Alkohol am Steuer und Co.

Über 1500 Euro Bußgeld: Diese Fehler können für Autofahrer sehr teuer werden

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Auf Deutschlands Straßen kann ein Fehlverhalten teuer werden. Der höchste Strafzettel liegt bei über 1500 Euro. Aber wofür wird dieses saftige Bußgeld verhängt?

Auf Deutschlands Straßen gelten viele Gesetze, die Autofahrer kennen sollten. Denn wer sich im Straßenverkehr falsch oder gar gefährlich verhält, kann schnell ein Bußgeld kassieren. Je nach Vergehen kann das richtig teuer werden. Der teuerste Strafzettel, den man in Deutschland bekommen kann, liegt bei über 1500 Euro. Für welche Vergehen dieses saftige Bußgeld droht, verrät echo24.de anhand des Bußgeldkatalogs.

Mehr als 1500 Euro Bußgeld: Diese Verstöße kommen Autofahrer besonders teuer zu stehen

Die meisten Verstöße im Straßenverkehr gelten in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und werden daher mit einem Bußgeld geahndet. Zu diesen Ordnungswidrigkeiten zählen beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren ohne Gurt. Diese Verstöße werden nach einem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit Bußgeldern geahndet, die in der Regel zwischen 10 und 1.000 Euro liegen.

Schwere Verstöße, die die Verkehrssicherheit besonders gefährden, können jedoch als Straftat eingestuft werden, wie „bussgeldkatalog.org“ schreibt. Dazu gehört zum Beispiel das Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss. Dieses Vergehen wird härter bestraft und kann Freiheitsstrafen und hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Die folgende Tabelle zeigt, mit welchen empfindlichen Strafen Autofahrer rechnen müssen, wenn sie betrunken Auto fahren:

Ordnungswidrigkeit/StraftatBußgeld Strafe
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze zum 1. Mal528,50 €*2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze zum 2. Mal1053,50 €*2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze zum 3. Mal1578,50 €*2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3 Punkte und Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 PromilleEnt­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe

*Bußgelder beinhalten Auslagen und Bearbeitungsgebühren. (Quelle: bussgeldkatalog.org)

Geldstrafe oder Bußgeld? Bei Alkohol am Steuer ist beides möglich

Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, muss mit einem Bußgeld, einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Führerscheinentzug droht in jedem Fall. Dabei kommt es darauf an, wie stark die Promillegrenze überschritten wurde und ob jemand zu Schaden gekommen ist. Denn wer alkoholisiert Auto fährt, kann im Ernstfall nicht mehr schnell genug reagieren und fährt eher gegen Laternen, Bäume oder andere Autos – oder übersieht im schlimmsten Fall Fußgänger in der Dunkelheit.

Im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer sind drei Aspekte zu berücksichtigen:

  • Promillegrenze: In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5.
  • Fahruntüchtigkeit: Wer nicht nur gegen die Promillegrenze verstößt, sondern alkoholbedingt auch fahruntüchtig ist, muss statt mit einem Bußgeld mit einer Geldstrafe rechnen. Der Straftatbestand „Alkohol am Steuer“ wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Fahruntüchtigkeit kann bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille vorliegen. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird automatisch von Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs: Gefährden Autofahrer durch Alkoholkonsum den übrigen Verkehr, erhöht sich die Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ist vorgesehen.

Ob ein Fahrer fahrtüchtig ist oder nicht, liegt im Ermessen der Behörden bzw. der kontrollierenden Beamten. Sie beurteilen, ob der Fahrer in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen oder nicht. Übrigens: Viele Autofahrer glauben, dass sie nach einem Glas Wein oder zwei Flaschen Bier noch fahrtüchtig sind. Aber stimmt das wirklich? echo24.de hat in einem Artikel zusammengefasst, nach wie vielen Getränken Frauen und Männer die Promillegrenze erreichen oder gar überschreiten.

Rubriklistenbild: © Imago

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