe tickt. Wer also immer noch glaubt, dass die aktuellen Einzahlungen in die Rente für die eigene spätere Rente angespart werden, liegt falsch.

Experten entkräften Renten-Irrtum: Rentenbeiträge werden ausgegeben statt zurückgelegt

Das deutsche Rentensystem basiert auf dem Generationenvertrag und wird durch das Umlageverfahren finanziert. Die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie die Bundeszuschüsse von über 100 Milliarden Euro werden hauptsächlich zur Auszahlung der laufenden Renten an mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner verwendet.

Das Online-Portal ihre-vorsorge.de erklärt den grundlegenden Irrtum, dass Geld für die Rente zurückgelegt wird. „Was ich jetzt an Beiträgen einzahle, wird für die spätere Rente angespart“, lautet dieser. Doch die heutigen Beiträge werden nicht für die zukünftigen Renten zurückgelegt. Dies widerspräche dem Prinzip des Generationenvertrags, auch als Umlageverfahren bekannt.

Nicht für alle Rentner reicht das Geld im Alter.

Die umlagefinanzierte Rentenversicherung funktioniert folgendermaßen:

  • Beiträge der Versicherten werden nicht gespart. Sie werden gleich wieder für die laufenden Ausgaben verwendet. Das heißt: Die Beiträge werden also direkt an die Rentnerinnen und Rentner von heute ausbezahlt.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie bestimmte Selbstständige zahlen Rentenbeiträge in die Rentenkasse ein. 
  • Aus den laufenden Beiträgen zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Renten der derzeitigen Rentner.
  • Die Beiträge der heutigen Beschäftigten sind damit natürlich nicht weg. Sie werden aber nicht angespart, sondern als Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto verrechnet.
  • Einen Entgeltpunkt bekommt, wer in einem Jahr das Durchschnittseinkommen aller versicherungspflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland verdient. Wie viele Rentenpunkte die Beschäftigten pro Jahr also erwerben, hängt entscheidend von ihrem eigenen Gehalt ab. Das bestimmt auch die Höhe der späteren Rente.
  • Je mehr Punkte auf dem eigenen Rentenkonto für später gesammelt wurden, desto höher fällt die gesetzliche Rente aus.
  • Durch die eigenen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erwerben Versicherte selbst einen Anspruch auf eine Rente im Alter, die dann von der nächsten erwerbstätigen Generation finanziert wird.

Quelle: ihre-vorsorge.de, Deutsche Rentenversicherung

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

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Immer weniger junge Menschen finanzieren das Rentensystem – Zahl der Rentner wächst dagegen

Der Gesetzgeber musste das Rentensystem in den letzten Jahren immer wieder an die demografische Entwicklung anpassen, die durch sinkende Geburtenraten und eine steigende Lebenserwartung geprägt ist. Auch die Arbeitslosigkeit und der zusätzliche Druck durch die deutsche Wiedervereinigung stellen Herausforderungen dar, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläutert. Eine Reformmaßnahme war die „Rente mit 63“ sowie die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 65 Jahre.

Angesichts der Herausforderungen, die das Rentensystem aufgrund der sinkenden Zahl an Beitragszahlern in Zukunft noch stärker belasten werden, ist die neue Regierung zum Handeln gezwungen. Die Merz-Regierung plant beispielsweise die Einführung der Aktivrente, bei der Rentnerinnen und Rentner 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Wie es mit der „Rente mit 63“ weitergeht, ist im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU noch vage formuliert. Auch Rentner in Grundsicherung sollen künftig besser unterstützt werden, um ihre finanzielle Lage zu verbessern. (sthe)

Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa

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