VonNico Reiterschließen
Ein Fertiggericht hat die zulässigen Pestizidrückstände überschritten. Das in verschiedenen Bundesländern angebotene Produkt wird daher zurückgerufen.
Kassel – Wer dazu tendiert, zu einer etwas ausgefalleneren Vorspeise zu greifen, sollte aktuell im Supermarkt vorsichtig sein. Ein Produkt ist von einem aktuellen Rückruf betroffen, da es zu hohe Werte der beim Anbau verwendeten Pestizide enthält. Auch Obst und Gemüse können besonders oft betroffen sein. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
Fertiggericht gefüllte Weinblätter der Marke Sera wegen Pestizidrückständen im Rückruf
Die Rede ist vom Fertiggericht „gefüllte Weinblätter“ des Herstellers „Sera“. Ihren Ursprung in der osmanischen Küche sind sie mittlerweile nicht nur in der Türkei und Griechenland, sondern auch in Deutschland sehr beliebt. Traditionell gefüllt mit Reis und oder Hackfleisch kann man sie auch wie beim betroffenen Produkt in vegan finden.
| Produkt | Yaprak Sarma Hazir Yemek (12x314ml.) / Fertiggericht gefüllte Weinblätter (12x314ml.) |
|---|---|
| Hersteller | Sera |
| Haltbarkeitsdatum | 02.08.2025 |
| Losnummer | PN: 2023020202372 |
Nun wurde eine Charge des Produktes zurückgerufen, wie auch der Hersteller in einer Mitteilung informiert. Konkret handelt es sich um Produkte mit der Losnummer PN: 2023020202372 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 2. August 2025. Sollten Sie eines dieser Produkte zu Hause haben, wird geraten, es in den Supermarkt zurückzubringen. Verkauft wurden die gefüllten Weinblätter in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Überschrittene Pestizid Werte bei gefüllten Weinblättern: Hersteller rät vom Konsum ab
Das Produkt weist einen zu hohen Rückstandhöchstgehalt von Pestiziden auf. Der Hersteller bittet Kunden, den Artikel deshalb nicht zu konsumieren. Wer in regelmäßigem Kontakt zu Pestiziden steht, kann an einer Pestizidvergiftung erkranken. Laut Ökotest kann diese zu folgenden Symptome führen:
- Müdigkeit
- Abgeschlagenheit
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Übelkeit
- Erbrechen
- Durchfall
Doch in den meisten Fällen wird eine einmalige Überschreitung nicht zu starken Symptomen führen. „In der Regel stellen Rückstandhöchstgehalte keine toxikologisch begründeten, gesundheitlich relevanten Grenzwerte dar, sondern Werte zur Regelung der Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses“, beruhigt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. „Das heißt, dass Lebensmittel, deren Rückstandsgehalte über dem gesetzlichen Rückstandhöchstgehalt liegen, nicht verkehrsfähig sind und folglich nicht im Handel angeboten werden dürfen. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht mit einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit gleichzusetzen.“
Trotzdem kann es zu Wechselwirkungen bei Mehrfachrückständen kommen. Zu ähnlichen Symptomen kann auch der Verzehr eines mit Bakterien belasteten Fleischkäses führen. Auch ein Hühnchen war von Pestizidrückständen betroffen. (nr)
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