Es kann teuer werden

Strafzettel-Gefahr: Fünf Stellen, an denen man sein Auto besser nicht abstellen sollte

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Parkraum ist vor allem in Städten immer knapp. Einige Stellen sollte man mit dem Auto trotzdem meiden – sonst kann es teuer werden.

Parken darf man in Deutschland überall, wo es nicht verboten ist. Was in der Theorie einfach klingt, hat in der Praxis allerdings ein paar Haken. Denn nicht immer helfen eindeutige Beschilderungen beim Erkennen eines Verbots. Fünf Stellen, wo man sein Auto auf jeden Fall nicht abstellen sollte.

Fünf Stellen, an denen man sein Auto besser nicht parken sollte: 1. Auf Gehwegen

Auf dem Bürgersteig ist das Halten und Parken verboten, wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen eindeutig erlaubt ist. Das gilt unabhängig von der Breite des Gehwegs – und sowohl für Autos als auch für motorisierte Zweiräder. Verboten ist das Parken auch auf sowie links neben Fahrradschutzstreifen, Radfahrstreifen und sogenannten Dooring-Streifen, die Kollisionen zwischen Radfahrern und unvorsichtig geöffneten Autotüren verhindern sollen (auch der sogenannte Holländer-Griff kann dieser Art von Unfall vorbeugen). Ist es ausdrücklich erlaubt, darf rechts von den Fahrradwegen geparkt werden, etwa in Parkbuchten am Straßenrand. Als Geldbuße werden mindestens 55 Euro fällig. 

Fünf Stellen, an denen man sein Auto besser nicht parken sollte: 2. An abgesenkten Bordsteinen

Verboten ist das Parken an niedrigen Bordsteinkanten. Die Absenkung soll beispielsweise Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Kinderwagen das Überqueren der Straße erleichtern. Anders als oft gedacht gibt es dabei auch keine Ausnahme für Grundstückseigentümer, deren Ein- und Ausfahrt hinter einem gesenkten Bordstein liegt. Die Geldbuße fällt mit 10 Euro allerdings überschaubar aus. 

Fünf Stellen, an denen man sein Auto besser nicht parken sollte: 3. An unübersichtlichen Stellen

Eigentlich müsste es jedem Autofahrer klar sein, dass er sein Fahrzeug nicht so abstellt, dass es andere behindert. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das sowieso: Wer im Bereich einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss mit einem 35-Euro-Knöllchen rechnen. Wird jemand behindert oder steht das Auto länger als eine Stunde im Weg, steigt die Geldbuße auf 55 Euro. Wird ein Rettungsfahrzeug behindert, sind es bereits 100 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg. 

Das Parken ist nicht nur an Stellen mit entsprechenden Verbotsschildern untersagt. (Symbolbild)

Fünf Stellen, an denen man sein Auto besser nicht parken sollte: 4. Am linken Fahrbahnrand

In Deutschland gilt ein Rechtsfahrgebot. Und auch das Parken ist in der Regel nur an dem aus der Fahrtrichtung gesehenen rechten Straßenrand erlaubt. Ausnahmen gibt es bei Einbahnstraßen, wo manchmal auch links geparkt werden darf. Auch wenn am rechten Fahrbahnrand Straßenbahnschienen verlegt sind, kann es eine Ausnahme geben. Ansonsten drohen Geldbußen zwischen 10 und 30 Euro.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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Fünf Stellen, an denen man sein Auto besser nicht parken sollte: 5. In Spielstraßen

Die vor allem in Wohngebieten anzutreffenden Spielstraßen sind rechtlich gesehen keine Fahrbahnen, sondern Sonderflächen. Die allgemeinen Freipark-Regeln gelten dort daher nicht. Neben dem Vorrang für Fußgänger und dem Gebot, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, gibt es strenge Regeln für das Abstellen des Autos. Erlaubt ist es nur in speziell gekennzeichneten Parkflächen; andernfalls drohen mindestens 10 Euro Strafe. Allerdings ist dann auch das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt. (Holger Holzer/SP-X)

Rubriklistenbild: © Shotshop/Imago

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