- VonJulia Stantonschließen
Bürgergeld-Empfänger können nur begrenzt zusätzliches Einkommen erzielen, ohne ihren Anspruch auf Leistungen zu verlieren. Manche setzen daher auf illegale Handlungen.
Büdingen — Bürgergeld-Empfänger und Unternehmer? Hört sich erstmal wie ein Gegensatz an, ist für Lea und René aus Büdingen in Hessen aber Realität. Die beiden sind Protagonisten der RTLZWEI-Sendung „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern?“, die das Schicksal von Menschen zeigt, die Bürgergeld beziehen.
In einer Folge, die am 15. April ausgestrahlt wird, geht es um das junge Paar und dessen ungewöhnliche Situation: Lea und René sind zwar Bürgergeld-Empfänger, haben aber auch andere Möglichkeiten gefunden, um Geld zu verdienen: Lea verkauft getragene Socken im Internet. So hat das Paar schonmal über 3000 Euro im Monat zusätzlich verdient. Beim Jobcenter haben sie diese Tätigkeit nicht angemeldet. Das „geht am Jobcenter vorbei“, erklärt René in der Sendung.
Nebeneinkünfte und Bürgergeld: Diese Freibeträge gelten
Ob diese Einschätzung zutrifft, ist fraglich: Denn die Tätigkeit des Paares ist illegal. Zwar dürfen Bürgergeld-Empfänger Einkommen erzielen, allerdings wird dieses Einkommen auf die Leistungen angerechnet. Daher müssen alle zusätzlichen Einnahmen beim Jobcenter gemeldet werden.
Grundsätzlich gilt, dass 100 Euro monatlich dazuverdient werden können, ohne dass die staatlichen Leistungen gekürzt werden. Alle weiteren Einnahmen werden verrechnet. Wer zwischen 100 und 520 Euro Brutto verdient, kann laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 20 Prozent des Verdiensts anrechnungsfrei behalten. Bei einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1000 Euro blieben demnach 30 Prozent des Einkommens anrechnungsfrei. Für Menschen mit einem Bruttoeinkommen im Bereich zwischen 1000 Euro und 1200 Euro (bzw. 1500 Euro mit einem minderjährigen Kind) sind zehn Prozent unberücksichtigt.
Laut einer Beispielrechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales läge der Freibetrag bei einem Bruttoeinkommen von 900 Euro bei 298 Euro: 100 Euro plus 84 Euro (20 Prozent von 100 bis 520 Euro) plus 114 Euro (30 Prozent von 520 Euro bis 900 Euro).
| Bruttolohn | anrechnungsfreie Beträge |
| zwischen 100,01 EUR und 520,00 EUR | 20 Prozent |
| zwischen 520,01 EUR und 1000 EUR | 30 Prozent |
| zwischen 1000,01 EUR und 1200 EUR | 10 Prozent |
Nebenbusiness vor Jobcenter verschweigen: Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben
Wenn Bürgergeld-Empfänger Tätigkeiten oder andere relevante Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht melden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen. So wird das Jobcenter die zu viel gezahlten Leistungen zurückfordern und zusätzlich ein Bußgeld verhängen, informiert das Portal gegen-hartz.de.
Im schlimmsten Fall kann ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet werden. Dies setzt jedoch eine vorsätzliche Handlung voraus.
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Trotz unangemeldetem Neben-Business: Bürgergeld-Empfänger haben keine Angst vor Konsequenzen
Trotzdem befürchten René und Lea keine Konsequenzen. Und das, obwohl sie im Fernsehen über ihre illegalen Nebeneinkünfte sprechen. „Es gibt so viele Leute, die es nicht auf dem geraden Weg machen. […] Du musst ja schon ein bisschen tricksen und betrügen, machen und tun, dass du überhaupt irgendetwas hast“, erklären sie in der Sendung.
Der neue Koalitionsvertrag sieht einige entscheidende Änderungen beim Bürgergeld vor. (jus)
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