Gefährliche Aktion

Genervter SUV-Fahrer überholt Müllauto über Gehweg – und fährt Arbeiter an

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Das Müllauto fuhr einem SUV-Fahrer an einer engen Stelle nicht schnell genug, also überholte er es einfach über den Gehweg – und erwischte dabei einen Müllwerker.

Es gibt immer wieder Autofahrer, die eine ganz eigene Sicht auf die Dinge haben. Regeln und Vorschriften scheinen in deren Welt in erster Linie nur für die anderen Verkehrsteilnehmer zu gelten – aber eben nicht für sie selbst. So blockierte ein Suzuki-Fahrer vor einiger Zeit mit voller Absicht einen Rettungswagen auf dem Weg zum Einsatz – was ihm immerhin einen mehrjährigen Führerscheinentzug einbrachte. Fast genauso dreist war die Aktion eines Mannes, der mit seinem Wagen auf der Autobahn einfach durch eine Rettungsgasse fuhr und an der Unfallstelle – an der Rettungsarbeiten liefen – frech forderte, durchgelassen zu werden: Er hätte einen „wichtigen Termin“. Ähnlich eilig hatte es nun ein SUV-Fahrer in Nordrhein-Westfalen, der eine hochriskante Aktion ablieferte.

Genervter SUV-Fahrer überholt Müllauto über Gehweg – und fährt Arbeiter an

Wie die Polizei berichtet, war in der Stadt Meerbusch ein Müllfahrzeug dabei, die Tonnen der Anwohner zu entleeren. Wegen der Enge der Fahrbahn mussten jedoch einige Autofahrer hinter dem Entsorgungsfahrzeug warten, ein Überholen des Wagens war an der betreffenden Stelle nicht möglich. Der Fahrer eines dunkelblauen SUV hatte aber ganz offensichtlich keine Lust zu warten – und ließ sich zu einem gefährlichen Fahrmanöver hinreißen.

Einem SUV-Fahrer ging’s nicht schnell genug: Er wich über den Gehsteig aus und fuhr einen Müllwerker an. (Symbolbild)

Genervter SUV-Fahrer fährt Müllwerker an – und macht sich aus dem Staub

Der SUV-Fahrer scherte aus und bretterte mit seinem Gefährt über den Gehweg – an den wartenden Autos und dem Müllwagen vorbei. Und dabei interessierte ihn ganz offensichtlich auch der auf dem Bürgersteig seine Arbeit verrichtende Müllwerker nicht. Der Verkehrsrowdy setzte seine Fahrt unberührt fort und fuhr den Müllmann am Bein an – der jedoch dabei glücklicherweise nicht verletzt wurde. Dann machte sich der SUV-Fahrer davon, ohne sich um das Geschehene zu kümmern. Sollte das als Unfallflucht gewertet werden, kann dem Mann nun ziemlicher Ärger drohen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Jetzt sucht die Polizei einen 55 bis 65 Jahre alten Mann mit sehr kurzen grauen Haaren und einer Brille. Außerdem habe der SUV-Fahrer ein hellblaues Hemd mit Krawatte getragen.

Rubriklistenbild: © U. J. Alexander/Imago

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