Fristen beachten

Was Autofahrer beim Führerschein-Umtausch für Klasse 3 beachten müssen

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Bis 2033 sollen alle Papier-Führerscheine umgetauscht sein. Der Tausch ist denkbar einfach. Wichtig ist vor allem, die geltenden Fristen zu beachten.

Kassel – Graue und rosa Lappen ade. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss bis zum 19. Januar 2024 seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Neben der geltenden Frist muss man hauptsächlich beachten, alle nötigen Dokumente für die Beantragung des neuen Führerscheins zur Hand zu haben. Auch mit dem neuen Führerschein dürfen alle in den Klasse-3-Führerschein eingetragenen Fahrzeuge gefahren werden. Bei einigen muss jedoch gesondert bestätigt werden, dass man sie weiterhin im Führerschein führen möchte.

So funktioniert der Führerschein-Umtausch für Klasse 3

Eine erneute Fahrprüfung oder eine medizinische Untersuchung sind keine Voraussetzungen für den Umtausch, beruhigt der ADAC. Es muss also niemand fürchten, den Führerschein durch den Umtausch zu verlieren. An die Fristen sollte man sich allerdings unbedingt halten. Fahrer, die nach Ablauf der Umtausch-Frist mit dem alten rosa oder grauen Lappen erwischt werden, zahlen 10 Euro Verwarngeld.

Um den neuen Führerschein im Scheckkartenformat zu bekommen, muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. An einigen Orten können Sie das ganz einfach online erledigen, andernorts müssen Sie persönlich vorstellig werden. Neben ihrem momentanen Führerschein brauchen sie für den Antrag noch ein gültiges Lichtbild sowie einen Personalausweis oder Reisepass, um sich ausweisen zu können.

Bye, bye grauer Lappen: Bis 2033 sollen alle alten Klasse 3 Führerscheine umgetauscht sein. Zu beachten gibt es dabei wenig.

Zudem braucht man „bei Führerscheinen, die nicht an eurem aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurden, außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift“, klärt ADAC-Clubjuristin Kristina Benecke in einem Video des Automobilclubs auf. Diese Abschrift sei einfach mit einem Anruf bei der Führerscheinstelle, die die Fahrerlaubnis ursprünglich ausgestellt hat, zu bekommen. Der neue Führerschein kostet etwa 25 Euro.

Führerschein Klasse 3 umtauschen: Haken für Klasse CE 79 muss extra gesetzt werden

Alle Fahrzeuge und Anhänger, die mit dem Klasse-3-Führerschein geführt werden dürfen, können auch mit dem neuen Führerschein unverändert weiter gefahren werden. Zumindest, wenn alle korrekt zur Übertragung in das Antragsformular eingetragen werden.

Es gibt hier jedoch zwei Sonderfälle. Bei diesen muss man die Eintragung in den neuen Führerschein mit einem zusätzlichen Haken auf dem Antrags-Formular beantragen. Einer davon ist die Klasse CE 79. Diese „berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5“ Tonnen, so das Portal Verkehrslexikon. Um diese Berechtigung weiterhin führen zu dürfen, wird bei Fahrern über 50 alle 5 Jahre eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung fällig.

Das Foto zeigt einen alten rosa Führerschein und einen neuen im Scheck-Format.

Der zweite Sonderfall ist die Klasse T. Unter diese fallen Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge. Diese dürfen ebenfalls mit einem Klasse 3 Führerschein gefahren werden. Das ist auch weiterhin möglich, allerdings nur, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Kreuzen Sie im Antrag ja an, muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

Auch wer im Ausland lebt, muss seinen Klasse-3-Führerschein fristgerecht umtauschen

Wer einen alten Führerschein hat und im Ausland lebt, kommt um das Austauschen übrigens auch nicht herum. Sind Sie in einem EU-Land ansässig, rät der ADAC, sich mit den örtlichen Behörden abzustimmen. Diese seien in diesem Fall für den Tausch verantwortlich.

Außerhalb der EU Ansässige können den neuen Führerschein technisch gesehen bei jeder deutschen Führerscheinbehörde beantragen. Es macht allerdings Sinn, direkt die Führerscheinstelle zu wählen, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. So spart man sich die Karteikartenabschrift. Bei Fragen und Unklarheiten helfen laut ADAC die deutschen Auslandsvertretungen in den jeweiligen Ländern.

Auf manchen Führerscheinen findet sich die Schlüsselzahl 181. Was sie bedeutet, weiß jedoch nicht jeder. Auch bei Straßenschildern herrscht oft Ungewissheit; zum Beispiel bei der Bedeutung des Verkehrszeichens 467 (sp)

Rubriklistenbild: © Snowfield Photography/IMAGO

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