- VonMilea Erzingerschließen
Urlauber und Reisende sollten gut hinschauen: In Bayern ist an einem August-Tag plötzlich mancherorts frei – nicht wegen eines neuen Gesetzes, sondern wegen neuer Zahlen.
Der Sommerurlaub ist geplant, die Reise-Route steht. Doch wer als Urlauber Bayern ansteuert, sollte im Kalender eine Kleinigkeit beachten. Denn dort tritt eine neue Regelung in Kraft – mit spürbaren Auswirkungen auf den Tagesablauf rund um den 15. August, auch bekannt als Mariä Himmelfahrt.
Wo frei nicht gleich frei ist: Mariä Himmelfahrt sorgt für neue Feiertagsdebatte
Feiertage sind in Deutschland heilig. Ob für Familienzeit, Grillnachmittage, Kirchgang oder einfach zum Ausschlafen: Die freien Tage im Kalender haben einen hohen Stellenwert. Wer seinen Urlaub zusätzlich strategisch legt, kann aus wenigen Urlaubstagen mehr freie Tage gewinnen.
Doch genau darin liegt auch die Krux: Nicht überall in Deutschland gelten dieselben Feiertage. Nun sorgt der 15. August, Mariä Himmelfahrt, in mehreren Gemeinden für Bewegung. Der Grund: Neue statistische Daten verändern, wer künftig Anspruch auf diesen Feiertag hat.
In Bayern ist Mariä Himmelfahrt kein einheitlicher Feiertag. Ob der 15. August arbeitsfrei ist oder nicht, hängt nämlich vom religiösen Gefüge einzelner Gemeinden ab, erklärt das Verbraucherportal Chip. Grundlage ist ein spezielles bayrisches Feiertagsgesetz, das sich auf die aktuellen Daten des Zensus 2022 stützt. Für viele Einheimische ist diese Regelung Routine, für Urlauber und Reisende kann sie jedoch unerwartete Auswirkungen haben.
Zensus bringt Bewegung: In diesen Gemeinden ist der 15. August jetzt Feiertag
Ab 2025 wird der 15. August in Baiersdorf, Marktrodach, Memmingerberg, Oettingen in Bayern, Schwebheim und Weisendorf gesetzlicher Feiertag. Laut neuem Zensus überwiegt in diesen Gemeinden der Anteil katholischer Hauptwohnsitze – das ausschlaggebende Kriterium, erklärt der Bayrische Rundfunk. In Seßlach und Marktschorgast hingegen wird der Feiertag gestrichen, da hier nun evangelische Einwohner in der Mehrheit sind.
Für Urlauber und Reisende bedeutet das, dass am 15. August in einigen bayrischen Orten Geschäfte geschlossen sind, Veranstaltungen nicht stattfinden und der öffentliche Nahverkehr eingeschränkt sein kann. In anderen Gemeinden läuft das Alltagsgeschäft wie gewohnt. Dennoch sind an Feiertagen in Deutschland einige Dinge verboten.
Feiertagslücke in Bayern: DGB fordert flächendeckende Lösung für alle
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Bayern kritisiert die uneinheitliche Handhabung. „In einer modernen, vielfältigen Gesellschaft, in der immer weniger Menschen einer Kirche angehören, darf die Frage ‚Feiertag – ja oder nein?‘ nicht länger von der Religionszugehörigkeit einzelner Gemeinden abhängen“, sagte Bayerns DGB-Chef Bernhard Stiedl, schreibt Chip.
Statt eines „Flickenteppichs“ fordert der DGB eine flächendeckende Feiertagsregelung, nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch im Sinne der Planungssicherheit für Urlauber. Im Saarland ist Mariä Himmelfahrt zum Beispiel einheitlich geregelt. Zusammen mit Fronleichnam und Allerheiligen zählt der 15. August dort zu den gesetzlichen Feiertagen – überall im Bundesland, zeigt eine Übersicht der Augsburger Allgemeine.
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