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Kosten für den Auto-Führerschein: Mit welchen Beträgen man laut ADAC ungefähr rechnen kann

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Fahrstunden und Sonderfahrten verursachen den Hauptteil der Kosten, wie der Automobilclub vorrechnet. Die Experten nennen mögliche Preisspannen.

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis fallen einige Kosten an. Mit welchen Summen muss man beim Führerschein rechnen? Der ADAC hat die verschiedenen Posten und dazugehörige Preisspannen aufgelistet. Preisspannen deshalb, weil man die Kosten nicht pauschal benennen kann. Jeder Kandidat hat zudem sein eigenes Lerntempo.

1. Kosten für die Fahrschule variieren

Jede Fahrschule kann ihre eigenen Tarife festlegen, da die Fahrschulen keiner Gebührenordnung unterliegen. „Die Fahrschulen erheben zunächst einen Grundbetrag, auch Grundgebühr genannt“, erklärt der ADAC zudem auf seiner Website. „Sie liegt bei 350 bis 500 Euro.“ Damit seien der theoretische Unterricht in zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff plus zwei für den Zusatzstoff abgegolten.

Die Zahl der Übungsfahrten hängt vom individuellen Lernfortschritt ab.

Den größten Kostenblock bilden laut ADAC die Fahrstunden à 45 Minuten, „für die je ca. 55 bis 70 Euro anzusetzen“ seien. Die Zahl der normalen Ausbildungsfahrstunden, auch Übungsfahrten genannt, hänge vom individuellen Lernfortschritt ab. „Manche schaffen es in zehn, andere brauchen 25 Übungsstunden. Dazu kommen für alle zwölf Sonderfahrten.“ Für das Lernmaterial veranschlagt der ADAC zusätzlich „rund 95 bis 120 Euro“. Die Gebühr für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung, also die Anmeldung durch die Fahrschule, koste „60 bis 70“, die zur praktischen Prüfung „160 bis 250 Euro“.

2. Gebühren für die Prüfung bei TÜV oder DEKRA

Zu den Kosten für die Vorstellung kommen laut ADAC die „Gebühren für die theoretische (knapp 23 Euro) und die praktische Prüfung (rund 117 Euro) bei TÜV oder DEKRA“. Diese Gebühren seien in allen Bundesländern gleich.

3. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und weitere Kosten

Zudem fallen gegebenenfalls die Kosten für den Sehtest an (mit „sechs bis sieben Euro“ laut ADAC) sowie für den Erste-Hilfe-Kurs, für den man beim Roten Kreuz in München „ab 50 Euro“ zahle. Die Kosten für das erforderliche biometrische Passfoto betragen zudem „rund zehn Euro“. Die Gebühren der Straßenverkehrsbehörde für den Führerscheinantrag lägen bei – unterschiedlich nach Bundesland – „zwischen rund 38 und 70 Euro“.

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Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Mögliche Gesamtkosten für den Führerschein

Die Gesamtkosten für den Ersterwerb eines Pkw-Führerscheins der Klasse B hängen schlussendlich von verschiedenen Faktoren ab. Ein Vergleich kann sich dem Automobilclub zufolge lohnen. Was zählt, ist nicht zuletzt die Qualität. Aktuell wirken sich zusätzlich die hohen Spritpreise und andere Kostensteigerungen auf die Tarife von Fahrschulen aus, wie es auf ADAC.de (Stand: 20. März 2023) unter anderem zur Einordnung heißt.

Die Experten rechnen dort schlussendlich vor: „Setzt man bei jedem Kostenpunkt den unteren Wert an und schafft eine Kandidatin schon im ersten Anlauf nach zehn Übungsstunden die praktische Prüfung, sind es gut 2.100 Euro. Legt man die oberen Werte zugrunde und braucht ein Aspirant 25 Ausbildungsfahrstunden, werden es gut 3.800 Euro.“ Übrigens: Im Europa-Vergleich zahlt man in anderen Ländern deutlich mehr.

Rubriklistenbild: © U. J. Alexander/Imago

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