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Eine beliebte Nudel-Sorte wird deutschlandweit zurückgerufen. Der Grund: mögliche Schimmelgefahr.
Kassel - Nudeln sind ein einfaches und beliebtes Lebensmittel. Sie sind nicht nur schnell zubereitet und lagerfähig, sondern auch ein Favorit bei Jung und Alt. In den Supermärkten gibt es eine breite Palette an Nudelsorten zur Auswahl.
Rewe, Edeka und Kaufland von Rückruf betroffen: Beliebte Nudelsorte könnte Schimmel enthalten
Doch bei einer bestimmten Nudelsorte ist derzeit besondere Vorsicht geboten. Der bayerische Nudelproduzent Bernbacher hat über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Rückruf für „Die Guten“ Buchstaben-Nudeln in der 2 x 125 Gramm-Packung angekündigt. Der Grund für diese Maßnahme ist eine potenzielle Schimmelgefahr.
Der Hersteller hat angegeben, dass der Rückruf nur zwei Chargen betrifft: eine mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.03.2026 und der Losnummer L3055264 und eine weitere mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20.03.2026 und der Losnummer L3055490. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nudeln vereinzelt mit Schimmel belastet sind“, warnt der Hersteller. Die betroffenen Buchstaben-Nudeln wurden bereits aus dem Verkauf genommen.
Die Nudeln wurden in ganz Deutschland in verschiedenen Geschäften verkauft:
- Rewe
- Edeka
- Kaufland
- Transgourmet
- Tegut
- Marktkauf
- Hamberger
- Großer Kern
- V-Markt
- Kaes
- Globus
- Norma
Kunden, die das Produkt bereits erworben haben, können es auch ohne Kassenbon in den jeweiligen Verkaufsstellen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Alle Bundesländer vom Rückruf betroffen
Nach aktuellem Stand (10. Oktober) wurde das Produkt in allen Bundesländern verkauft:
| Hersteller | Josef Bernbacher & Sohn GmbH & Co. KG |
| Produkt | Die Guten Buchstaben Nudeln |
| Verpackungseinheit | 2 x 125 Gramm |
| Betroffenes MHD | 07.03.2026, 20.03.2026 |
| Los-Kennzeichnung | L3055264, L3055490 |
Vor Kurzem war auch Aldi wegen einer beliebten Pasta-Sauce von einer Rückruf-Aktion betroffen.
Schimmelpilz in Lebensmitteln: Was Verbraucher wissen sollten
Es gibt viele Gründe für einen Rückruf. Unternehmen müssen laut Verbraucherschützern bei Verdacht auf unsichere Lebensmittel sofort handeln und diese zurückrufen. Die häufigste Ursache für Rückrufe sind laut BVL mikrobiologische Verunreinigungen durch Keime, Viren, Pilze oder Bakterien.
Laut dem Bayreischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern) sind viele Schimmelpilze harmlos und führen lediglich zum Verderb der betroffenen Lebensmittel. Es gibt jedoch auch Arten, die in Lebensmitteln Giftstoffe, sogenannte „Mykotoxine“, produzieren. Diese können bei regelmäßiger Aufnahme das Erbgut schädigen und beispielsweise Krebs verursachen. Daher sollten Lebensmittel bei ersten Anzeichen von sichtbarem Schimmelbefall entsorgt werden. (vw)
Rubriklistenbild: © Jochen Tack/ Imago

