Jetzt aber schnell

Führerschein-Umtausch: ADAC erinnert an wichtige Frist im Januar – „Baby-Boomer“ an der Reihe

  • schließen

Bis 2033 müssen Millionen der älteren Führerscheine umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. Für einige Autofahrer läuft die Frist schon am 19. Januar 2023 ab.

Viele Autofahrer müssen sich demnächst vom „rosa Lappen“ trennen: Bis zum Jahr 2033 soll der Führerschein in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Dazu müssen die alten Führerscheine also nach und nach in ein neues Scheckkarten-Format getauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr – nun sind dem ADAC zufolge die „Baby-Boomer“ dran.

Fristen für den Pflichtumtausch der alten Führerscheine

Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr entscheidend. „Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958“, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Nun folgt die nächste wichtige Frist: „Bis zum 19. Januar 2023 müssten Betroffene der Jahrgänge 1959 bis 1964 getauscht haben“, so dpa. Bis 19. Januar 2024 seien dann alle aus den Jahrgängen 1965 bis 1970 zum Umtausch aufgefordert.

Die alten Führerscheine werden nach und nach getauscht. Wichtig ist für Autofahrer, dass sie sich an die Fristen halten.

Ältere Inhaberinnen und Inhaber haben viel Zeit

Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich der dpa zufolge allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, wie der ADAC dazu ausführlich auf seiner Internetseite schildert. Eine allgemeine Ausnahme gibt es demnach: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.

Der ADAC hat die wichtigsten Daten mit den verschiedenen Fristen zusammengefasst. Hier ein Überblick.

Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa, DDR):

GeburtsjahrFrist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 1958Frist lief ab am 19. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):

AusstellungsdatumFrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Führerschein-Umtausch: ADAC erklärt, was Sie dafür benötigen

Doch wie funktioniert der Führerschein-Umtausch? „Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung“, informierte der ADAC bereits im vergangenen Jahr auf seiner Homepage. Der Umtausch sei verpflichtend, betonten die Experten: Wer stattdessen weiterhin mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fahre und die Frist verstreichen lasse, riskiere ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Was brauchen Pkw- oder Motorradfahrer für den Umtausch? „Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein“, so der aktuelle Hinweis des ADAC mit Blick auf die Frist am 19. Januar. Mit der Umstellung der „Fahrerlaubnisklassen alten Rechts“ würden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen, erklärt der Automobilklub das Prozedere.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de

Führerschein-Umtausch kostet „rund 25 Euro“

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle koste „rund 25 Euro“, so der ADAC; die Kosten für das biometrische Passfoto kommen noch dazu. Wurde der alte Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt, braucht es – wie die dpa zudem schilderte –, zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle, die man postalisch, telefonisch oder online anfordern könne.

Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa

Kommentare