Mietspar-Trick Übersicht

Miete sparen: Tabelle zeigt Tricks, um Kosten für die Wohnung zu senken

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Mieter können mit einigen Tricks und Ideen bares Geld sparen. echo24.de nennt Tipps, um den Mietpreis für Haus oder Wohnung zu senken.

Die Mieten sind vielerorts hoch und die Inflation macht das Leben ohnehin schon teuer. Da möchte man als Mieter gerne Geld sparen und weniger für die Wohnung oder das Haus zahlen. Aber wie geht das? echo24.de hat einige Ideen und Tricks in einer Tabelle zusammengefasst.

So können Mieter Geld sparen:

Arbeit statt MieteKindern Nachhilfe geben statt Miete zu zahlen. Ein gemeinnütziger Verein bietet die Möglichkeit für mietfreies Wohnen.
Hilfe statt MieteSenioren oder anderen Hilfebenötigenden helfen, statt Miete zu zahlen, das bieten inzwischen einige Institutionen in Deutschland an.n.
WohnwächterGebäude vor Vandalismus und Schäden schützen, um weniger Miete zu zahlen
MietminderungGeld zurück holen bei Problemen und Einschränkungen

Außerdem können Mieter sparen, in dem sie die Nebenkosten von der Steuer absetzen. Bei einer Kündigung sollten Mieter aufpassen: Ab einer bestimmten Frist bekommen sie die Mietkaution nicht mehr zurück.

So können Mieter Geld sparen: Arbeit oder Hilfe statt Miete für die Wohnung zahlen

Der 2012 gegründete und mehrfach ausgezeichnete gemeinnützige Verein „Tausche Bildung für Wohnen e. V.“ mit Sitz in Duisburg setzt sich für Bildungsgerechtigkeit ein und bietet jungen Menschen, die sich als Bildungspaten für Kinder aus sozialen Brennpunkten engagieren, mietfreies Wohnen an. Nachhilfeunterricht kann demnach den Mietpreis senken oder sogar ganz ausgleichen.

Außerdem gibt es zahlreiche Projekte und Vereine, die „Wohnen für Hilfe“ anbieten. Mittlerweile beteiligen sich bundesweit circa 13 Studentenwerke an „Wohnen für Hilfe“-Projekten. Nähere Informationen zu den lokalen „Wohnen für Hilfe“-Projekten erhalten Interessierte direkt bei den beteiligten Studentenwerken, schreibt das „Deutsche Studierendenwerk“. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Gartenarbeit, Aufgaben im Haushalt oder Babysitting.

Als Hauswächter oder Wohnwächter Miete sparen

Als Wohnwächter zahlen Mieter geringere Miete, doch schützen so das Gebäude, in dem sie dort leben, vor Vandalismus und Schäden, berichtet „Galileo“. Derzeit ist das in Deutschland in einer Schule, einem Bahnhof, einer Burg und mehreren Villen möglich. Angebote für Wohnwächter sind allerdings individuell. Die Agentur „Camelot“ und mehrere Vereine vermitteln solche Angebote als Hauswächter oder Wohnwächter.

