VonVivian Wergschließen
Das umstrittene Heizungsgesetz ist verabschiedet worden: Wie Sie beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen können und welche Regeln ab 2024 gelten.
Kassel – Am 1. November 2020 ist das Gebäude-Energiegesetz (GEG) in Kraft getreten und wurde 2023 novelliert. Lange wurde um das GEG gestritten.
Im September 2023 hat der Bundestag nun das neue Gebäude-Energiegesetz verabschiedet. Es enthält unter anderem die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Bauwerken. Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen verboten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll das GEG einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz leisten, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien verringern und Verbraucher vor steigenden Preisen bei Öl und Gas schützen. Im Überblick, welche Regelungen ab 2024 für Verbraucher gelten und welche Förderungen es gibt. Ob sich eine Installation einer Gasheizung noch vor Inkrafttreten des neuen GEG lohnt, zeigt eine Rechnung der Verbraucherschützer.
Gebäude-Energiegesetz: Diese neuen Regeln gelten ab Anfang 2024
Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf erneuerbare Energie beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Das heißt: Spätestens bis zum Jahr 2045 müssen laut BMWK alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer seine Heizung modernisieren möchte oder muss, dem stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Die neuen Regelungen ab 1. Januar 2024 im Überblick:
- 65-Prozent-Regel für neue Heizungen: Bestehende Heizungen (etwa Öl- oder Gasheizungen) können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Nur bei einem Totalausfall dürfen ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dafür gibt es Möglichkeiten von der Wärmepumpe bis zu Stromdirekt-, Hybrid-, Holz- und Pelletheizungen. Beim Austausch der Heizung muss durch eine Fachkraft bestätigt werden, dass die Auflagen eingehalten wurden.
- Ausnahme: Die 65-Prozent-Regel gilt nur, wenn in der Stadt oder Gemeinde bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Bis dahin dürfen Geräte zum Heizen mit Gas installiert werden – sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.
- Austausch alter Heizungen: Für mehr als 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen besteht die Pflicht, diese auszuwechseln. Anlagen, für die die Austauschpflicht nicht gilt, dürfen repariert werden. Nach 2044 ist ein Betrieb mit fossilen Brennstoffen nicht mehr erlaubt.
- Schutz für Mieter: Bei einem Austausch kann der Vermieter eine Modernisierungsumlage von bis zu 10 Prozent verlangen. Das gilt aber nur, wenn er staatliche Förderungen in Anspruch nimmt und die Summe von den umlegbaren Kosten abzieht. Für die Dauer von sechs Jahren darf er die Miete monatlich maximal um 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen.
- Quelle: BMWK, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest
Verbraucher dürfen laut Verbraucherzentrale in einer Übergangsfrist von fünf Jahren von den Vorschriften des GEG abweichen. Erst dann müssen sie über eine Heizung verfügen, die dem Gesetz gerecht wird.
Gebäude-Energiegesetz: Welche Anforderungen Hausbesitzer ab 2024 beachten müssen
Was Immobilienbesitzer mit dem Beschluss des neuen Gebäude-Energiegesetzes wissen müssen:
- Anforderungen beim Neubau: Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss. Ein Neubau darf höchstens 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzwerts verbrauchen, der für jedes Gebäude individuell ausgerechnet wird. Bis Ende 2022 waren es noch 75 Prozent. Zudem schreibt das Gesetz vor, mindestens eine Form erneuerbarer Energien zu nutzen.
- Pflichten bei Erneuerungen und Modernisierungen: Für Bestandsgebäude bestehen einige Austausch- und Nachrüstpflichten, die die Eigentümer grundsätzlich zu einem bestimmten Termin erfüllen müssen. Von der Austauschpflicht betroffen sind nur Heizungen, die weder einen Brennwert- noch einen Niedertemperaturkessel haben und die älter als 30 Jahre sind. Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
- Austausch- und Nachrüstungspflichten: Ein- und Zweifamilien-Häuser sind von Austausch- und Nachrüstverpflichtungen ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Wer ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kauft, hat zwei Jahre Zeit, die Pflichten zu erfüllen.
- Anforderungen bei freiwilliger Modernisierung: Werden freiwillige Modernisierungen vorgenommen, gibt das GEG Mindeststandards vor, die durch die bauliche Veränderung erreicht werden müssen. Beispielsweise, wenn der Putz einer Fassade erneuert wird oder die Fenster ausgetauscht werden. Wird das gesamte Haus saniert, müssen die Eigentümer einen Energieberater einschalten.
- Quelle: BMWK, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest
Millionen Wohngebäude müssen saniert werden, laut einer aktuellen Umfrage wollen die meisten Immobilienbesitzer das aber nicht.
Heizung austauschen: Diese Hilfen gibt es vom Staat
Für den Austausch einer Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, stellt der Bund verschiedene Zuschüsse, Förderungsprogramme und zinsvergünstigte Kredite bereit. Der Umstieg auf klimafreundliche Wärme lohnt sich: Denn wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält laut BMWK eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten.
11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?




Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, für den vorzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung bis einschließlich 2028. Je nach Einkommen erhalten Haushalte zusätzlich, mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich, noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.
Gebäude-Energiegesetz: So können Sie Ihren Energiebedarf abschätzen
Auch eine Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten kann man über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördern lassen. Denn wie die Verbrauchersendung WISO des ZDF in einem Beitrag über Wärmedämmverbundsysteme aufdeckte, werden Verbraucher nicht immer von Firmen fachlich kompetent beraten.
Hausbesitzern, die Ihren Energiebedarf Ihres Wohngebäudes abschätzen lassen wollen, empfehlen Verbraucherschützer den Sanierungsrechner des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Dort können verschiedene Energiesparmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Wärmedämmung, simuliert werden. Zudem zeigt das Online-Tool auch, welche Kosten mit den Maßnahmen verbunden sind und welche staatlichen Förderprogramme dafür zur Verfügung stehen. (Vivian Werg)
Rubriklistenbild: © Daniel Karmann/ dpa

