VonSebastian Oppenheimerschließen
Andere Länder, andere Vorschriften: Wir verraten, welche Regeln bezüglich Winterreifen und Schneeketten im Ausland gelten.
Der Winter hält für Autofahrer so manche Unannehmlichkeit parat: Vereiste Scheiben, zugefrorene Türen und glatte Straßen. Keinesfalls sollte man im Winter mit Sommerreifen unterwegs sein – und auch Ganzjahresreifen eignen sich nicht für jedes Fahrprofil. Wer einen Skiurlaub im Ausland plant, sollte sich gut über die dort geltenden Regeln bezüglich Winterreifen und Schneeketten informieren.
Situative Winterreifenpflicht: Das gilt in Deutschland
In Deutschland besteht eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO § 2, Absatz 3a) schreibt der Gesetzgeber vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“ Ab Oktober 2024 sind Reifen mit Alpine-Symbol Pflicht, Pneus mit M+S-Bezeichnung sind dann verboten.
Winterreifenregeln im Ausland: Das gilt in Österreich und Frankreich
- Österreich: In der Alpenrepublik gilt von 1. November bis 15. April eine sogenannte „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“. Bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn müssen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein. Laut dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) werden als Winterreifen Pneus mit den Kennzeichnungen „M+S“, „M.S.“ und „M&S“ anerkannt. Ebenso sind Reifen mit dem Schneeflockensymbol erlaubt. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt in Österreich bei mindestens vier Millimetern, bei Diagonalreifen müssen es mindestens noch fünf Millimeter sein. Wird man bei winterlichen Straßenbedingungen ohne die entsprechende Bereifung erwischt, drohen 60 Euro Strafe. Gefährdet man dadurch andere Verkehrsteilnehmer, sind sogar bis zu 5.000 Euro Strafe möglich. Es gibt auch eine Alternative zu Winterreifen: Autofahrer können in Österreich auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montieren. Erlaubt ist dies aber nur, wenn die Straße durchgängig mit Eis oder Schnee bedeckt ist.
- Frankreich: Zwischen 1. November und 31. März gilt in Frankreich in vielen Bergregionen eine Winterreifen-Pflicht. Welche Regionen gerade davon betroffen sind, kann man auf einer sich aktualisierenden Karte nachschauen. Als Winterreifen sind laut ADAC Reifen mit M+S, MS bzw. M&S-Kennzeichnung oder mit Alpine-Symbol und einer Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern anerkannt. Alternativ können auch Schneeketten oder sogenannte Schneesocken im Auto mitgeführt werden, die dann bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen werden müssen.
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Winterreifenregeln im Ausland: Das gilt in der Schweiz und Italien
- Schweiz: In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Kommt es bei winterlichen Verhältnissen aber zu einem Unfall, droht dennoch Ärger, wenn man mit Sommerreifen unterwegs ist. Denn im Straßenverkehrsgesetz (SVG) ist in § 31 festgehalten, dass ein Autofahrer ständig so beherrschen muss, „dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann“. Und das ist bei Schnee nur mit Winterreifen möglich. Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall durch entsprechende Beschilderung für manche Strecken angeordnet werden.
- Italien/Südtirol: Hier ist die Lage etwas unübersichtlich, weil die Provinzen laut ADAC Zeitrahmen und Strecken für die Winterausrüstungspflicht frei bestimmen können. Deshalb sollte man sich vor der Abreise genau über die Bestimmungen am Zielort informieren. Zumeist wird über eine entsprechende Beschilderung auf eine Winterausrüstungspflicht hingewiesen. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April eine Winterausrüstungs-Pflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden). Und Südtirol gilt auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen sowie auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungs-Pflicht.
Winterreifenregeln im Ausland: Das gilt in Tschechien und Kroatien
- Tschechien: Zwischen 1. November und 31. März müssen Pkw laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland mit Winterreifen ausgestattet werden, wenn die Straße entweder dauerhaft mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist oder wenn die Wetterbedingungen während der Fahrt eine Schnee- oder Eisschicht mit sich bringen könnten. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt bei 4 Millimetern.
- Kroatien: Von 15. November bis 15. April ist laut dem ÖAMTC auf einigen Straßen (z.B. in den Regionen Lika und Gorski Kotar) die Verwendung von Winterreifen (M+S Kennzeichung) vorgeschrieben. Es darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 Millimeter) gefahren werden – Voraussetzung ist aber, dass Schneeketten mitgeführt und gegebenenfalls auf den Antriebsrädern montiert werden. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht die Möglichkeit, dass die Winterreifenpflicht auf alle Regionen des Landes ausgeweitet wird.
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