Verbände weigern sich

Fachwelt entsetzt über 72-Stunden-Frist bei neuem Bürgergeld-Gesetz – „Das ist ein Skandal“

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Eine frische Gesetzesrevision zielt darauf ab, die Jobförderung für Bürgergeld-Bezieher zu optimieren. Verbände drücken ihren Missmut über das Verfahren aus.

Kassel – Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland waren im September 2024 arbeitslos gemeldet und bezogen Bürgergeld, wie aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Für diese soll das SGB-III-Modernisierungsgesetz eine zukunftsgerechte Arbeitsförderung bringen – Experten kritisieren das Vorgehen des Bundeskabinetts jedoch scharf.

Neues Bürgergeld-Gesetz: 72-Stunden-Frist sorgt für Unmut bei Verbänden

In einer Pressemitteilung veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im August das beschlossene Modernisierungsgesetz. „Wir sorgen dafür, dass junge Menschen und auch die Arbeits- und Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen schneller, gezielter und leichter einen Job finden. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das bürgerfreundliche SGB-III-Modernisierungsgesetz ein Baustein, um unsere Wirtschaft weiter voranzubringen und Wohlstand in diesem Land zu sichern“, wird darin versprochen.

Eine neue Gesetzesänderung soll viele Bürgergeld-Empfänger betreffen. Verbände kritisieren die Vorgehensweise der Bundesregierung scharf. (Symbolbild)

Im Zuge des Gesetzesentwurfes bat das BMAS Verbände um eine Stellungnahme. Diese Anfrage wurde am 27. September, einem Freitag, gestellt und sollte bis zum 30. September beantwortet werden. Den Verbänden wurde also offenbar nur drei Tage Zeit gegeben, um sich zu äußern – und das über ein Wochenende.

Unter anderem der Verband Tacheles e.V. äußerte Unmut über die gesetzte Frist von 72 Stunden. „Wer die Verbände ernsthaft einbeziehen will, gibt diesen nicht drei Tage übers Wochenende Zeit für eine Stellungnahme. Aus diesem Grund werden der Verein Tacheles sowie auch andere angefragten Verbände in diesem Verfahren keine Stellungnahme abgeben.“ Experten sehen die Chancen für Bürgergeld-Empfänger auf eine Arbeitsstelle als gesunken.

„Das ist ein Skandal“ – Experte kritisiert neues Bürgergeld-Gesetz scharf

Auch der Experte für Sozialrecht, Dr. Utz Anhalt, sprach sich bei gegen-hartz.de gegen das Vorgehen der Bundesregierung aus. „72 Stunden, genau so viel Zeit gab die Bundesregierung, um auf ein hochkomplexes Arbeitslosen-Gesetz zu reagieren – und das auch noch am Wochenende. Dieses Verhalten der Bundesregierung ist in meinen Augen ein Skandal“, sagte er. Problematisch sei vor allem die Relevanz des Gesetzes. „Leute, das ist nicht irgendein Gesetz, sondern das Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung.“

Viele tausend Menschen sollen durch das Gesetz vor lebensverändernden Maßnahmen stehen. „Es geht um härtere Sanktionen, härtere Zumutbarkeitskriterien und um das Melden von Verdachtsfällen bei Schwarzarbeit an die Zollbehörde.“ Den Verbänden und Betroffenen sei laut des Experten die Chance verwehrt, sich in angemessener Zeit mit den Änderungen auseinanderzusetzen und sich dazu zu äußern. Die Fristsetzung soll sogar gegen die Geschäftsordnung der Bundesministerien verstoßen, warnt Anhalt.

Ein offizielles Statement der Bundesregierung blieb bislang aus. Durch die Gesetzesänderung sollen nicht nur Arbeitssuchende gefördert, sondern die Sanktionen auch verschärft werden. „Wer nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Hier schärfen wir nach und setzen wertvolle Hinweise aus der Praxis um“, sagt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales. Wer eine zumutbare Arbeit zukünftig ablehnt, muss mit Kürzungen der Bürgergeld-Leistungen von 30 Prozent rechnen.

BMAS äußert sich zur Anfrage an die Verbände

Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA äußerte sich ein Sprecher des BMAS zu der Thematik. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Verbände am 27. September 2024 zu einer sog. Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) beteiligt.“ Dabei stellt das BMAS klar: „Bei einer Formulierungshilfe handelt es sich nicht um eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung.“

Die Verbände müssten aus diesem Grund deshalb nicht zwingend beteiligt werden. Das BMAS habe die Verbände in erster Linie in Kenntnis setzen wollen. „Um die Verbände dennoch frühzeitig in Kenntnis zu setzen und ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, wurde ihnen der Entwurf bereits vor Kabinettsbefassung übermittelt, um Transparenz zu gewähren und eine frühestmögliche Beteiligung sicherzustellen.“ Die Formulierungshilfe wurde am 2. Oktober 2024 bereits beschlossen. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung können sich die Verbände zum Gesetzesentwurf noch äußern. (rd)

Rubriklistenbild: © Bode/imago

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