VonJulian Mayrschließen
Diana Rissmannschließen
Der Rundfunkbeitrag könnte ab 2025 steigen. Doch nicht alle Bürger werden davon betroffen sein.
Kassel - Die Diskussionen um die Höhe des Rundfunkbeitrags in Deutschland sind immer wieder intensiv. Insbesondere seit 2013, als jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet wurde - unabhängig davon, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist. Seitdem beträgt der monatliche Beitrag 18,36 Euro. Ab 2025 könnte der Rundfunkbeitrag jedoch um 58 Cent steigen. Dies ist weniger als bei der letzten Anpassung im Jahr 2021, könnte jedoch für finanziell benachteiligte Menschen eine Belastung darstellen.
Geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 31 Prozent
Die Rundfunkanstalten haben berechnet, dass die Kosten für Programm und Personal ab 2025 voraussichtlich um etwa 2,7 Prozent steigen werden. Daher müsste wahrscheinlich auch der erhobene Rundfunkbeitrag angehoben werden. Die derzeit diskutierte Erhöhung auf 18,94 Euro entspräche einer Steigerung von etwa 3,1 Prozent und läge damit unter der Inflationsrate von Oktober 2023 (3,8 Prozent). Laut einer Insa-Umfrage lehnt jedoch ein Großteil der Bevölkerung eine weitere Erhöhung des umgangssprachlich als GEZ-Gebühr bekannten Beitrags ab.
| Rundfunkbeitrag/Rundfunkgebühr in Euro | Jahr |
| 17,98 | 2009 |
| 17,98 | 2013 |
| 17,50 | 2015 |
| 18,36 | 2021 |
| 18,94 | 2025 (Entwurf) |
Für einige Menschen hätte eine Erhöhung der Rundfunkgebühren jedoch keine Auswirkungen. Dies betrifft alle, die generell von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind. Dazu gehören unter anderem Personen, die Grundsicherung und Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Studierende und Auszubildende, die BAföG oder Ausbildungsbeihilfe erhalten, haben das Recht, sich befreien zu lassen.
Auch Menschen, die zusätzlich zu ihrer Rente Sozialleistungen erhalten, müssen den Rundfunkbeitrag nicht an den Beitragsservice zahlen. Befreiungsberechtigt sind auch Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten und Menschen, die in einem Alten- oder Pflegeheim vollstationär untergebracht sind. Selbst Rentner, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, diese aber nicht in Anspruch nehmen, können sich vom Beitragsservice abmelden.
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Die KEF, ein Gremium mit 16 Mitgliedern, wurde 1975 gegründet. Seitdem überprüft und ermittelt sie den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE. Die KEF legt den Landesregierungen im Zweijahresrhythmus Beitragsberichte mit Empfehlungen und Zwischenberichte vor. Auf Grundlage der Vorschläge der Kommission entscheiden die Länder über den Finanzrahmen der Sendeanstalten.
Empfehlung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags voraussichtlich Anfang 2024
Ob der Rundfunkbeitrag tatsächlich auf 18,94 Euro steigen wird, wird sich wahrscheinlich bald zeigen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird im Frühjahr 2024 eine Beitragsempfehlung veröffentlichen, kündigte die Medienjournalistin Claudia Tieschky im Juli 2023 gegenüber Deutschlandfunk an. In einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) von Juni 2023 lehnten insgesamt sechs Bundesländer eine Erhöhung ab 2025 noch ab.
„Eine Abweichung von dem Vorschlag ist nur in engen Grenzen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich, beispielsweise wenn die Belastung der Beitragszahler nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden“, so die KEF in Informationen über ihre Arbeitsweise. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, plant die Rundfunkkommission der Länder jedoch eine Neuregelung des Beitragsverfahrens. (jm)
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