VonJuliane Reyleschließen
Ein gemeinsames Konto hat Vor- und Nachteile. Auch für Erben kann das Folgen haben. Wer bekommt das Geld nach dem Tod eines Kontoinhabers? Ein Überblick.
Was passiert mit dem Geld auf einem gemeinsamen Konto, wenn ein Kontoinhaber stirbt. Wer erbt was und wie viel? Einige Menschen eröffnen mit ihrem Partner oder Familienangehörigen ein gemeinsames Konto, um Geldgeschäfte zu erleichtern. Doch was passiert mit dem Geld, wenn einer von beiden oder einer Gemeinschaft stirbt? Gibt es dann eine Erbengemeinschaft oder einen Alleinerben? Das ist unterschiedlich. Ob das Geld auf dem Gemeinschaftskonto zum Erbe gehört, hängt von der Art des Kontos ab. Es gibt zwei Möglichkeiten. echo24.de erklärt den Unterschied.
Wie wirkt sich ein gemeinsames Konto auf die Erbschaft aus?
Ob das Geld eines gemeinsamen Kontos an den zweiten Kontoinhaber geht oder ob das Guthaben auf dem Konto an eine Erbengemeinschaft ausgezahlt wird, hängt von der Kontenart ab. Dabei wird zwischen zwei Arten unterschieden:
- Gemeinsames Konto mit „Oder-Verfügung“
- Gemeinsames Konto mit „Und-Verfügung“
Wer erbt bei einem gemeinsamen Konto mit „Oder-Verfügung“?
Bei einem gemeinsamen Konto mit „Oder-Verfügung“, auch „Oder-Konto“ genannt kann jeder der Kontoinhaber über das gesamte Guthaben verfügen, wie „Sparkasse“ erklärt. Stirbt ein Kontoinhaber, geht sein Anteil am Guthaben automatisch auf den oder die anderen Kontoinhaber über. Das Geld fällt nicht in den Nachlass und muss nicht versteuert werden. Doch sind die Kinder dann enterbt oder besteht dennoch Recht auf den Pflichtteil?
Beim Oder-Konto stellt sich im Erbfall häufig das Problem dar, dass der überlebende Kontoinhaber zunächst allein verfügungsberechtigt bleibt. Zwar treten die Erben bei vorheriger Regelung in die Position des Erblassers ein, sind also nach Klärung des Sachverhalts ebenfalls verfügungsberechtigt, jedoch nimmt dieser Vorgang in der Regel einige Zeit in Anspruch. In der Zwischenzeit, also vor allem in der Zeit unmittelbar nach dem Tod, hat der überlebende Kontoinhaber also theoretisch die Möglichkeit, das gesamte Guthaben auszugeben oder abzuheben. Diese Verfügungsbefugnis kann jedoch von den Erben widerrufen werden, wie „Gemeinschaftskonto.org“ erklärt.
Wer erbt bei einem gemeinsamen Konto mit „Und-Verfügung“?
Bei einem gemeinsamen Konto mit „Und-Verfügung“, auch „Und-Konto“ genannt, können beide Kontoinhaber nur gemeinsam über das Guthaben verfügen, wie „Sparkasse“ schreibt. Stirbt ein Kontoinhaber, fällt sein Anteil am Guthaben in den Nachlass. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft muss dann mit dem verbleibenden Kontoinhaber klären, wie das Geld aufgeteilt wird. Das heißt aber auch bereits zu Lebzeiten: Abbuchungen, Daueraufträge, Geldabhebungen, Überweisungen und Lastschriften müssen von allen Kontoinhabern genehmigt werden. Unabhängig von ihrem Anteil an einem gemeinsamen Konto, haben Ehepartner aber auch einen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil vom Erbe.
Gemeinsames Konto: Wie kann die Erbschaft vor dem Tod geklärt werden?
Wer ein gemeinsames Konto pflegt, der sollte bereits zu Lebzeiten mit seinem Partner oder den anderen Konteninhabern besprechen was mit dem Geld auf dem Konto passieren soll, wenn einer von beiden oder mehreren Kontoinhabern stirbt. Wer möchte, dass dass sein Geld auf dem gemeinsamen „Und-Konto“ vererbt wird, sollte das außerdem vorab mit der Bank und einem Testament klären.
Generell gilt: Wenn kein Testament verfasst wurde oder dieses ungültig ist, dann gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge mit einer bestimmten Reihenfolge.
Rubriklistenbild: © IMAGO

