„Schlimmste Werbung“

„Könnte mich jedesmal übergeben“: Hornbach-Werbespot ruft bei Zuschauern Ekel hervor

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Über Hornbach-Werbespots lässt sich streiten. Einige lieben die Baumarkt-Kette dafür, andere schütteln nur den Kopf – wie bei einem neuen Clip.

München – Ob im Internet, im Fernsehen, oder an Bahnhöfen: Wo viele Menschen unterwegs sind, ist Werbung allgegenwärtig. Wer aus der breiten Masse hervorstechen will, gestaltet die Reklame so, dass sie zum Gesprächsthema wird. Hornbach, das wie Sixt in Deutschland für originelle Kampagnen bekannt ist, hat das einmal mehr beherzigt. Doch der Spot sorgt bei vielen Zuschauern für Ekel.

„Könnte mich jedesmal übergeben“: Hornbach-Werbung löst Entsetzen aus

Die Baumarkt-Kette stellte auf dem offiziellen Instagram-Account Anfang März einen Clip online, der inzwischen auch im Fernsehen zu sehen ist. Wie aus den zahlreichen Kommentaren hervorgeht, schmeckt er den wenigsten. Einige loben Hornbach für den Spot zwar, doch die meisten ekeln sich.

Bei dem Werbespot ist ganz am Anfang ein großer, tropfender, gelber Kokon, der an einem Baum hängt, zu sehen. Plötzlich bewegt sich etwas darin. In der nächsten Sequenz bricht ein menschlicher Kopf durch, glibbriger Schleim tropft zu Boden. Dann plumpst der Kokon zu Boden, die Person befreit sich aus ihrer Haut. Von oben bis unten voll mit Schleim, rappelt sich der Mensch auf und erspäht eine Gruppe Leute beim Heimwerken und der Gartenarbeit, die ihn begrüßt. Am Ende wird der Slogan „Jedes Frühjahr ein neuer Anfang“ eingeblendet.

„Ekelhafteste und schlimmste Werbung“: Hornbach-Werbespot kommt nicht gut an

„Die ekelhafteste und schlimmste Werbung!“, schreibt eine Nutzerin. „Er hätte auch ohne Geschleime als wunderschöner Frühjahrsschmetterling starten können... Aber so ist eklig!“, kommentiert eine andere. Wiederum ein anderer User zweifelt am Erfolg der Werbung. „Will Hornbach, dass man jedesmal, wenn man den Namen hier oder das Logo sieht, an diesen ekligen Glibberscheiß denkt…?“, fragt er. „Könnte mich jedesmal übergeben, wenn ich das nur sehe !!!!“, lautet ein weiterer Kommentar. Dazu gibt es die Aufforderung an Hornbach, die Werbung aus dem Programm zu streichen. Ekel gab es auch auf einem Kreuzfahrtschiff, wie ein TikToker schilderte.

Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Frau schläft zur Nachtruhe mitten in der Nacht
Ruhezeit: Ab 22 Uhr bis um 6 Uhr am Folgetag muss Lärm so weit wie möglich vermieden werden. Fernseher, Musik oder Spielekonsolen sollten dann auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Damit ist eine Lautstärke gemeint, die man außerhalb der eigenen Wohnung kaum oder gar nicht mehr hören kann. Bei Verstößen kann es bis zu 5.000 Euro Strafe geben. © Imago
Junge Frau hat Nagel in die Wand
Lautes Werkeln nur tagsüber: Auch Hämmern und Bohren und andere laute Handwerksarbeiten sind nach 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen streng verboten. Bilder aufhängen oder Regale anbringen sollten Sie am besten immer tagsüber, und nur außerhalb der Nachtruhe. © Imago
Mann saugt Staub in der Wohnung
Haushaltstätigkeiten: Das gleiche gilt übrigens für laute Aktivitäten wie Staubsaugen, Möbelschieben, Wäschewaschen oder Geschirr spülen in der Maschine. Bei Verstößen kann es sogar zu Abmahnungen oder Mietkündigungen kommen.  © Imago
Alter Mann mäht Rasen
Rasen mähen: Den Rasen sollte man aus Rücksicht ebenfalls nicht während der Ruhezeit mähen, also nicht nachts und nicht mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Am Sonntag ist das Rasenmähen tabu, sonst kann es bis zu 50.000 Strafe geben.  © Imago
Ältere Dame schneidet Hecke
Heckenschneiden im Sommer: Ebenfalls im Garten verboten ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit. Diese dauert von März bis Ende September an. Wer in dieser Zeit seine Hecken radikal schneidet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.  © Imago
Baum wird gefällt und gesägt
Bäume fällen: Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe. Bäume unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz und dürfen nicht einfach umgesägt werden.  © Imago
gartenabfälle in einem Korb
Gartenabfälle entsorgen: Der eigene Gartenmüll gehört auf den Kompost oder in die Bio-Tonne, allerdings in keinem Fall auf das Feld vom Nachbarn. Wer seine Gartenabfälle dort oder auch in der freien Natur entsorgt, muss mit Geldstrafen von 300 bis 2.500 Euro rechnen. © Imago
Wespennest nicht alleine entfernen
Wespennester: Auch wenn die Wespen stören, Wespennester dürfen nicht einfach entfernt oder umgesiedelt werden. Zum einen ist das für Ungeübte gefährlich, zum anderen braucht es dafür die Einschätzung eines Experten. Wer das auf eigene Faust versucht, wird nicht nur gestochen, sondern muss auch mit einer Strafe von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. © Imago
Älterer Herr grillt auf dem Balkon
Grillen zu Hause: Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist in Deutschland laut Deutschem Mieterbund (DMB) erlaubt, es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Hier gilt aber, dass man Rücksicht auf Nachbarn nehmen und deshalb Ruhezeiten einhalten, Rauch und Funkenflug vermeiden sollte. Wird dagegen verstoßen, kann die Strafe zwischen 100 und 5.000 Euro liegen.  © Imago
Pärchen grillt am Strand oder im Park
Grillen in der Öffentlichkeit: Wenn man dagegen an öffentlichen Plätzen den Grill anwirft, wo es nicht erlaubt ist, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.  © Imago
Feuer im Kamin mit Schuhen davor
Kaminfutter: Apropos Feuer: Auch im hauseigenen Kamin darf man nicht alles verbrennen, was man will. Trockene naturbelassene Hölzer sind in Ordnung, lackiertes Holz, Zeitungs- und Altpapier, Hausmüll, giftige Stoffe wie Gummi und Gartenabfälle wegen der Luftverschmutzung jedoch nicht. Dafür kann es bis zu 100.000 Euro Strafe geben.  © Imago
Verschenken-Kartons sind verboten
Nichts „Zu verschenken“: Es scheint eine nette Geste zu sein, einen Karton mit alten Spielsachen, Büchern oder anderen Gegenständen auf die Straße zu stellen und „Zu verschenken“ dranzuschreiben. Allerdings kann ein solcher Karton als Ordnungswidrigkeit und illegale Müllablagerung geahndet werden und bis zu 5.000 Euro Strafe einbringen. © Imago
Chaotische Garage mit viel Zeug
Mehr als Autos in der Garage: Heutzutage werden in Garagen weit mehr als Autos gelagert: Gartenstühle, Autoreifen, Grill, Gartenwerkzeuge. Theoretisch ist das aber verboten oder bedarf einer Sondergenehmigung. Bußgelder, wenn sich etwa ein Vermieter beschwert, können bis zu 500 Euro hoch sein.  © Imago

Die Baumarkt-Kette freut sich, dass der Werbespot für Gesprächsstoff sorgt. „Hornbach-Kampagnen sind dafür bekannt, einprägsam zu sein und sie laden dazu ein, sich zum nächsten Projekt inspirieren zu lassen und vielleicht auch, um über die Geschichte zu schmunzeln“, teilte ein Pressesprecher auf Anfrage von IPPEN.MEDIA mit. Ein wesentlicher Gedanke bei der Produktion der Werbung sei gewesen, dass sich jede Idee „als etwas Großartiges entpuppen“ könne.

Unbeliebte Werbung: Hornbach entschuldigt sich für Ekel-Clip

In den Kommentaren meldet sich Hornbach ebenfalls zu Wort. „Unsere Spots sind ja immer etwas verrückt. Das gehört einfach zu uns. Dieses Jahr symbolisiert der Spot das alljährliche träge Erwachen aus dem Winterschlaf und den freudigen Start der Gartensaison“, schreibt der Baumarkt bei Insta. Es tue ihnen leid, wenn der Clip Ekel auslöst, „aber manchmal können aus ekligen Dingen wie Frühjahrsmatsch im Garten ja auch wunderschöne Dinge entstehen“, entschuldigt sich Hornbach. Auch Edeka beeindruckte nach der Oscar-Verleihung mit einer originellen Werbung. (mt)

Rubriklistenbild: © Hornbach/Screenshot

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