VonMarkus Hofstetterschließen
Die EU will schärfer gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorgehen. Doch die diskutierten Regeln könnten die bisher unkomplizierte Handhabung bei Guthabenkarten erschweren.
Berlin - Wer im letzten Augenblick ein Geschenk sucht, kann auch an der Supermarktkasse fündig werden. Ohne große Suche, sei es im Internet oder im Handel, findet sich hier in vielen Fällen eine große Auswahl von Gutscheinen und Guthabenkarten der unterschiedlichsten Anbieter. Man kann die kleinen Plastikkarten von Amazon, Netflix oder Google in den unterschiedlichsten Werten schnell und unkompliziert kaufen.
„Gutscheine sind seit vielen Jahren das beliebteste Weihnachtsgeschenk in Deutschland. Unter dem Weihnachtsbaum landen jedes Jahr Gutscheine im Wert von rund drei Milliarden Euro. Darunter auch Gutscheine auf Basis von E-Geld“, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Doch diesen Karten könnte schon bald das Aus drohen, warnt der HDE.
Aus für Gutscheine und Guthabenkarten droht: Muss man künftig bei jedem Kauf den Ausweis vorzeigen?
Grund ist, dass die EU ihre Vorschriften überarbeitet, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu erschweren. Dabei werden auch neuen Vorgaben diskutiert, die laut HDE in der Praxis dazu führen würden, dass bei jedem Kauf eines E-Geld-Produktes die Identität des Kunden erfasst werden müsste. Das würde bedeuten, dass der Käufer sich an der Kasse ausweisen müsste, zum Beispiel mit einem Personalausweis. Bisher ist bis zu einer Schwelle von 150 Euro kein Identitätsnachweis erforderlich.
Die bisherige Schwelle von 150 Euro habe sich bewährt, so der HDE. Im Internet liege die Höchstgrenze für eine Transaktion sogar nur bei 50 Euro. Es gebe bei diesen kleinen Summen in Verbindung mit den risikomindernden Maßnahmen der Herausgeber kein ernsthaft begründbares Geldwäscherisiko, so der HDE weiter.
Auch der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) warnt vor einem Aus der Guthabenkarten. Die Vereinigung befürchtet, dass viele Kunden wegen der umständlichen Prozeduren nicht mehr zugreifen werden. „In Zeiten wachsender Sensibilität für Persönlichkeitsrechte und Datenschutz würde ein Verzicht auf diese Ausnahme dem individuellen Recht auf Anonymität völlig zuwiderlaufen“, so Jonny Natelberg vom PVD.
Aus für Gutscheine und Guthabenkarten droht: Anonyme Kleinsttransaktionen sollen beibehalten werden
Sollte die bisherige Ausnahmeregelung für risikoarme E-Geld-Produkte gestrichen werden, sehen HDE und PVD die Gefahr, dass solche Produkte weitgehend vom Markt verschwinden könnten. Gerade bei entsprechenden E-Geld Geschenk- oder Gutscheinkarten wäre eine Kundenidentifikation den Verbrauchern kaum zu vermitteln und sei nicht verhältnismäßig, insbesondere auch mit Blick auf die Datensparsamkeit und den Datenschutz.
Deswegen fordern die beiden Verbände, die Ausnahmemöglichkeit beizubehalten werden. Denn Verbraucher sollen auch in Zukunft in der Lage sein, anonyme E-Geld-Zahlungen bis 150 Euro durchführen zu können.
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