Checkliste: Worauf Sie beim Mietvertrag achten müssen

Mietverträge in Deutschland
Anschrift des Vermieters: Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten des Vermieters vollständig und korrekt sind, damit Sie ihn bei Problemen oder Fragen problemlos erreichen können. © Imago
Wohneigentum und Miete Wohnungsschlüssel und Euro Geldscheine liegen auf einem Grundriss
Wohnungsgröße: Überprüfen Sie die angegebene Quadratmeterzahl. Eine falsche Angabe kann Einfluss auf die Miethöhe haben und ist ein häufiger Streitpunkt. © Imago
Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Nutzung der Wohnung: Klären Sie, ob die Wohnung nur privat genutzt werden darf oder ob eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung möglich ist. Unbefugte Nutzung kann zu einer Kündigung führen. © Ute Grabowsky/Imago
Terminkalender mit Eintrag Vertrag kündigen
Vertragsdauer und Kündigung: Prüfen Sie, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und welche Kündigungsfristen gelten. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kündigungen. © Imago
Miethöhen müssen klar sein
Miethöhe: Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag angegebene Miethöhe korrekt und marktgerecht ist. Überprüfen Sie auch, ob Staffelmieten oder Indexmieten vorgesehen sind. © Imago
Nebenkosten müssne vorher geklärt werden
Nebenkosten: Klären Sie, welche Nebenkosten im Mietpreis enthalten sind und welche zusätzlich anfallen. So vermeiden Sie überraschende Nachzahlungen. Das kann z. B. Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Heizung und Hausmeister umfassen. © Imago
Große Reparaturen müssen vom Vermieter gezahlt werden
Reparaturen: Klären Sie, wer für welche Reparaturen zuständig ist, insbesondere für Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen. Oft sind kleinere Reparaturen durch den Mieter zu tragen, während größere Aufgaben beim Vermieter liegen. Das sollte im Mietvertrag geregelt werden. © Imago
Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln
Unzulässige Klauseln: Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln, z. B. bezüglich der Endrenovierung oder unzumutbaren Pflichten. Solche Klauseln sind rechtlich unwirksam. © Imago
Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen
Kaution: Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit und sollte nach Auszug zurückerstattet werden. © Imago
Heizungsthermostat mit Geldscheinen
Energieausweis: Der Vermieter muss Ihnen einen Energieausweis vorlegen, der die Energieeffizienz der Wohnung dokumentiert. Dies kann Ihnen helfen, die zukünftigen Energiekosten einzuschätzen. © Imago
Frau mit Katze auf dem Sofa
Tierhaltung: Klären Sie, ob und welche Haustiere in der Wohnung erlaubt sind. In vielen Mietverträgen gibt es spezielle Regelungen hierzu, die eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erfordern. © Imago
Betriebskostenabrechnung Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung: Stellen Sie sicher, dass im Vertrag eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten vereinbart ist. Dies gibt Ihnen Transparenz über die Nebenkosten und so werden jährliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden. © Imago
Haustürschlüssel Schlüssel mit Anhänger für eine Wohnung
Hausordnung: Informieren Sie sich über die geltende Hausordnung, insbesondere in Bezug auf Ruhezeiten, Sauberkeit und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Verstöße können zu Abmahnungen führen. © Imago/Wolfilser
Rauchender junger Mann in einer Wohnung
Rauchen: Klären Sie, ob das Rauchen in der Wohnung erlaubt ist oder ob es Einschränkungen gibt, besonders in Mehrfamilienhäusern. Manche Mietverträge verbieten das Rauchen in der Wohnung. Klären Sie, ob dies der Fall ist, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. © Imago
Rückgabe der Wohnung
Rückgabe der Wohnung: Beachten Sie die Bedingungen zur Rückgabe der Wohnung, wie etwa Renovierungs- oder Reinigungsverpflichtungen. Dies ist entscheidend, um die volle Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten. © Imago
Mann streicht Wände in einer Wohnung
Einbauten des Mieters: Wenn Sie bauliche Veränderungen planen, wie das Einbauen einer Küche oder das Verlegen von Böden, müssen diese vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Klären Sie auch, ob die Umbauten beim Auszug zurückgebaut werden müssen. © Kasper Ravlo/Imago
Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel
Schlüsselanzahl: Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel im Mietvertrag, um bei Auszug nachweisen zu können, dass alle zurückgegeben wurden. © Imago
Mierterhöhung Ein Holzstempel ist beschriftet mit dem Aufdruck: Mieterhöhung
Mieterhöhungen: Informieren Sie sich über mögliche Mieterhöhungen während der Vertragslaufzeit und unter welchen Bedingungen diese zulässig sind. © Imago
Gemeinschaftsräume wie Waschkeller
Gemeinschaftsräume: Klären Sie, welche Gemeinschaftsräume (z. B. Waschküche, Keller, Fahrradkeller) Ihnen zur Verfügung stehen und welche Regeln für deren Nutzung gelten, um Missverständnisse zu vermeiden. © Ian Cook/Imago
Thema: Wohnungsuebergabe. Protokoll zur Uebergabe einer Mietwohnung
Übergabeprotokoll: Bestehen Sie auf einem Übergabeprotokoll bei Einzug, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen beim Auszug. © Ute Grabowsky/Imago

Mieter können bei Problemen Geld zurückholen und damit Miete sparen

Schädlinge, Schimmel, Baulärm oder andere Probleme können das Wohnen in einer Mietwohnung beeinträchtigen. Doch Mieter müssen das nicht aushalten, sie können sich dafür Geld zurückholen und somit Miete sparen. Wofür Mieter vom Vermieter Geld zurückbekommen, erklärt echo24.de. Die Mietminderung ist sogar im Mietrecht festgelegt.

Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: IMAGO/ Photothek

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