VonAdrian Kilbschließen
Seine Steuern zu zahlen, ist eine Bürgerpflicht – das gilt auch in der Rente. Wer darauf verzichtet, obwohl er eigentlich muss, sollte mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.
Insgesamt gibt es rund 21 Millionen Rentner in Deutschland. Rund 6,3 Millionen von ihnen fielen 2024 in die Kategorie „Steuerpflichtige mit Renteneinkünften“. Doch woher wissen Senioren überhaupt, dass sie dazu verpflichtet sind? Und was droht, wenn der Pflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird?
Rentner müssen nur das Jahreseinkommen versteuern, das über dem Grundfreibetrag liegt, erklärt die „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“. Im Dezember wird dieser rückwirkend zum Jahresbeginn um 180 auf 11.784 Euro angehoben – wodurch den Senioren mehr Geld im Portmonee behalten dürfen. Aber gerade diejenigen Ruheständler, die neben der gesetzlichen Rente noch Einkünfte aus Kapital- oder Immobilienvermögen beziehen, kommen um eine Steuererklärung nicht herum.
Welche Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen – und hohe Strafen riskieren, wenn sie es nicht tun
Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente steigt Jahr für Jahr für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte bis 2020. Bei Ruheständlern, die 2020 in Rente gegangen sind, seien es somit 80 Prozent. Danach steigt der zu versteuernde Rententeil nur noch um einen beziehungsweise einen halben Prozentpunkt pro Jahr. Menschen, die im Jahr 2058 oder später in Rente gehen, müssen ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.
Darum handelt es sich beim Grundfreibetrag
Grundlage für den Grundfreibetrag ist das berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung im Land. Der Grundfreibetrag für das laufende Jahr wurde bereits von 10.908 auf 11.604 erhöht – jetzt wird also noch einmal nachgesteuert und der Betrag auf 11.784 Euro erhöht.
Steuerpflichtige Rentner lassen sich gut durch die zum 1. Juli 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) ermitteln, erklärt „Investmentsparen.net“. Unter den elf Ziffern sind beim Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) alle relevanten Steuerdaten hinterlegt. Ob Einkünfte aus der gesetzlichen Altersrente, andere Bezüge einer Erwerbsminderungsrente oder Auszahlungen von Pensionskassen: Eine enorme Fülle an Informationen werden zu jeder einzelnen Person gespeichert.
Bis zu zehn Jahre Haft für steuerhinterziehende Rentner in Deutschland
Potenziell steuerpflichtige Ruheständler können durch Ämter oftmals gezielt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden. Ins Visier der Staatskasse gerät insbesondere, wer sehr hohe Erträge aus Vermietung, Kapitalanlagen oder einer privaten Altersvorsorge erzielt. Bezieher von Unfall- oder Entschädigungsrenten müssen sich dagegen weniger Gedanken haben. Diese Bezüge bleiben in der Regel steuerfrei.
Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er dazu verpflichtet ist, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. So müssen säumige Rentner, die erwischt werden, zunächst die Steuernachzahlung begleichen und zusätzlich sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr blechen. Nach § 370 des Strafrechts kann Steuerhinterziehung darüber hinaus mit Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen mit bis zu zehn Jahren Haft in schweren Fällen geahndet werden. Allerdings müsste es sich in den Fällen um hinterzogene Beträge von deutlich über 1.000 Euro handeln.
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