Hersteller warnt

Gewürz-Rückruf! Krebserregender Farbstoff nachgewiesen – neun Bundesländer betroffen

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Ein verbotener Farbstoff ist in einer Gewürzmischung nachgewiesen worden. Verbraucher sollen das Produkt umgehend in den Handel zurückzubringen.

Hamburg ‒ Der Hersteller WBZ Nord GmbH ruft die Gewürzmischung mit der Bezeichnung „Öz Antep - Sumak Sumach-Gewürzzubereitung“ in der 400 Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07/2023 und 09/2023 zurück. Die Chargen- beziehungsweise Losnummern lauten 0721 und 0921. Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit.

Rückruf: Gewürzmischung mit der Bezeichnung „Öz Antep - Sumak Sumach-Gewürzzubereitung“ in der 400 Gramm-Packung. (Symbolbild)

Der Hersteller hat in einer Presserklärung zum Produkt-Rückruf mitgeteilt, dass die Ware aufgrund eines nicht zugelassenen Farbstoffs „Sudan IV“ als nicht verkehrsfähig beurteilt werde. Aus diesem Grund würde das Produkt vorsorglich zurückgerufen, so die WBZ Nord GmbH in ihrer Begründung.

Betroffen von diesem Rückruf sind die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Gewürz-Rückruf: Beliebtes Produkt in der orientalischen Küche

Sumach ist ein beliebtes Gewürz und vor allem in der orientalischen Küche sehr beliebt. Das Gewürz stammt aus dem östlichen Mittelmeerraum und wird auch „Sizilianischer Zucker“ genannt. Es wird aus der roten Steinfrucht des immergrünen Färberbaums gewonnen. Die reifen Früchte werden im Frühherbst geerntet, das Fruchtfleisch getrocknet und zu Pulver zerrieben.

Dem Gewürz wird eine gesundheitsfördernde Wirkung zugeschrieben. Es soll Magen schonend und verdauungsfördernd wirken, beschreiben Lebensmittelexperten die Wirkung dieses Gewürz. Daher wird es gerne zu fettreichen Speisen gereicht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gewürzmischung unter anderem in vielen türkischen und orientalischen Supermärkten angeboten wird.

Rückruf: Bundesinstitut war vor Farbstoff „Sudan“ in Gewürzmischung - Risiko für Krebserkrankung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt zum Farbstoff „Sudan“ auf seiner Website: „Sudan I-IV sind synthetisch hergestellte Azofarbstoffe, die in Lebensmitteln natürlicherweise nicht vorkommen. Derartige Farbstoffe gelten deshalb als Zusatzstoffe und müssen für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen werden. Für Zusatzstoffe gilt in der Europäischen Union ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die synthetischen Farbstoffe Sudan I-IV sind in der Europäischen Union nicht als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Lebensmittel, die sie enthalten, sind folglich in Deutschland und der Europäischen Union nicht verkehrsfähig.“

Das Institut kommt zu dem Schluss, dass Sudan-Farbstoffe grundsätzlich die Gesundheit schädigen können. Es weist aber darauf hin, dass bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr von Speisen, „die Sudanfarbstoffe in wenigen Milligramm enthalten, das Risiko einer Krebserkrankung wahrscheinlich sehr gering ist. Diese Einschätzung gilt jedoch nicht für häufigen Verzehr von Lebensmitteln und Gewürzen, die den Stoff in hohen Konzentrationen von mehreren Tausend Milligramm enthalten.“ Das BfR empfiehlt, neben Sudan I auch die Farbstoffe Sudan II, III und IV in Überwachungsmaßnahmen mit einzubeziehen.

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Rückruf: Verbraucher sollen das Produkt in den Handel zurückbringen

Kunden, die die oben genannte Gewürzmischung bereits gekauft haben, sollten sich bezüglich des Umtausches an die jeweilige Verkaufsstelle wenden. Die WBZ Nord GmbH gibt zu bedenken, dass ausschließlich Ware mit dem oben angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum und der entsprechenden Chargen/Los-Nummer betroffen ist.

Zuletzt kam es auch zu einem bundesweiten Netto-Rückruf. Bei einer Käsesorte sollten Verbraucher acht geben. Es drohen gesundheitliche Probleme.

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Rubriklistenbild: © Frank Mächler/Picture-Allicance/dpa

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