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Liste zeigt: Das sind die häufigsten Irrtümer über die Rente

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Was stimmt wirklich und was nicht? Manche Fehler können für Rentner teuer werden. Mythen im Check: Antworten zu Fragen im Ruhestand.

„Arbeiten, in die Rentenversicherung einzahlen und später automatisch Rente beziehen“ – so denken viele Arbeitnehmer. Nicht umsonst steht dies ganz oben auf der Liste der häufigsten Rentenirrtümer der Deutschen Rentenversicherung. Doch die Rente ist kein mysteriöses Kapitel im Leben, auf alle Fragen gibt es eine Antwort. Auch wenn die Rente individuell ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, gibt es doch einige Dinge, die man schnell herausfinden kann. echo24.de zeigt eine Liste – folgende Thesen über den Ruhestand stimmen nicht.

Liste zeigt: Das sind die häufigsten Irrtümer über die Rente

Wer sich über die Rente informiert, landet nicht selten bei der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV). Deshalb sammeln sich dort auch einige wichtige Fragen und viele Erkenntnisse über den Wissensstand der Menschen zum Thema Rente. Folgende Irrtümer scheinen laut „DRV“ weit verbreitet zu sein:

  • Die Rente kommt automatisch!
  • Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente.
  • Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig!
  • Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abzug in Rente gehen.
  • Jeder muss bis 67 arbeiten.
  • Wenn ich vorzeitig in Rente gehe, enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente!
  • Zu meiner Rente darf ich hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.
  • Frauen können mit 60 in Rente gehen!
  • Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente!
  • Die Altersrente meines Ehepartners wird auf meine Altersrente angerechnet.
  • Die Aufteilung der Renten nach einer Scheidung ist endgültig.
  • Ich muss meine Rente voll versteuern.
  • Azubis haben erst nach fünf Jahren Absicherung wegen Erwerbsminderung.

So viel vorweg: Diese Thesen stimmen laut der Deutschen Rentenversicherung nicht. Im Einzelfall kann es aber sein, dass Punkte mehr oder weniger zutreffen, denn die Rente bleibt individuell. Wer die Aussagen für seine Altersvorsorge genau prüfen möchte, sollte eine Rentenberatung in Anspruch nehmen.

Irrtümer über die Rente: Das ist die richtige Lösung – was wirklich stimmt

„Die Rente kommt automatisch!“ – wie „wa.de“ erklärt, ist das falsch. Die Rente muss aktiv bei der „Deutschen Rentenversicherung“ beantragt werden. Mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn sollte der Antrag gestellt werden. echo24.de berichtet, was bei dem Antrag auf Rente wichtig ist.

„Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente“, das ist ebenso falsch. Sowohl Frauen als auch Männer haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt hat. echo24.de erklärt, was der Unterschied bei der kleinen und großen Witwen-Rente ist.

„Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig!“ Das stimmt nicht ganz. Die Rentenhöhe hängt nicht nur von den letzten drei Jahren ab, sondern von dem gesamten Versicherungsleben. Die letzten Jahre können aber dennoch einen gewissen Einfluss haben, wenn in dieser Zeit besonders viel oder auch wenig verdient wurde.

Ohne Abzug früher in Rente: Häufige Irrtümer über den Ruhestand

„Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abzug in Rente gehen.“ Nach 45 Beitragsjahren können Beitragszahler zwar in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen. Um ohne Abschläge in Rente gehen zu können, muss die Regelaltersgrenze erreicht werden.

„Jeder muss bis 67 arbeiten“, stimmt nicht. Das Regelrentenalter von 67 Jahren gilt nur für Geburtsjahrgänge ab 1964. Wer früher geboren ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch früher in Rente gehen.

„Wenn ich vorzeitig in Rente gehe, enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente!“
Das ist falsch. Die Abschläge für eine vorzeitige Rente bleiben auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Wer also früher in Rente geht, bekommt zur regulären Rentenzeit weniger Geld.

Manchmal ist die Verzweiflung groß, denn über die Rente existieren viele Mythen und Irrtümer. (Symbolbild)

„Zu meiner Rente darf ich hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.“ Ist ein beliebter Irrtum. Bei einer Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird der Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet und kann diese kürzen. Bei einer Rente ab Regelaltersgrenze kann unbegrenzt hinzuverdient werden, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ erklärt.

Mit 60 in den Ruhestand: Diese Irrtümer existieren zur Altersrente

„Frauen können mit 60 in Rente gehen!“ Schön wäre es, doch für Frauen liegt das Regelrentenalter aktuell bei 65 Jahren und steigt bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre. Aber eine Berufsgruppe kann tatsächlich bereits mit 60 Jahren in Rente gehen.

„Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente!“ Nein. Reha-Leistungen haben keinen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe, erklärt die „Deutsche Rentenversicherung.“

Ehe und Rente: Diese Mythen gibt es in Deutschland

„Die Altersrente meines Ehepartners wird auf meine Altersrente angerechnet“, heißt es von manchen Menschen, doch das ist falsch. Die Rentenansprüche von Ehepaaren werden unabhängig voneinander berechnet. Es gibt keine gemeinsame Rente. Übrigens bekommen Frauen im Schnitt weniger Rente im Alter.

„Die Aufteilung der Renten nach einer Scheidung ist endgültig“ – zumindest wird davon häufig ausgegangen. Aber die Rentenansprüche können nach einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen nochmal neu aufgeteilt werden.

Irrtümer rund um die Rente: Diese Irrglauben gibt es bei der Steuer

„Ich muss meine Rente voll versteuern“, das ist falsch. Nur ein Teil der Rente muss versteuert werden. Der Prozentsatz, der versteuert wird, steigt aber bis zum Jahr 2040 an. Steuerfrei ist nur, wessen Rente niedriger als der Grundfreibetrag von derzeit 9744 Euro für Alleinstehende (für verheiratete Ehepaare das Doppelte) ist, erklärt die „Deutsche Rentenversicherung“. echo24.de erklärt, welche Rentner keine Steuern zahlen müssen.

„Azubis haben erst nach fünf Jahren Absicherung wegen Erwerbsminderung.“ Stimmt nicht, denn Azubis sind bereits ab dem ersten Tag ihrer Ausbildung gesetzlich kranken- und pflichtversichert. Für Berufsanfänger bestehen Sonderregelungen hinsichtlich der Rente wegen Erwerbsminderung.

Rubriklistenbild: © IMAGO / HalfPoint Images

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